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   BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79   

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BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 (https://dejure.org/1982,1101)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 (https://dejure.org/1982,1101)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1982 - 1 AZR 694/79 (https://dejure.org/1982,1101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 85
  • NJW 1982, 2888
  • MDR 1983, 83
  • BB 1982, 1730
  • DB 1982, 2142
  • JR 1983, 176
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79
    Allerdings müssen derartige grundrechtsbeschränkende allgemeine Gesetze ihrerseits in der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung wieder eingeschränkt werden (BVerfGE 7, 198 [207 f.] = NJW 1958, 257; BVerfGE 20, 162 [176] = NJW 1966, 1603; BVerfGE 42, 133 [141] = NJW 1976, 1627).
  • BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 119.77

    Politische Plaketten - Privatkraftfahrzeuge - Soldat - Bundeswehrgelände -

    Auszug aus BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79
    Durch die Verwendung gleichartiger Plaketten wird zudem der Eindruck vermittelt, daß die gezeigte politische Meinung von vielen geteilt wird, die dasselbe politische Ziel anstreben, und daß einheitlich für diese Meinung geworben wird (BVerwGE 53, 327 [329]; BVerwG, NJW 1982, 118 [119]).
  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

    Auszug aus BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79
    Es handelt sich hierbei um einen für den gesamten öffentlichen Dienst und damit auch für die im Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter geltenden allgemeinen Grundsatz, der daraus folgt, daß sämtliche Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Angestellte ebenso wie Beamte, dem ganzen Volke und nicht einer Partei oder einer sonstigen politischen Gruppierung dienen (vgl. BAGE 7, 256 [261] = NJW 1959, 1197 L = AP Art. 5 I GG Meinungsfreiheit Nr. 1 [zu II]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79
    Allerdings müssen derartige grundrechtsbeschränkende allgemeine Gesetze ihrerseits in der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung wieder eingeschränkt werden (BVerfGE 7, 198 [207 f.] = NJW 1958, 257; BVerfGE 20, 162 [176] = NJW 1966, 1603; BVerfGE 42, 133 [141] = NJW 1976, 1627).
  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

    Auszug aus BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79
    Durch die Verwendung gleichartiger Plaketten wird zudem der Eindruck vermittelt, daß die gezeigte politische Meinung von vielen geteilt wird, die dasselbe politische Ziel anstreben, und daß einheitlich für diese Meinung geworben wird (BVerwGE 53, 327 [329]; BVerwG, NJW 1982, 118 [119]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79
    Allerdings müssen derartige grundrechtsbeschränkende allgemeine Gesetze ihrerseits in der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung wieder eingeschränkt werden (BVerfGE 7, 198 [207 f.] = NJW 1958, 257; BVerfGE 20, 162 [176] = NJW 1966, 1603; BVerfGE 42, 133 [141] = NJW 1976, 1627).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Neben der Beschwer stellt das Rechtsschutzinteresse im Allgemeinen keine besonders zu prüfende Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels dar; typischerweise folgt es aus ihr (vgl. BAG 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - zu I 1 der Gründe, BAGE 38, 85; BLAH 70. Aufl. Grundz. § 511 Rn. 14, 16 mwN) .

    Ausnahmsweise kann das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn sich etwa die Einlegung des Rechtsmittels trotz Vorliegens einer Beschwer als unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich erweist (BAG 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - aaO) .

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 2. März 1982 - 1 AZR 6914/79 - (BAGE 38, 85 [BAG 02.03.1982 - 1 AZR 694/79] = NJW 1982, 2888 f.) und in anderem Zusammenhang der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - (NJW 1982, 118 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] = DVBl. 1981, 1066 f. ) zutreffend ausgeführt haben und in gleicher Weise im angefochtenen Urteil festgestellt worden ist (S. 15 ff. UA), bringt der Träger dieser Plakette zum Ausdruck, daß er die friedliche Nutzung der Kernkraft zum Zwecke der Energieversorgung ablehnt.

    Diese Dienstausübung unterliegt allein dem Weisungsrecht des Dienstherrn und ist einer Mitbestimmung nicht zugänglich (vgl. auch BAGE 38, 85 [BAG 02.03.1982 - 1 AZR 694/79]).

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Die vom Kläger gewählte Form der Agitation ist nicht anders zu bewerten, als das ständige verbale Bestreben eines Arbeitnehmers, die Kollegen und den Arbeitgeber gegen ihren Willen mit seinen politischen Vorstellungen zu verfolgen (BAG Urteil vom 2. März 1982 -- 1 AZR 694/79 -- DB 1982, 2142).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

    Zu den allgemeinen Gesetzen gehört auch die Tarifvorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich ein Angestellter so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird (vgl. BAGE 38, 85 [95 f.]).

    Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung allerdings die Meinungsfreiheit, so verlangt Art. 5 Abs. 1 GG, daß die Gerichte die grundrechtsbeschränkende Norm ihrerseits wieder im Licht der Meinungsfreiheit auslegen und anwenden, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 86, 122 [128]; BAGE 38, 85 [96]).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Diese Charakterisierung legt es nahe, im vorliegenden Zusammenhang das Gebot achtungs- und vertrauenswahrender Mäßigung und Zurückhaltung in den Blick zu nehmen, welches für Beamte in §§ 53, 54 Satz 3 BBG verankert ist, aber als allgemeiner Grundsatz für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt (vgl. BAG, Urteile vom 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - BAGE 38, 85 , vom 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153 und vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 ).
  • LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung des Pressesprechers einer Stadt -

    Die tariflich normierte Pflicht umfaßt vor allem auch das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung bei der politischen Betätigung und Auseinandersetzung (siehe hierzu bspw.: BAG v. 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 -, AP Nr. 8 zu Art. 5 Abs. 1 GG - Meinungsfreiheit; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese: BAT -Kommentar, § 8 Erläuterungen 2; Preis/Stoffels: RdA 1996, 210(215); siehe auch PK- BAT -Bruse, 2. Aufl., § 8 Rdn. 19 z. T. mit kritischen Anmerkungen und m. w. H.).

    Denn es handelt sich hierbei um einen für den gesamten öffentlichen Dienst und damit auch für die im Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter geltenden allgemeinen Grundsatz (BAG v. 02.03.1982, a.a.O.; Preis/Stoffels: RdA 1996, 210 (215)).

    Welches Maß an Zurückhaltung sie bei einer - politischen Betätigung - oder aber auch bei einer "schlichten Meinungsäußerung" und Kritik an seinem Dienstherrn - geboten ist, hängt weitgehend von der Funktion ab, die der Beschäftigte wahrnimmt (so auch BAG v. 02.03.1982, a.a.O.; Preis/Stoffels, RdA 1996, 210 [215]).

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Zwar handelt es sich hier um eine recht allgemein gehaltene Generalklausel, es ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (so BAG Urteile vom 28. August 1958 - 3 AZR 601/57 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vom 23. Februar 1959 - 3 AZR 583/57 - BAGE 7, 256 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; vom 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - BAGE 38, 85 = AP Nr. 8 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit und vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 479/84 - BAGE 51, 104 = AP Nr. 2 zu § 48 TVAL), daß der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten hat, daß das Ansehen des Arbeitgebers bzw. des Amtes nicht beeinträchtigt wird; die dienstliche Verwendbarkeit des Angestellten kann durch außerdienstliche Vorgänge beeinflußt werden; die generalklauselartige Weite der Tarifvorschrift rechtfertigt nach dieser Rechtsprechung für sich allein nicht die Annahme einer von den Tarifvertragsparteien gewollten Regelungslücke, die für die einzelnen Dienststellen durch entsprechende ergänzende Dienstvereinbarungen zu schließen wäre.
  • VG Schwerin, 26.11.2020 - 1 A 1598/19

    Datenschutzrechtliche Unzulässigkeit eines Meldeportals im Internet

    Ein Lehrer ist nicht verpflichtet, seine politische Meinung zu verbergen, wenn er darauf bedacht ist, dass eine sachbezogene Auseinandersetzung mit der behandelten politischen Problematik stattfindet und die Schüler dadurch befähigt werden, sich selbständig ein eigenes fundiertes Urteil zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 50/88 -, BVerwGE 84, 292 ff., Rn. 24; BAG, Urteil vom 02. März 1982 - 1 AZR 694/79 -, BAGE 38, 85 ff., Rn. 30).
  • VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei der Einschränkung der

    Insoweit verweist der weitere Beteiligte beispielhaft auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 -.

    Auch das spezielle vom Antragsteller gerügte Verbot des Tragens politischer Plaketten/Buttons sei von einer Mitbestimmung ausgeschlossen, da die Wahrung der Neutralität des öffentlichen Dienstes kein der Mitbestimmung des Personalrats zugänglicher Akt sei (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50/88 -).

  • LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 SaGa 1331/07

    Entzug der Schreibberechtigung für ein betriebliches Internetforum wegen Verstoß

    Sind die Arbeitnehmer der Beklagten aber ohnehin verpflichtet, Verunglimpfungen von Kollegen zu unterlassen, ist eine entsprechende - diese Pflicht letztlich nur wiederholende - Aufforderung der Beklagten ggf. nicht mitbestimmungspflichtig (BAG 02. März 1982 - 1 AZR 694/79 - AP GG Art. 5 Abs. 1 Meinungsfreiheit Nr. 8) .
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83

    Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit -

  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.1986 - 5 Sa 240/86

    Friedenstaubeplakette; Politische Betätigung; Anti-Atomkraft-Plakette;

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