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   BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93   

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BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93 (https://dejure.org/1993,1167)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1993 - 1 B 10.93 (https://dejure.org/1993,1167)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 1 B 10.93 (https://dejure.org/1993,1167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer Zusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93
    Ob eine im Einzelfall erforderliche Auslegung einer Erklärung zur Prüfung des Vorliegens einer Zusage im Sinne des § 38 VwVfG(NW) den "Empfängerhorizont" berücksichtigen muß, bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, weil diese Frage bereits im bejahenden Sinne geklärt ist (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 -, BVerwGE 74, 15 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 28/84]).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93
    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht sei von in den Urteilen des beschließenden Senats vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 62.65 - (BVerwGE 24, 38 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62/65]) und vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 44.74 - (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74] = GewArch 1975, 385 ) aufgestellten Rechtssätzen abgewichen.
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93
    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht sei von in den Urteilen des beschließenden Senats vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 62.65 - (BVerwGE 24, 38 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62/65]) und vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 44.74 - (BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74] = GewArch 1975, 385 ) aufgestellten Rechtssätzen abgewichen.
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1967 - BVerwG 6 C 73.64 - (BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 1 B 163.92

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93
    Die unselbständige Regelung der Schließung des Betriebs bleibt ebenso außer Ansatz wie die unselbständige Zwangsmittelandrohung (hier: unmittelbarer Zwang), weil sie die Klägerin wirtschaftlich über das Gewerbeverbot hinaus nicht belasten (vgl. Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 1 B 163.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 64).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat hier mit 10.000 DM veranschlagt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 71).
  • BFH, 25.10.2000 - VII B 198/00

    Wiedereröffnung der mündliche Verhandlung

    Nach Ergehen des Urteils (in der einen oder der anderen Weise) ist eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. April 1994 I R 43/93, BFH/NV 1995, 221; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 93 Rz. 8).

    Demgemäß liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn ein Beteiligter aus einem in seiner Person oder in der Person seines Prozessbevollmächtigten liegenden, wenn auch unverschuldeten Grunde nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte (BFH/NV 1995, 221, m.w.N.).

  • BFH, 17.08.1999 - IV B 22/99

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Protokollberichtigung

    Das FG lehnte durch Beschluß vom 11. Dezember 1998 die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ab, weil die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach der Verkündung des Urteils nicht mehr zulässig sei (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 I R 43/93, BFH/NV 1995, 221).

    Dies war hier aber nicht mehr möglich, weil das FG das Urteil bereits am 14. Oktober 1998 um 14.30 Uhr verkündet hatte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 221).

  • BFH, 09.07.1996 - VII R 23/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumung des Termins

    Denn ein Verfahrensfehler liegt nicht vor, wenn ein Beteiligter aus einem in seiner Person oder in der Person des Prozeßbevollmächtigten liegenden, wenn auch unverschuldeten Grund nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte (BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, 950; BFH-Beschluß vom 12. April 1994 I R 43/93, BFH/NV 1995, 221).

    Soweit der Kläger im Hinblick auf die Verhinderung seiner Prozeßbevollmächtigten an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --, § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO) erhoben hat, kann dies die Statthaftigkeit der Revision nicht begründen, weil diese Rüge in der Aufzählung der Gründe für die zulassungsfreie Revision (§ 116 Abs. 1 FGO) nicht enthalten ist (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401, und in BFH/NV 1995, 221, 222).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 4 B 2077/93

    Gebühren und Kosten: Streitwertfestsetzung im Gewerberecht

    Auch bringt es für die erweiterte Gewerbeuntersagung einen anderen Wert in Ansatz (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 -- 1 B 10.93 --).

    Wird daneben die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden und als mit der Leitung eines Betriebes beauftragte Person untersagt, bleibt dies bei der Wertfestsetzung außer Ansatz (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 -- 1 B 10.93 -- und vom 29. Juli 1993 -- 1 B 96.93 --).

  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 162.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels als

    Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat hier mit 10.000,00 DM veranschlagt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 -).

    Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat hier mit 10.000,00 DM veranschlagt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 -).

  • BFH, 07.11.2002 - VII R 38/02

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Denn eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist nach Verkündung des Urteils nicht mehr möglich (BFH-Beschluss vom 12. April 1994 I R 43/93, BFH/NV 1995, 221; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 93 Rz. 8).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 3.92

    Gewerbeuntersagung - Erweiterte Untersagung - Steuerrückstände

    veranschlagt (Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 -).
  • VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 C 21.1940

    Streitwert bei erweiterter Gewerbeuntersagung

    Die dort aufgeführte - sich am Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG orientierende - Erhöhung ist sowohl allgemein als auch im vorliegenden Fall gerechtfertigt, weil die Erweiterung der Untersagung auf andere (als dem ausgeübten) Gewerbe sowie auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person bei der Bestimmung der Bedeutung der Sache für den Kläger gesondert zu bewerten ist (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.1993 - 1 B 10.93 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 23.09.1999 - 8 TE 1435/96

    Streitwerterhöhung bei Verbindung von Grundverfügung und Zwangsmittelandrohung

    Soweit Gerichte davon ausgehen, mit der Grundverfügung verbundene Zwangsmittelandrohungen wirkten sich nicht streitwerterhöhend aus, weil sie keine zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen enthielten (BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1992 -- 1 B 163/92 -- Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 64, und vom 3. Februar 1993 -- 1 B 10/93 -- Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 71; OVG NW, Beschlüsse vom 8. Oktober 1993 -- 4 B 2077/93 -- NVwZ-RR 1994, 182, und vom 12. Juni 1997 -- 14 E 97/97 -- NVwZ-RR 1998, 79; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 1993 -- 14 S 860/93 -- VGHBW RspDienst 1993, Beilage 10, B 3; anderer Ansicht VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Januar 1995 -- 10 S 3057/94 -- NVwZ-RR 1995, 506, OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. Februar 1997 -- 2 W 38/96 -- Juris, OVG NW, Beschluss vom 13. Juni 1997 -- 10 E 439/97 -- NVwZ-RR 1998, 787, Hess.VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 -- 14 TG 2673/95 -- NVwZ 1998, 1315), folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • BFH, 14.04.1999 - IX B 151/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; mündliche Verhandlung trotz Nichterscheinen

  • FG Saarland, 19.10.1998 - 1 K 318/97

    Gerichtskostengesetz; Streitwert bei der Feststellung des Verstoßes gegen § 30 AO

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93

    Umfang der Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der

  • VG Stuttgart, 05.04.2004 - 4 K 903/04

    Verfütterungsverbot für tierisches Protein enthaltendes Mischfuttermittel

  • VG Stuttgart, 26.08.2002 - 4 K 3536/02

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden;

  • BVerwG, 29.06.1993 - 1 B 96.93

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt eines Fristlaufs -

  • BVerwG, 29.03.1994 - 1 B 54.94

    Unzureichende Darlegung der Divergenzrüge zur Abwehr einer

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02

    Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens

  • VG Stuttgart, 17.01.2003 - 4 K 5757/02

    Ein einer Spielhalle ähnliches Unternehmen liegt vor bei Zusammenfassung mehrerer

  • BVerwG, 20.06.1994 - 1 B 126.94

    Revisionsgerichtliche Klärung einer zulässigen Untersagung eines Gewerbes wegen

  • BVerwG, 02.06.1994 - 1 B 115.94

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen fehlender

  • BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 29.03.1994 - 1 B 47.94

    Unzureichende Substantiierung der Divergenzrüge zur Abwehr einer

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 B 36.94

    Pflicht zur fristgerechten Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bemessung

  • BVerwG, 05.09.1995 - 1 B 128.95

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Begründung bis Fristablauf

  • BVerwG, 06.06.1994 - 1 B 117.94

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Verstoß gegen das Vertretungserfordernis

  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 35.94

    Pflicht zur fristgemäßen Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Festsetzung

  • BVerwG, 23.08.1993 - 1 B 121.93

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1994 - 1 B 48.94

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes anhand des Interesses der Klägerin

  • BVerwG, 10.03.1994 - 1 B 39.94

    Begründungspflicht hinsichtlich der Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

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