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   BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10   

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https://dejure.org/2012,13543
BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10 (https://dejure.org/2012,13543)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2012 - 1 AZR 775/10 (https://dejure.org/2012,13543)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 (https://dejure.org/2012,13543)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

  • openjur.de

    Arbeitskampf; Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik; Schadensersatz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BAG verurteilt ver.di zum Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • faz.net (Pressebericht, 20.06.2012)

    Verdi muss Schadensersatz für Streik zahlen: Arbeitsrichter erlauben "Blitzaustritt" aus Tarifvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen eines rechtswidrigen Warnstreiks

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu rechtswidrigem Warnstreik - ver.di muss Schadensersatz zahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Warnstreik in Unternehmen nach Wechsel in OT-Mitgliedschaft rechtswidrig - Gewerkschaft muss Schadensersatz leisten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitskampfrecht - Wechsel in OT-Mitgliedschaft - Schadensersatz

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Warnstreik nach Wechsel in OT-Mitgliedschaft rechtswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verd.i muss bei rechtswidrigem Streik Schadensersatz zahlen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Warnstreik nach Blitzwechsel von ordentlicher in OT-Mitgliedschaft - Gewerkschaft haftet für Streikschaden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerkschaft muss wegen rechtswidrigen Warnstreiks Schadensersatz leisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 98
  • NZA 2012, 1372
  • NJ 2013, 78
  • BB 2012, 2816
  • DB 2012, 2640
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    Dies legitimiert die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrags und ist Grundlage der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 28, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, BAGE 127, 27) .

    Dem Verband ist es nicht verwehrt, sich durch Dritte, die an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebunden sind, beraten zu lassen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 127, 27) .

    Das hat zur Folge, dass mit dem Wechsel in die OT-Mitgliedschaft auch der automatische Verlust eines vorher wahrgenommenen Amts verbunden ist, in dem Angelegenheiten der Tarif- oder Arbeitskampfpolitik wahrgenommen worden sind (so auch für die vergleichbare Satzung des VDMB BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 43 mwN, BAGE 127, 27) .

    Dass die tarifgebundenen Mitglieder durch die Beiträge der OT-Mitglieder mittelbar im Arbeitskampf unterstützt werden können, ist unerheblich (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 35, BAGE 127, 27) .

    Dazu gehört auch die Freiheit, die Fristen für einen Austritt aus dem Verband und die für einen Statuswechsel innerhalb des Verbands unterschiedlich zu bemessen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 46, BAGE 127, 27) .

    So kann eine Gewerkschaft bei Aufnahme der Tarifverhandlungen darauf vertrauen, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbands sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, BAGE 127, 27) .

    Zur Vermeidung dieser Rechtsfolge hat der Arbeitgeberverband oder der Arbeitgeber selbst die Gewerkschaft rechtzeitig über die erfolgte Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Kenntnis zu setzen (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 29 - 31, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 64 ff., aaO) .

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat insbesondere im Urteil vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - BAGE 127, 27) ausgeführt, dass dem Transparenzerfordernis bei einem Statuswechsel während laufender Tarifverhandlungen genügt ist, wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitgeberverband die Gewerkschaft hierüber unterrichtet.

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    Nicht jedes vereinsrechtliche Mitglied einer tarifvertragschließenden Koalition ist notwendig tarifgebunden iSd. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 264) .

    Dies legitimiert die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrags und ist Grundlage der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 28, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, BAGE 127, 27) .

    Dem Verband ist es nicht verwehrt, sich durch Dritte, die an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebunden sind, beraten zu lassen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 127, 27) .

    Das ist tarifrechtlich unbedenklich, soweit die finanzielle Förderung nicht mit einer Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel für konkrete Arbeitskampfmaßnahmen einhergeht (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 130, 264; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, vgl. BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 - AP GG Art. 9 Nr. 146 = EzA GG Art. 9 Nr. 102) .

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    Seine Einbeziehung in einen Verbandsarbeitskampf geht schon deswegen nicht mit einer Beeinträchtigung seiner negativen wie positiven Koalitionsfreiheit einher, da dem Außenseiter die Möglichkeit verbleibt, sich durch Kündigung des Firmentarifvertrags und Aushandeln eigenständiger Arbeitsbedingungen mit der Gewerkschaft aus der Bindung an das verbandstarifliche Geschehen zu lösen (BVerfG 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - zu B II 2 a der Gründe, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 167 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 136) .

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Außenseiter und Verband auch dann ein Kampfbündnis bilden, wenn der Außenseiter die Geltung der Verbandstarifverträge generell in den Arbeitsverträgen vereinbart hat (BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 84, 212) oder die Übernahme der Verhandlungsergebnisse des Verbands einer Tarifpraxis des Außenseiters entspricht (BVerfG 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - zu B II 2 b der Gründe, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 167 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 136) .

    Daher kann eine Gewerkschaft davon ausgehen, dass die Einbeziehung des Außenseiters nicht von vornherein ungeeignet ist, Druck auf die Arbeitgeberseite zur Durchsetzung des Verbandstarifvertrags zu erzeugen (BVerfG 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - aaO) .

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    Ein auf den Abschluss eines neuen Entgeltfirmentarifvertrags gerichteter Streik hätte hiergegen verstoßen und wäre deshalb rechtswidrig gewesen (dazu BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 2 a und 4 der Gründe, BAGE 104, 155) .

    Der Warnstreik vom 29. Mai 2009 stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin iSd. § 823 Abs. 1 BGB dar (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B der Gründe, BAGE 104, 155) .

    Bei Zweifeln über deren Rechtmäßigkeit darf sie von ihrem Streikrecht nur in maßvollem Rahmen und vor allem auch nur dann Gebrauch machen, wenn für die Zulässigkeit des Streiks sehr beachtliche Gründe sprechen und des Weiteren eine endgültige Klärung der Rechtslage nicht anders zu erreichen ist (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 104, 155) .

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    Andernfalls ist der erfolgte Statuswechsel tarifrechtlich wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134 BGB unwirksam (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 26 f. mwN, BAGE 132, 10) .

    Zur Vermeidung dieser Rechtsfolge hat der Arbeitgeberverband oder der Arbeitgeber selbst die Gewerkschaft rechtzeitig über die erfolgte Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Kenntnis zu setzen (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 29 - 31, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 64 ff., aaO) .

    In diesem Fall ist der satzungsrechtlich zwar zulässige Wechsel wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134 BGB tarifrechtlich unwirksam und arbeitskampfrechtlich unbeachtlich (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 26 f. mwN, BAGE 132, 10) .

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 217/95

    Ein Verband als Träger einer Aussperrung

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    a) Nach der Senatsrechtsprechung haben die Arbeitskampfparteien vor Beginn einer Arbeitskampfmaßnahme dem jeweiligen Gegner den Kampfbeschluss bekanntzugeben (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 217/95 - BAGE 81, 213; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 146 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 126) .

    Für einen wirksamen Streikaufruf, dem ein entsprechender Streikbeschluss der zuständigen Gewerkschaft zugrunde liegt, genügt deshalb ein von der Gewerkschaft im zu bestreikenden Betrieb verteiltes Flugblatt, aus dem sich die Arbeitskampfmaßnahme und der Zeitraum des Streiks ergeben (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 217/95 - zu I 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96

    Verlautbarung über Ende eines Streiks

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    a) Nach der Senatsrechtsprechung haben die Arbeitskampfparteien vor Beginn einer Arbeitskampfmaßnahme dem jeweiligen Gegner den Kampfbeschluss bekanntzugeben (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 217/95 - BAGE 81, 213; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 146 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 126) .

    Die von einer Arbeitskampfmaßnahme des Gegenspielers betroffene Seite muss wissen, woran sie ist (Däubler/Wolter Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 16 Rn. 9) und was von ihr verlangt wird, damit sie ihr eigenes Verhalten darauf einrichten und von ihren arbeitskampfrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten Gebrauch machen kann (BAG 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - zu II 1 der Gründe, aaO) .

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Außenseiter und Verband auch dann ein Kampfbündnis bilden, wenn der Außenseiter die Geltung der Verbandstarifverträge generell in den Arbeitsverträgen vereinbart hat (BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 84, 212) oder die Übernahme der Verhandlungsergebnisse des Verbands einer Tarifpraxis des Außenseiters entspricht (BVerfG 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - zu B II 2 b der Gründe, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 167 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 136) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    c) Anders als in dem vom Senat am 18. Februar 2003 (- 1 AZR 142/02 - BAGE 105, 5) entschiedenen Fall war vorliegend die generelle Übernahme des umkämpften Entgelttarifvertrags der Druckindustrie durch die Klägerin nicht gesichert.
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung möglicherweise für das Urteil kausal war (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 55, DB 2012, 1690; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 8 Sa 446/10

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen OT-Mitglied

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Er führt zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers, wenn die Organe der Gewerkschaft ein Verschulden trifft (vgl. zuletzt BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 49 ff., BAGE 142, 98) .

    Hierzu zählt auch die Überprüfung der Legitimität einer Tarifforderung als Voraussetzung der Rechtmäßigkeit des um ihre Durchsetzung geführten Arbeitskampfes (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 52, BAGE 142, 98) .

    Bei Zweifeln über dessen Rechtmäßigkeit darf sie von ihrem Streikrecht nur in maßvollem Rahmen und vor allem auch nur dann Gebrauch machen, wenn für die Zulässigkeit des Streiks sehr beachtliche Gründe sprechen und des Weiteren eine endgültige Klärung der Rechtslage nicht anders zu erreichen ist (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 52 mwN, BAGE 142, 98) .

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Dies verpflichtet bei Rechtswidrigkeit der Kampfmaßnahme und bei schuldhaftem Handeln zum Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB gegenüber dem Kampfgegner (zuletzt BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - BAGE 142, 98) .
  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist

    Die Arbeitskampfparteien haben vor Beginn einer Arbeitskampfmaßnahme dem jeweiligen Gegner den Kampfbeschluss bekanntzugeben (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 39, [...]).

    Für einen wirksamen Streikaufruf, dem ein entsprechender Streikbeschluss der zuständigen Gewerkschaft zugrunde liegt, genügt deshalb ein von der Gewerkschaft im zu bestreikenden Betrieb verteiltes Flugblatt, aus dem sich die Arbeitskampfmaßnahme und der Zeitraum des Streiks ergeben (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 39, [...]).

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Dies verpflichtet bei Rechtswidrigkeit der Kampfmaßnahme und bei schuldhaftem Handeln zum Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB gegenüber dem Kampfgegner (zuletzt BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - BAGE 142, 98) .

    Diese Pflicht dient der Information des von der beabsichtigten Arbeitskampfmaßnahme betroffenen Gegenspielers (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 39, BAGE 142, 98) .

  • LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24

    Weg frei für Bahnstreik

    Die Arbeitskampfparteien haben vor Beginn einer Arbeitskampfmaßnahme dem jeweiligen Gegner den Kampfbeschluss bekanntzugeben (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 39, NZA 2012, 1372; Hess. LAG 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 - Rn. 46, NZA 2015, 1337).

    Für einen wirksamen Streikaufruf, dem ein entsprechender Streikbeschluss der zuständigen Gewerkschaft zu Grunde liegt, genügt deshalb z.B. ein von der Gewerkschaft im zu bestreikenden Betrieb verteiltes Flugblatt, aus dem sich die Arbeitskampfmaßnahme und der Zeitraum des Streiks ergeben (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 39, NZA 2012, 1372; Hess. LAG 3. September 2021 - 16 SaGa 1046/21 - Rn. 52, Juris).

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    Nicht jedes Mitglied eines tarifvertragschließenden Verbandes ist notwendig tarifgebunden iSv. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, NZA 2012, 1372; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 264) .

    Dies legitimiert die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrages und ist die Grundlage der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 28 mwN, aaO) .

    BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 17, aaO; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 23 bis 27, AP TVG § 3 Nr. 50; 20. Mai 2009 - 4 AZR 230/08 - Rn. 70 ff. mwN, AP TVG § 3 Nr. 42 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 45; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Wer im Zeitraum ab Beginn der Tarifverhandlungen über die Verhandlungen und das Verhandlungsergebnis bis zum endgültigen Abschluss des Tarifvertrages (dazu bereits BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, aaO) voll verantwortlich mitentscheiden kann, sich jedoch - womöglich sogar ganz kurz - vor dem endgültigen Tarifabschluss durch einen Wechsel der Mitgliedschaftsform den Folgen dieser Verhandlungen entzieht, ohne dies den an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaften rechtzeitig offenzulegen, kann gleichwohl nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag gebunden sein, der Gegenstand der Tarifverhandlungen war (BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 457/09 - Rn. 31, AP TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 15 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 4; zu den Anforderungen an eine hinreichend klare Mitteilung vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 35, NZA 2012, 1372) .

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Die Mitwirkung von OT-Mitgliedern bei tarifpolitischen Fragen mit nur beratender Stimme ist hingegen unbedenklich (vgl. BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 14 mwN; BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 17, BAGE 142, 98) .

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 28/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    Nicht jedes Mitglied eines tarifvertragschließenden Verbandes ist notwendig tarifgebunden iSv. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, NZA 2012, 1372; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 264) .

    Dies legitimiert die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrages und ist die Grundlage der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 28 mwN, aaO) .

    BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 17, aaO; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 23 bis 27, AP TVG § 3 Nr. 50; 20. Mai 2009 - 4 AZR 230/08 - Rn. 70 ff. mwN, AP TVG § 3 Nr. 42 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 45; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Wer im Zeitraum ab Beginn der Tarifverhandlungen über die Verhandlungen und das Verhandlungsergebnis bis zum endgültigen Abschluss des Tarifvertrages (dazu bereits BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, aaO) voll verantwortlich mitentscheiden kann, sich jedoch - womöglich sogar ganz kurz - vor dem endgültigen Tarifabschluss durch einen Wechsel der Mitgliedschaftsform den Folgen dieser Verhandlungen entzieht, ohne dies den an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaften rechtzeitig offenzulegen, kann gleichwohl nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag gebunden sein, der Gegenstand der Tarifverhandlungen war (BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 457/09 - Rn. 31, AP TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 15 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 4; zu den Anforderungen an eine hinreichend klare Mitteilung vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 35, NZA 2012, 1372) .

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 29/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    Nicht jedes Mitglied eines tarifvertragschließenden Verbandes ist notwendig tarifgebunden iSv. § 3 Abs. 1 TVG (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, NZA 2012, 1372; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 264) .

    Dies legitimiert die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrages und ist die Grundlage der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 28 mwN, aaO) .

    BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 17, aaO; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 23 bis 27, AP TVG § 3 Nr. 50; 20. Mai 2009 - 4 AZR 230/08 - Rn. 70 ff. mwN, AP TVG § 3 Nr. 42 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 45; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Wer im Zeitraum ab Beginn der Tarifverhandlungen über die Verhandlungen und das Verhandlungsergebnis bis zum endgültigen Abschluss des Tarifvertrages (dazu bereits BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, aaO) voll verantwortlich mitentscheiden kann, sich jedoch - womöglich sogar ganz kurz - vor dem endgültigen Tarifabschluss durch einen Wechsel der Mitgliedschaftsform den Folgen dieser Verhandlungen entzieht, ohne dies den an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaften rechtzeitig offenzulegen, kann gleichwohl nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag gebunden sein, der Gegenstand der Tarifverhandlungen war (BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 457/09 -, Rn. 31, AP TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 15 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 4; zu den Anforderungen an eine hinreichend klare Mitteilung vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 35, NZA 2012, 1372) .

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    Bei Zweifeln über deren Rechtmäßigkeit darf sie von ihrem Streikrecht nur in maßvollem Rahmen Gebrauch machen (BAG Urteil vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - AP Nr. 177 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

  • LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12

    Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks

  • LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22

    Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21

    Streikstreit vor hessischen Arbeitsgerichten: Bahn in erster Instanz erfolglos,

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 798/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 804/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 800/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 799/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines

  • LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12

    Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung -

  • ArbG Pforzheim, 05.04.2018 - 3 Ca 208/17

    Rechtswidrigkeit eines gewerkschaftlichen Streiks - Zweifel an Rechtmäßigkeit

  • LAG Hamburg, 15.06.2023 - 3 SaGa 1/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Gewerkschaft zur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2020 - 7 Sa 217/19

    Normative Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse

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