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   BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85   

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BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85 (https://dejure.org/1986,967)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1986 - 1 AZR 83/85 (https://dejure.org/1986,967)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 (https://dejure.org/1986,967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrer - Fahrtüchtigkeit - Fahruntüchtigkeit - Alkoholeinfluß - Alkoholverbot - Bundesministerium für Verteidigung - Dienstunfall - Arbeitsunfall - Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Personalrat - Hauptpersonalrat

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 11, Nr. 15

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 97
  • MDR 1987, 435
  • NZA 1987, 250
  • BB 1987, 548
  • DB 1987, 337
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    Auszug aus BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 14. Januar 1986 (- 1 ABR 75/83 - BAGE 50, 330) ausgesprochen, daß eine Anordnung des Arbeitgebers nicht schon deswegen das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers betreffe, weil damit ein konzentriertes, zügiges und fehlerfreies, d. h. insgesamt ein ordnungsgemäßes Arbeiten ermöglicht werden soll.

    In der schon genannten Entscheidung vom 14. Januar 1986 (aaO) hat der Senat an seiner Rechtsprechung festgehalten, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sich nicht auf das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer beziehe.

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
    Ein Klageantrag, der von Anfang an unzulässig oder unbegründet war, kann sich nicht durch ein nach Rechtshängigkeit eintretendes Ereignis erledigen (BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
    Ein Klageantrag, der von Anfang an unzulässig oder unbegründet war, kann sich nicht durch ein nach Rechtshängigkeit eintretendes Ereignis erledigen (BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150).
  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

    Auszug aus BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der Beklagte einen Klageabweisungsantrag aufrechterhalten darf mit der Begründung, die Klage sei von Anfang an unzulässig oder unbegründet gewesen (BGHZ 37, 137, 142; BGH LM ZPO § 91 a Nr. 26 und Nr. 29).
  • BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81

    Tarifkommission - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte dann verlangen, wenn der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt ist (vgl. zuletzt Urteil des Fünften Senats vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 70/84 - BAGE 50, 362; Urteil des Senats vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
    Mit dieser Entscheidung befindet sich der Senat nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1983 (BVerwGE 67, 61).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte dann verlangen, wenn der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt ist (vgl. zuletzt Urteil des Fünften Senats vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 70/84 - BAGE 50, 362; Urteil des Senats vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Sie kann bei Tätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich schon bei sehr geringen Alkoholmengen verletzt sein (vgl. KR-Hillebrecht, BGB, § 626 Rz 301, 309; Künzl, BB 1993, 1581; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 7OO; Willemsen/Brune, DB 1988, 2304, 2305; für Kraftfahrer vgl. BAG Urteil vom 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97 [BAG 23.09.1986 - 1 AZR 83/85] = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16

    Mitbestimmungspflicht für Essensverbot am Arbeitsplatz - Unterlassungsanspruch

    Er verweist auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1986 - 1 AZR 83/85 und vom 14.01.1986 - 1 ABR 75/83.
  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) und des BAG (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war.
  • ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05

    Verletzung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der Einführung

    Soweit in dem Abschnitt darauf hingewiesen wird, dass die Beteiligte zu 2. sich für eine drogen- und alkoholfreie Arbeitsumgebung einsetzt und eine strenge Richtlinie zu Alkohol- und Drogenmissbrauch hat, ist insofern das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betroffen, da die Einführung eines Alkoholverbotes mitbestimmungspflichtig ist (vgl. BAG vom 23.9.1986, DB 1987, 337; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 22. Auflage 2004, § 87 BetrVG, Rn. 71).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung.
  • LAG Nürnberg, 20.12.2018 - 5 TaBV 61/17

    Mitbestimmung - Abmeldepflicht - betriebliche Bildungsmaßnahmen -

    Daraus folgt jedoch, dass allgemeine Regelungen des Arbeitgebers, durch welche die Arbeitnehmer zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen angehalten werden, die nicht unmittelbar Inhalt, Art oder Ausführung der von den Arbeitnehmern zu erbringenden Arbeitsleistung regeln, nicht das Arbeitsverhalten, sondern vielmehr das "Ordnungsverhalten" betreffen (ebenso BAG vom 23.09.1986 - 1 AZR 83/85 zitiert nach Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.1989 - 8 TaBV 7/88

    BAT; Großforschungseinrichtung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates;

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  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00

    Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten

    Schließt sich die Beklagte wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 345; 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325, 330; 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 99) nicht nur, daß die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

    Maßgebend ist demnach nicht, welcher Dienststelle der betroffene Arbeitnehmer angehört, sondern allein, welche Dienststelle zur Entscheidung mit Außenwirkung befugt ist (BAG Urteil vom 23. September 1986, BAGE 53, 97, 104 [BAG 23.09.1986 - 1 AZR 83/85] = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu II 5c der Gründe; BAG Beschlüsse vom 9. Februar 1993, aaO, zu B II der Gründe, und vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 2a der Gründe).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 2 - Personalratsanhörung

    Auch das BPersVG enthält, wie § 82 Abs. 1 zu entnehmen ist, den allgemeinen Grundsatz, daß in Angelegenheiten, zu deren Entscheidung die Dienststelle befugt ist, der bei ihr gebildete Personalrat zu beteiligen ist BVerwG Beschluß vom 23. Juli 1979 - 6 P 28/78 - PersV 1981, 70; BAG Urteil vom 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 103 f. = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu II 5 c der Gründe; BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - PersR 1995, 308).
  • LAG Berlin, 16.10.1989 - 9 Sa 57/89

    Dienstleistungsbericht; Öffentlicher Dienst; Beweislast; Personalakte;

  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 11/89

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Überwachung eines betrieblichen Alkoholverbots

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 348/89

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Ordnungsgemäße

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 31/12

    Vertragsgemäße Beschäftigung - einseitige Erledigungserklärung

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 639/94
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