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   VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567   

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VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567 (https://dejure.org/2005,29619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2005 - 1 B 03.2567 (https://dejure.org/2005,29619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 1 B 03.2567 (https://dejure.org/2005,29619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Präventive Nutzungsuntersagung gegenüber einem Vermieter von Wohnraum; Anforderungen an die vorbeugende Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum gegenüber dem Vermieter; Nutzung von Gewerbeeinheiten als Wohnungen; Setzung einer Vollstreckungsfrist; ...

  • Judicialis

    BayBO Art. 82 Satz 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567
    a) Mit der Anordnung unter Nr. 1 des Bescheides vom 1. Oktober 2001 wurde der Klägerin als Vermieterin nicht die Nutzung der "Gewerbeeinheiten 1, 2 und 5" zu Wohnzwecken untersagt, die bei Erlass der Anordnung bereits stattgefunden hat und die - in der "Gewerbeeinheit 5" - noch andauert (vgl. das Parallelverfahren 1 B 03.2608).

    Für die Auslegung der Anordnung als präventives Eigennutzungs- und Vermietungsverbot spricht auch, dass eine Anordnung gegenüber dem Vermieter mit diesem Regelungsgehalt zwar wohl nicht die einzige in Betracht kommende Möglichkeit des Einschreitens ist (a.A. OVG NRW vom 13.1.1993 NWVBl 1993, 232), jedenfalls aber eine geeignete und praktikable Ergänzung der Nutzungsuntersagungen gegenüber den Mietern darstellt, von denen eine Gegenstand des Parallelverfahrens 1 B 03.2608 ist (vgl. VG Neustadt [Weinstraße] vom 23.7.2004 - 4 L 1673/04.NW - Juris mit weiteren Nachweisen; VGH BW vom 19.10.1990 BRS 52 Nr. 55).

    Das Landratsamt hat auch nicht deswegen ermessensfehlerhaft gehandelt, weil es im Bescheid vom 1. Oktober 2001 nicht nur auf die formelle, sondern - letztlich zu Unrecht (vgl. das Urteil im Parallelverfahren 1 B 03.2608) - auch auf die materielle Rechtswidrigkeit der Wohnnutzung abgestellt hat.

  • VGH Bayern, 24.02.2005 - 1 ZB 04.276
    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567
    Wie das "Beseitigungsermessen" gemäß Art. 82 Satz 1 BayBO (BayVGH vom 24.2.2005 - 1 ZB 04.276) so wird auch die Ausübung des durch Art. 82 Satz 2 BayBO beim Erlass einer Nutzungsuntersagung eingeräumten Eingriffsermessens vor allem durch Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte bestimmt.
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567
    Für die Auslegung der Anordnung als präventives Eigennutzungs- und Vermietungsverbot spricht auch, dass eine Anordnung gegenüber dem Vermieter mit diesem Regelungsgehalt zwar wohl nicht die einzige in Betracht kommende Möglichkeit des Einschreitens ist (a.A. OVG NRW vom 13.1.1993 NWVBl 1993, 232), jedenfalls aber eine geeignete und praktikable Ergänzung der Nutzungsuntersagungen gegenüber den Mietern darstellt, von denen eine Gegenstand des Parallelverfahrens 1 B 03.2608 ist (vgl. VG Neustadt [Weinstraße] vom 23.7.2004 - 4 L 1673/04.NW - Juris mit weiteren Nachweisen; VGH BW vom 19.10.1990 BRS 52 Nr. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1993 - 7 B 4794/92

    Illegale Wohnnutzung; Unterbindung einer illegalen Wohnungsnutzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567
    Für die Auslegung der Anordnung als präventives Eigennutzungs- und Vermietungsverbot spricht auch, dass eine Anordnung gegenüber dem Vermieter mit diesem Regelungsgehalt zwar wohl nicht die einzige in Betracht kommende Möglichkeit des Einschreitens ist (a.A. OVG NRW vom 13.1.1993 NWVBl 1993, 232), jedenfalls aber eine geeignete und praktikable Ergänzung der Nutzungsuntersagungen gegenüber den Mietern darstellt, von denen eine Gegenstand des Parallelverfahrens 1 B 03.2608 ist (vgl. VG Neustadt [Weinstraße] vom 23.7.2004 - 4 L 1673/04.NW - Juris mit weiteren Nachweisen; VGH BW vom 19.10.1990 BRS 52 Nr. 55).
  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 15 CS 04.1648

    Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung im Sinne der Bayrischen Bauordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567
    Auch wenn die Folgen einer Nutzungsuntersagung für den Betroffenen in der Regel weniger gravierend sind als die einer Beseitigungsanordnung, ist es im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - gemäß Art. 82 Satz 3 BayBO aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (BayVGH vom 4.8.2004 BayVBl 2005, 369; vom 23.3.1992 2 B 89.818; vom 29.9.1981 BayVBl 1982, 51; OVG RhPf vom 22.5.1996 BRS 58 Nr. 202).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1990 - 5 S 3103/89

    Bordell im Mischgebiet - Untersagung baurechtswidriger Vermietung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567
    Für die Auslegung der Anordnung als präventives Eigennutzungs- und Vermietungsverbot spricht auch, dass eine Anordnung gegenüber dem Vermieter mit diesem Regelungsgehalt zwar wohl nicht die einzige in Betracht kommende Möglichkeit des Einschreitens ist (a.A. OVG NRW vom 13.1.1993 NWVBl 1993, 232), jedenfalls aber eine geeignete und praktikable Ergänzung der Nutzungsuntersagungen gegenüber den Mietern darstellt, von denen eine Gegenstand des Parallelverfahrens 1 B 03.2608 ist (vgl. VG Neustadt [Weinstraße] vom 23.7.2004 - 4 L 1673/04.NW - Juris mit weiteren Nachweisen; VGH BW vom 19.10.1990 BRS 52 Nr. 55).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    1.1 Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften im Sinn von Art. 76 Satz 2 BayBO" der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt" liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor" wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (BayVGH" U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 23).
  • VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1799

    Nutzungsuntersagung wegen Vermietung von Appartements als Ferienwohnungen

    Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften im Sinne von Art. 76 Satz 2 BayBO" der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt" liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor" wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (BayVGH" U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris).

    aa) Nach Art. 76 Satz 2 BayBO kann nicht nur gegen eine bereits begonnene, sondern auch gegen eine in Kürze bevorstehende Nutzung eingeschritten werden (präventive Nutzungsuntersagung), wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, aus denen zweifelsfrei auf eine unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Nutzung einer Anlage geschlossen werden kann (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567).

  • VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1023

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung von Appartements zu Dauerwohnzwecken zu

    Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften im Sinne von Art. 76 Satz 2 BayBO" der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt" liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor" wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (BayVGH" U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris).

    aa) Nach Art. 76 Satz 2 BayBO kann nicht nur gegen eine bereits begonnene, sondern auch gegen eine in Kürze bevorstehende Nutzung eingeschritten werden (präventive Nutzungsuntersagung), wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, aus denen zweifelsfrei auf eine unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Nutzung einer Anlage geschlossen werden kann (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567).

  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 1 B 13.646

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung gegen Eigentümer eines Gewerbebaus

    2.2.1 Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften im Sinn von Art. 76 Satz 2 BayBO" der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt" liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor" wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (BayVGH" U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 23).
  • VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1022

    Nutzungsuntersagung wegen Vermietung von Appartements als Ferienwohnung

    Ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften im Sinne von Art. 76 Satz 2 BayBO" der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt" liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor" wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (BayVGH" U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris).

    aa) Nach Art. 76 Satz 2 BayBO kann nicht nur gegen eine bereits begonnene, sondern auch gegen eine in Kürze bevorstehende Nutzung eingeschritten werden (präventive Nutzungsuntersagung), wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, aus denen zweifelsfrei auf eine unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Nutzung einer Anlage geschlossen werden kann (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567).

  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 15 CS 15.2451

    Beseitigungsanordnung für einen Carport

    Denn abgesehen davon, dass eine Behörde grundsätzlich nicht fehlerhaft handelt, wenn sie in Einzelfällen, die wegen ihrer geringen Zahl noch kein Gesamtkonzept für planmäßiges Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände erfordern, Rechtsverstöße nicht sofort unterbindet (vgl. BVerwG, B. v. 26.3.2003 - 4 B 19/03 - Buchholz 300 § 21f GVG Nr. 7 = juris Rn. 8; BayVGH, U. v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 28), sind die Verhältnisse hier nicht vergleichbar, weil für den Doppelcarport offenbar eine bestandskräftige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB existiert.
  • VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1691

    Untersagung der Nutzung einer Ferienwohnung

    Ein Verstoß gegen öffentlichrechtliche Vorschriften im Sinne von Art. 76 Satz 2 BayBO" der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt" liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor" wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (BayVGH" U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris).

    aa) Nach Art. 76 Satz 2 BayBO kann nicht nur gegen eine bereits begonnene, sondern auch gegen eine in Kürze bevorstehende Nutzung eingeschritten werden (präventive Nutzungsuntersagung), wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, aus denen zweifelsfrei auf eine unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Nutzung einer Anlage geschlossen werden kann (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567).

  • VG München, 28.07.2014 - M 8 K 13.3134

    Bestandsschutz verneint; Beseitigungsanordnung und vorbeugende

    Dementsprechend kann eine Nutzungsuntersagung auch vorbeugend ausgesprochen werden (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris; v. 19.12.1990, BayVBl 1991, 596 f.; Simon/Busse, Komm. zur BayBO, Art. 76 Rn. 276).

    Die im Bescheid vom ... November 2013 angestellten Ermessenserwägungen sind ausreichend und nicht zu beanstanden; das gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung ein intendiertes Ermessen besteht, weshalb grundsätzlich keine besonderen Ermessenserwägungen nötig sind (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 05.04.2016 - Au 3 K 14.99

    Ermessensfehlerhafte behördliche Untersagung der angekündigten Sperrung eines

    Unabhängig davon kann ein vorbeugendes behördliches Einschreiten bereits dann verfügt werden, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein rechtswidriges Verhalten bevorsteht (vgl. zu baurechtlichen Nutzungsuntersagungen: BayVGH, U. v. 13.2.2015 - 1 B 13.646 - juris Rn. 23; U. v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 21; VG Augsburg, B. v. 18.7.2006 - Au 4 S 06.702 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 1 ZB 13.2536

    Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO regelt den unmittelbaren Anbau an die

    Nach dieser Bestimmung kann eine rechtswidrige Nutzung auch vorbeugend untersagt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine solche beabsichtigt ist (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris zum inhaltsgleichen Art. 82 Satz 2 BayBO 1998).
  • VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 9 ZB 15.1989

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung im Hinblick auf Umbaumaßnahmen zwecks Nutzung

  • VG Regensburg, 10.05.2022 - RN 6 K 19.932

    Keine nachträgliche Legalisierung der Nutzungsänderung einer Lagerhalle -

  • VG Augsburg, 07.11.2013 - Au 5 K 12.840

    Anfechtungsklage; Nutzungsuntersagung; Baubeseitigung; Errichtung einer

  • VG Ansbach, 21.04.2022 - AN 17 K 21.01144

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung als Lagerplatz für ein ehemaliges

  • VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.234

    Wettannahmestätte für Sportwetten; genehmigungspflichtige Nutzungsänderung;

  • VG Augsburg, 08.12.2014 - Au 5 S 14.1606

    Verwaltungsstreitsache, Nutzungsuntersagung, vorläufiger Rechtsschutz,

  • VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01411

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Hinreichende Bestimmtheit; Wettbüro;

  • VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.119

    Wettannahmestätte für Sportwetten; genehmigungspflichtige Nutzungsänderung;

  • VG Augsburg, 26.09.2013 - Au 5 K 13.225

    Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Ermessen; Zwangsgeld; Duldungsanordnung

  • VG Berlin, 06.08.2018 - 19 L 32.18

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung nebst Zwangsmittelandrohung

  • VG Ansbach, 22.07.2015 - AN 9 K 15.00116

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung - gewerbliche Zimmervermietung

  • VG München, 09.05.2019 - M 11 K 18.737

    Variationsbreite einer genehmigten Nutzung

  • VG München, 28.07.2014 - M 8 K 13.5757

    Eine - isolierte - Nutzungsuntersagung ist in einer Fallkonstellation, in der nur

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 15 C 13.2483

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Nutzungsuntersagungsverfügung; Wohnnutzung im

  • VG Ansbach, 19.08.2019 - AN 9 S 18.02519

    Nutzungsuntersagung für Aufenthaltsräume im Keller

  • VG München, 20.02.2014 - M 11 K 13.1134

    Nutzungsuntersagung; Zahnarztpraxis; Nutzungsänderung von Lager in Büroräume

  • VG Cottbus, 06.10.2023 - 3 K 134/22
  • VG München, 28.07.2016 - M 11 K 15.4358

    Untersagung der Nutzung eines Kellerraums als Apartment mangels hinreichenden

  • VG München, 23.10.2014 - M 11 K 14.2311

    Nutzungsuntersagung für Hundehaltung in Garage und Zwinger

  • VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; hinreichende Bestimmtheit;

  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 1 ZB 09.2523

    Antrag auf Zulassung der Berufung; vorbeugende Nutzungsuntersagung; Gewerberaum;

  • VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 5 S 12.105

    Nutzungsuntersagung; Störerauswahl; Ermessen

  • VG München, 23.06.2020 - M 1 K 18.5902

    Rechtmäßige Untersagung der Wohnnutzung im Gewerbegebiet

  • VG Ansbach, 22.07.2015 - AN 9 K 15.116

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung - gewerbliche Zimmervermietung

  • VG München, 16.07.2009 - M 11 K 09.314

    Nutzungsuntersagung

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