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   BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93   

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BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93 (https://dejure.org/1994,487)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 1 AZR 870/93 (https://dejure.org/1994,487)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 (https://dejure.org/1994,487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Tariferhöhung, übertarifliches Gehalt und Mitbestimmung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung bei über-/außertariflicher Vergütung - Schaffung eines Gehaltsgruppensystems oberhalb der höchsten Tarifgruppe für tarifgebundene Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 74
  • MDR 1995, 290
  • NZA 1995, 277
  • BB 1994, 2499
  • DB 1995, 678
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Hier kann - im Unterschied zu der vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90) entschiedenen Fallgestaltung nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß sich die Vergütung aus einem Tarifgehalt und einer übertariflichen Zulage zusammensetzt und die Neuregelung als Anrechnung einer Tariflohnerhöhung verstanden werden muß.

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1991 (BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 b der Gründe) erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht allerdings nur auf generelle Regelungen und nicht auf die individuelle Entgeltgestaltung.

    Das ist deshalb von Bedeutung, weil es dem Zweck des Mitbestimmungsrechts widerspräche, wenn es der Arbeitgeber schon dadurch ausschließen könnte, daß er mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 3 b dd der Gründe; Senatsurteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu 11 der Gründe, m. w. N.).

    Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, besteht dieses Mitbestimmungsrecht auch bei der Anrechnung einer Tariferhöhung auf über- oder außertarifliche Zulagen aus Anlaß und bis zur Höhe einer Tariferhöhung, wenn sich dadurch die Verteilungsgrundsätze ändern und darüber hinaus für eine anderweitige Anrechnung oder Kürzung ein Regelungsspielraum verbleibt.

    Eine Änderung der Verteilungsgrundsätze liegt rechnerisch immer dann vor, wenn sich das Verhältnis der Zulagen zueinander der Höhe nach verschiebt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 5 der Gründe).

    Zwar entfällt das Mitbestimmungsrecht nach der Entscheidung des Großen Senats vom 3. Dezember 1991 (aaO, zu C III 6 der Gründe) da, wo einer anderweitigen Änderung der Verteilungsgrundsätze rechtliche Hindernisse entgegenstehen.

    Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu D II der Gründe) die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Unwirksamkeit solcher Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, die den Arbeitnehmer belasten.

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    So hat der Senat in der Vereinbarung eines Monatslohns, der den nach der einschlägigen Lohngruppe geschuldeten Tariflohn überstieg, zugleich die Vereinbarung einer übertariflichen Zulage gesehen, obwohl die Vertragsparteien weder über die Gewährung einer solchen Zulage noch über deren Schicksal im Fall einer Tariferhöhung ausdrücklich etwas vereinbart hatten (Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 460/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Dieser Anspruch kann aber lediglich in Höhe des Differenzbetrages zwischen der um die Tariferhöhung verringerten und der ungekürzten übertariflichen Zulage bestehen (Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 460/90 - AP Nr. 60 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe; vom 23. März 1993, AP, aaO, zu 12 der Gründe).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Dagegen ist die Verletzung des Mitbestimmungsrechts nicht geeignet, Ansprüche des Arbeitnehmers zu begründen, die vor der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht bestanden und selbst bei Beachtung des Mitbestimmungsrechts nicht entstanden wären (Senatsurteil vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 e der Gründe).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe) unterliegt bereits die Aufstellung eines betrieblichen Gehaltsgruppensystems für AT-Angestellte, die nicht leitende Angestellte sind, der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit es um die Bildung und Umschreibung der Gehaltsgruppen sowie um deren Abstufung geht.
  • BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Das ist deshalb von Bedeutung, weil es dem Zweck des Mitbestimmungsrechts widerspräche, wenn es der Arbeitgeber schon dadurch ausschließen könnte, daß er mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 3 b dd der Gründe; Senatsurteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu 11 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
    Der Betriebsrat kann, wie der Senat kürzlich entschieden hat (Beschluß vom 3. Mai 1994, BAGE 76, 364), die Beachtung des Mitbestimmungsrechts mit Hilfe seines Anspruchs auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen durchsetzen.
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - aaO; 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - BAGE 78, 74).

    Auch bei Nichtbeachtung der Mitbestimmung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer keinen Erfüllungsanspruch auf Leistungen, die die bestehende Vertragsgrundlage übersteigen (Reichold Anm. zu BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 68).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Eine - zugunsten des Klägers unterstellte - Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der Weitergabe der Tariflohnerhöhung an die vier neueingestellten AT-Angestellten wäre nicht geeignet, Ansprüche zu begründen, die vor der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht bestanden (vgl. BAG 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 29; 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - BAGE 78, 74; Senat 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 121 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 61).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt nicht dazu, daß sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - aaO; 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - BAGE 78, 74).

    Auch bei Nichtbeachtung der Mitbestimmung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer keinen Erfüllungsanspruch auf Leistungen, die die bestehende Vertragsgrundlage übersteigen (Reichold Anm. zu BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 68).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Die Aufstellung eines betrieblichen Gehaltsgruppen-Systems für AT-Angestellte, die nicht leitende Angestellte sind, unterfällt nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - BAGE 78, 74, 78 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 44, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt nicht dazu, daß sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - aaO; 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - BAGE 78, 74).

    Auch bei Nichtbeachtung der Mitbestimmung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer keinen Erfüllungsanspruch auf Leistungen, die die bestehende Vertragsgrundlage übersteigen (Reichhold Anm. zu BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 68).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Ein Mitbestimmungsverstoß wäre nämlich nicht geeignet, Ansprüche entstehen zu lassen, die vor der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht bestanden und auch bei Beachtung des Mitbestimmungsrechts nicht entstanden wären (BAGE 78, 74, 82 = AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Derjenige, der sich mitbestimmungswidrig verhält, soll sich Dritten - hier dem Arbeitnehmer - gegenüber nicht auf diese Verletzung berufen können (BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - Rn. 31, juris).

    Dagegen ist die Verletzung des Mitbestimmungsrechts nicht geeignet, Ansprüche des Arbeitnehmers zu begründen, die vor der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht bestanden und selbst bei Beachtung des Mitbestimmungsrechts nicht entstanden wären (BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - Rn. 32 mwN., juris).

    Die Betriebsvertretung kann die Beachtung des Mitbestimmungsrechts mit Hilfe ihres Anspruchs auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen durchsetzen (BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - Rn. 32 mwN., juris).

    So soll sich ein Anspruch auf eine einem neu eingestellten Mitarbeiter nicht gewährte Arbeitsmarktzulage nicht aus einer behaupteten Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der Zulagenregelung ergeben, da eine solche Verletzung Ansprüche der Arbeitnehmer nicht begründen könnte (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - Rn. 36, juris unter Hinweis auf BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Derjenige, der sich mitbestimmungswidrig verhält, soll sich Dritten - hier dem Arbeitnehmer - gegenüber nicht auf diese Verletzung berufen können (BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - Rn. 31, juris).

    Dagegen ist die Verletzung des Mitbestimmungsrechts nicht geeignet, Ansprüche des Arbeitnehmers zu begründen, die vor der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht bestanden und selbst bei Beachtung des Mitbestimmungsrechts nicht entstanden wären (BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - Rn. 32 mwN., juris).

    Die Betriebsvertretung kann die Beachtung des Mitbestimmungsrechts mit Hilfe ihres Anspruchs auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen durchsetzen (BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - Rn. 32 mwN., juris).

    So soll sich ein Anspruch auf eine einem neu eingestellten Mitarbeiter nicht gewährte Arbeitsmarktzulage nicht aus einer behaupteten Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der Zulagenregelung ergeben, da eine solche Verletzung Ansprüche der Arbeitnehmer nicht begründen könnte (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - Rn. 36, juris unter Hinweis auf BAG 28. September 1994 - 1 AZR 870/93).

  • BAG, 05.03.1996 - 1 ABR 49/95

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechnung übertariflicher Zulagen auf

    Nach den Kriterien, die der Senat in seinem Urteil vom 28. September 1994 (- 1 AZR 870/93 - AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu III der Gründe) entwickelt hat, kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten mit den EG-Gehältern zugleich stillschweigend vereinbart, daß diese sich aus dem Tarifgehalt und einer übertariflichen Zulage zusammensetzen sollten.

    Nach dem angeführten Senatsurteil vom 28. September 1994 (a.a.O.) kann es allerdings gegen die Annahme eines tarifunabhängigen Entgeltsystems sprechen, wenn die betrieblich festgelegten Gehälter jeweils anläßlich von Tariferhöhungen angehoben werden und dabei der relative Abstand zum obersten Tarifgehalt gewahrt bleibt.

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für AT-Gehälter, sondern auch für übertarifliche betriebliche Gehaltsgruppenordnungen, die auf Tarifangestellte angewandt werden (Senatsurteil vom 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe).

    Allein hieraus folgt schon ihr kollektiver Charakter (Senatsurteil vom 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Derjenige, der sich betriebsverfassungswidrig verhält, soll sich Dritten gegenüber nicht auf diese Verletzung berufen können (BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu D II der Gründe; 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - BAGE 78, 74, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2015 - 5 Sa 229/14

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08

    Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und

  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

  • LAG München, 28.02.2001 - 3 Sa 1192/00

    Änderung der Zweckbestimmung einer freiwilligen Leistung durch den Arbeitgeber;

  • LAG München, 08.02.2001 - 3 Sa 1192/00

    Anspruch auf Beteiligung an Gewinn und Umsatz; Entstehung einer betrieblichen

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 513/03

    Abfindung - Verjährung - altes Recht

  • ArbG Mönchengladbach, 30.05.2001 - 5 BV 15/01

    Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung ; Widerspruch des

  • LAG Hamm, 06.05.2010 - 8 Sa 146/10

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über ein "AT-Entgeltsystem"; unbegründete

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 (12) Sa 290/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 1043/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 663/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des Monatsgehalts;

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1225/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Nachtschichtzulage

  • LAG Hamm, 19.06.1997 - 17 Sa 2433/96

    Anspruch eines Berufsschullehrers im Ersatzschuldienst auf Gehaltsanpassung;

  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 2 Sa 102/04

    Vergütungsvereinbarung "außer Tarif" - kein Anspruch auf Bezahlung einer

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96

    Tantieme - Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 745/12

    Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

  • LAG Düsseldorf, 28.11.2001 - 12 TaBV 49/01

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 20.10.1999 - 2 TaBV 28/99

    Anwendung von Normen eines gekündigten Tarifvertrages auf neubegründete

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2001 - 3 Sa 38/01

    Übertariflichen Zulage

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 149/98
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 150/98
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 151/98
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 152/98
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 148/98
  • BAG, 16.11.1995 - 6 AZR 366/95

    Tarifkonkkurrenz: BAT (West) oder BAT-O

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 153/98
  • BAG, 28.04.1998 - 3 AZR 681/96

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

  • LAG Nürnberg, 25.09.1996 - 3 TaBV 44/95

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechnung der Tariflohnerhöhungen

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