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   BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06   

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https://dejure.org/2008,2280
BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 (https://dejure.org/2008,2280)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 (https://dejure.org/2008,2280)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 (https://dejure.org/2008,2280)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Ablösende Betriebsvereinbarung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ein höheres Weihnachtsgeld trotz einer ablösenden Betriebsvereinbarung; Zulässigkeit des Nebeneinanderstehens tariflicher und betrieblicher Regelungen über zusätzliche Jahresleistungen; Anwendbarkeit der Zeitkollisionsregel bei einer neuen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Weihnachtsgelderhöhung

  • Betriebs-Berater

    Ablösende Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikationen

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 50; ; BetrVG § 75 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 3 § 50 § 75 Abs. 1
    Betriebsverfassungsrecht - Ablösende Betriebsvereinbarung; Rückwirkungsverbot; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösende Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 709
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Es gibt keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - BAGE 114, 286, zu II 1 der Gründe mwN).

    Dann handelt es sich nicht mehr um Normenvollzug (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - aaO).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Die Zulassung muss im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu I 1 a cc der Gründe mwN).

    Überdies kann mit Blick auf Jahresgratifikationen - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - im Regelfall ohnehin nicht von einem im Lauf des Jahres bereits erdienten (Teil-)Recht gesprochen werden (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 -BAGE 103, 187, zu I 2 b bb der Gründe).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Die Möglichkeit einer Rückwirkung normativer Regelungen ist durch das Vertrauensschutz- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschränkt (BAG 2. Oktober 2007 - 1 AZR 815/06 - Rn. 19, ZIP 2008, 570; BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64, zu C III 2 a der Gründe).

    Sie ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64, zu C III 2 a der Gründe).

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Von einer solchen Regelung darf er einzelne Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen (BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Ein von den Betriebsräten der Betriebe unterschiedlicher Rechtsträger gebildeter Gesamtbetriebsrat wäre kein betriebsverfassungsrechtlich zulässiges Gremium (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 17 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 4 mwN).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Danach geht die jüngere Norm der älteren vor (st. Rspr., vgl. BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32; 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 12, zu II 4 c aa der Gründe mwN).
  • LAG Hamm, 17.08.2006 - 15 Sa 570/06

    Ablösung von Regelungen einer Betriebsvereinbarung durch eine nachfolgende

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. August 2006 - 15 Sa 570/06 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Wegfall einer übertariflichen Zulage - § 9 MTV

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Danach geht die jüngere Norm der älteren vor (st. Rspr., vgl. BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32; 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 12, zu II 4 c aa der Gründe mwN).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorliegen oder von der Gegenseite behauptet worden sind, die Zweifel an der wirksamen Entstehung begründen (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
    Dies ist dann der Fall, wenn die vom Normgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Normzwecks nicht geeignet oder nicht erforderlich ist, oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Änderungsgründe der Neuregelung überwiegen (BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - aaO; BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 44, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1494/11

    13. Monatsgehalt

    Entscheidend ist, dass in noch nicht abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und damit Rechtspositionen nachträglich entwertet werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Diese vermag aber weder einen echten noch einen unechten Rückwirkungstatbestand zu begründen (vgl. für eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlung mit Stichtagsregelung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Der Erste Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 23.01.2008 (- 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) entschieden, eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung, die für "zuverlässige Mitarbeit und Betriebstreue" gezahlt wurde, könne in einer Betriebsvereinbarung wirksam an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag geknüpft werden.

    Von einer solchen kann bei einer an einen Stichtag geknüpften Sonderzahlung durch die Erbringung der Arbeitsleistung im Lauf des Jahres - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - nicht gesprochen werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) .

    Dass eine Erwartungshaltung betreffend ein an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpftes Sonderzahlungsversprechen besteht und das berufliche oder finanziell relevante Handeln beeinflusst, vermag eine rechtliche Schützbedürftigkeit nicht zu begründen ( BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- a.a.O.) .

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1492/11

    13. Monatsgehalt

    Entscheidend ist, dass in noch nicht abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und damit Rechtspositionen nachträglich entwertet werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Diese vermag aber weder einen echten noch einen unechten Rückwirkungstatbestand zu begründen (vgl. für eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlung mit Stichtagsregelung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Der Erste Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 23.01.2008 (- 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) entschieden, eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung, die für "zuverlässige Mitarbeit und Betriebstreue" gezahlt wurde, könne in einer Betriebsvereinbarung wirksam an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag geknüpft werden.

    Von einer solchen kann bei einer an einen Stichtag geknüpften Sonderzahlung durch die Erbringung der Arbeitsleistung im Lauf des Jahres - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - nicht gesprochen werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) .

    Dass eine Erwartungshaltung betreffend ein an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpftes Sonderzahlungsversprechen besteht und das berufliche oder finanziell relevante Handeln beeinflusst, vermag eine rechtliche Schützbedürftigkeit nicht zu begründen ( BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- a.a.O.) .

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1498/11

    13. Monatsgehalt

    Entscheidend ist, dass in noch nicht abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und damit Rechtspositionen nachträglich entwertet werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Diese vermag aber weder einen echten noch einen unechten Rückwirkungstatbestand zu begründen (vgl. für eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlung mit Stichtagsregelung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Der Erste Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 23.01.2008 (- 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) entschieden, eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung, die für "zuverlässige Mitarbeit und Betriebstreue" gezahlt wurde, könne in einer Betriebsvereinbarung wirksam an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag geknüpft werden.

    Von einer solchen kann bei einer an einen Stichtag geknüpften Sonderzahlung durch die Erbringung der Arbeitsleistung im Lauf des Jahres - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - nicht gesprochen werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) .

    Dass eine Erwartungshaltung betreffend ein an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpftes Sonderzahlungsversprechen besteht und das berufliche oder finanziell relevante Handeln beeinflusst, vermag eine rechtliche Schützbedürftigkeit nicht zu begründen ( BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- a.a.O.) .

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1497/11

    13. Monatsgehalt

    Entscheidend ist, dass in noch nicht abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und damit Rechtspositionen nachträglich entwertet werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Diese vermag aber weder einen echten noch einen unechten Rückwirkungstatbestand zu begründen (vgl. für eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlung mit Stichtagsregelung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Der Erste Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 23.01.2008 (- 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) entschieden, eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung, die für "zuverlässige Mitarbeit und Betriebstreue" gezahlt wurde, könne in einer Betriebsvereinbarung wirksam an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag geknüpft werden.

    Von einer solchen kann bei einer an einen Stichtag geknüpften Sonderzahlung durch die Erbringung der Arbeitsleistung im Lauf des Jahres - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - nicht gesprochen werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) .

    Dass eine Erwartungshaltung betreffend ein an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpftes Sonderzahlungsversprechen besteht und das berufliche oder finanziell relevante Handeln beeinflusst, vermag eine rechtliche Schützbedürftigkeit nicht zu begründen ( BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- a.a.O.) .

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1493/11

    13. Monatsgehalt

    Entscheidend ist, dass in noch nicht abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und damit Rechtspositionen nachträglich entwertet werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Diese vermag aber weder einen echten noch einen unechten Rückwirkungstatbestand zu begründen (vgl. für eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlung mit Stichtagsregelung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Der Erste Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 23.01.2008 (- 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) entschieden, eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung, die für "zuverlässige Mitarbeit und Betriebstreue" gezahlt wurde, könne in einer Betriebsvereinbarung wirksam an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag geknüpft werden.

    Von einer solchen kann bei einer an einen Stichtag geknüpften Sonderzahlung durch die Erbringung der Arbeitsleistung im Lauf des Jahres - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - nicht gesprochen werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) .

    Dass eine Erwartungshaltung betreffend ein an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpftes Sonderzahlungsversprechen besteht und das berufliche oder finanziell relevante Handeln beeinflusst, vermag eine rechtliche Schützbedürftigkeit nicht zu begründen ( BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- a.a.O.) .

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1496/11

    13. Monatsgehalt

    Entscheidend ist, dass in noch nicht abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und damit Rechtspositionen nachträglich entwertet werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Diese vermag aber weder einen echten noch einen unechten Rückwirkungstatbestand zu begründen (vgl. für eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlung mit Stichtagsregelung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Der Erste Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 23.01.2008 (- 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) entschieden, eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung, die für "zuverlässige Mitarbeit und Betriebstreue" gezahlt wurde, könne in einer Betriebsvereinbarung wirksam an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag geknüpft werden.

    Von einer solchen kann bei einer an einen Stichtag geknüpften Sonderzahlung durch die Erbringung der Arbeitsleistung im Lauf des Jahres - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - nicht gesprochen werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) .

    Dass eine Erwartungshaltung betreffend ein an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpftes Sonderzahlungsversprechen besteht und das berufliche oder finanziell relevante Handeln beeinflusst, vermag eine rechtliche Schützbedürftigkeit nicht zu begründen ( BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- a.a.O.) .

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11

    13. Monatsgehalt

    Entscheidend ist, dass in noch nicht abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und damit Rechtspositionen nachträglich entwertet werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Diese vermag aber weder einen echten noch einen unechten Rückwirkungstatbestand zu begründen (vgl. für eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlung mit Stichtagsregelung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Der Erste Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 23.01.2008 (- 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) entschieden, eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung, die für "zuverlässige Mitarbeit und Betriebstreue" gezahlt wurde, könne in einer Betriebsvereinbarung wirksam an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag geknüpft werden.

    Von einer solchen kann bei einer an einen Stichtag geknüpften Sonderzahlung durch die Erbringung der Arbeitsleistung im Lauf des Jahres - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - nicht gesprochen werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) .

    Dass eine Erwartungshaltung betreffend ein an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpftes Sonderzahlungsversprechen besteht und das berufliche oder finanziell relevante Handeln beeinflusst, vermag eine rechtliche Schützbedürftigkeit nicht zu begründen ( BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- a.a.O.) .

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Dieser Bemessungssatz ist jedoch für die am Standort Bochum beschäftigten Arbeitnehmer durch die BV 2005/0130/A für das Kalenderjahr 2005 in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf 85 % ermäßigt worden (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 20 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24) .

    Der Kläger hat ein gestaltendes Verhalten der Beklagten, das über den bloßen Normvollzug hinausgeht und Ausgangspunkt für eine von ihr selbst gesetzte Regel sein könnte (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 43, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24), nicht dargelegt.

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Die Möglichkeit einer solchen Rückwirkung normativer Regelungen ist durch das Vertrauensschutz- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschränkt (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Etwas anderes gilt nur, wenn Umstände vorliegen oder von der Gegenseite behauptet sind, die Zweifel an der wirksamen Entstehung begründen (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 17 mwN, NZA 2008, 709).
  • LAG Hamm, 22.05.2013 - 4 Sa 1232/12

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen das EFZG

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

  • LAG München, 24.09.2015 - 2 Sa 204/15

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Normvollzug

  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - 15 Sa 26/09

    Paraphe - Schriftformerfordernis - Betriebsvereinbarung nebst Anlagen ohne

  • LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09

    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

  • LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12

    Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung der Anpassung einer Betriebsrente in

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebs-vereinbarung

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 28/19

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 27/19

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG München, 15.09.2015 - 7 Sa 190/15

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Normenvollzug; Jubiläumszahlung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13

    Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat -

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 477/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebs-vereinbarung

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 26/19

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1079/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 664/18

    Gehaltserhöhung; Sonderzahlung; Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang;

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 478/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 479/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebs-vereinbarung

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 668/18

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3305/17

    Unwirksame Betriebsvereinbarung, Normenvollzug, Maßregelung

  • ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17

    Unwirksame Betriebsvereinbarung, Normenvollzug, Maßregelung

  • ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3304/17
  • LAG München, 05.12.2019 - 3 Sa 368/19

    Ablösende Betriebsvereinbarung, Rückwirkungsverbot,

  • LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18

    Betriebsvereinbarung über Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer; Wirkung der

  • LAG Hessen, 07.07.2011 - 9 TaBV 168/10

    Wirksamkeit einer Altersgrenzenreglung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 982/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 1164/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1080/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1078/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 11 Sa 1439/12

    Anspruch einer durch Abwicklungsvertrag vorzeitig ausgeschiedenen Mitarbeiterin

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 11 Sa 1782/15

    Steinkohlenbergbau; Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld für Mitglieder der

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 11 Sa 798/15

    Steinkohlenbergbau - Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld für Mitglieder der

  • ArbG Herne, 01.07.2015 - 5 Ca 438/15

    Anpassungsgeld

  • ArbG Herne, 27.01.2015 - 3 Ca 2173/14

    Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld/Grubenwehr

  • ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
  • ArbG Herne, 03.12.2014 - 5 Ca 965/14

    Anpassungsgeld

  • LAG München, 25.04.2012 - 11 Sa 1064/11

    Jubiläumszahlung; Auslegung Betriebsvereinbarung; Urlaubsabgeltung im Baugewerbe

  • ArbG Herne, 22.07.2015 - 5 Ca 1191/15

    Anpassungsgeld

  • LAG Köln, 11.06.2021 - 10 Sa 440/20

    Übergangsversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Köln, 11.06.2021 - 10 Sa 748/20

    Anspruch auf Übergangversorgungsleistungen für Flugbeschäftigte;

  • ArbG Herne, 11.03.2015 - 5 Ca 2866/14

    Anpassungsgeld

  • ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation aus den

  • ArbG Herne, 19.05.2015 - 3 Ca 3434/13

    Zuschuss zum Anpassungsgeld/Sozialplan

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 6 Sa 370/11

    Tarifauslegung - zur Anwendbarkeit eines Haustarifvertrages auf beendete

  • LAG München, 24.07.2014 - 4 Sa 228/14

    Abfindung, Abfindungsanspruch

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