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   BVerwG, 23.02.2005 - 1 B 102.04   

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https://dejure.org/2005,13624
BVerwG, 23.02.2005 - 1 B 102.04 (https://dejure.org/2005,13624)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 1 B 102.04 (https://dejure.org/2005,13624)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 (https://dejure.org/2005,13624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch vorzeitige Verkündung eines Schlussurteils; Unzulässigkeit der gleichzeitigen Verkündung eines ablehnenden Beweisbeschlusses und eines Schlussurteils; Verletzung des ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 B 102.04
    7 vgl. Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2002 - 1 B 95.02

    Aufbau einer Beschwerdebegründung - Notwendigkeit eines schlüssigen Vortrags

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 B 102.04
    5 hätten und inwiefern dieser weitere Vortrag ihrer Klage hätte zum Erfolg verhelfen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 13. Dezember 2002 BVerwG 1 B 95.02 Buchholz a.a.O. Nr. 67).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 B 102.04
    5 hätten und inwiefern dieser weitere Vortrag ihrer Klage hätte zum Erfolg verhelfen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 13. Dezember 2002 BVerwG 1 B 95.02 Buchholz a.a.O. Nr. 67).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82

    Landbeschaffung - Feststellungsklage - Stellungnahme - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 B 102.04
    Denn Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, sich auf die durch die Ablehnung entstandene Verfahrenslage einzustellen (vgl. Geiger in Eyermann, VwGO, 11. Auflage § 86 Rn. 31 u.a. unter Hinweis auf Urteil vom 11. April 1986 BVerwG 4 C 57.82 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Der Beschluss muss den Beteiligten daher so eröffnet werden, dass sie noch die Möglichkeit haben, sich vor der abschließenden Entscheidung hierzu zu äußern (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60 S. 18).

    (3) Die Beschwerde legt nicht schlüssig dar, was die Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung nach Ablehnung ihrer Beweisanträge mit den aus dem angegriffenen Urteil ersichtlichen Gründen noch vorgetragen hätten und inwiefern dieser weitere Vortrag ihrer Klage hätte zum Erfolg verhelfen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60 S. 19).

    Die Beschwerde legt für die große Mehrzahl der Beweisanträge im Übrigen nicht dar, was die Kläger bei einer Vertagung nach Ablehnung ihrer Beweisanträge noch vorgetragen hätten und inwieweit dies ihrer Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60 S. 19).

  • BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 36.15

    Sanierung von Altlasten gemäß §§ 4, 10 BBodSchG

    Hierauf hätte der - anwaltlich vertretene - Kläger durch Stellung eines geänderten und damit zulässigen Beweisantrags reagieren können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1961 - 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268 ; Beschlüsse vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60 S. 18 und vom 20. Dezember 2011 - 7 B 43.11 - Buchholz 445.4 § 58 WHG Nr. 1 Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08

    Kamerun; Antrag auf Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör; Verletzung

    Besteht der Zweck des in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Verfahrens darin, der Partei schon vor Erlass des Urteils die Auffassung des Gerichts über die Erheblichkeit eines Beweisthemas zur Kenntnis zu geben, um sich darauf einstellen zu können, so gehört zur Rüge eines dahin gehenden Verfahrensmangels die substanziierte Darlegung, wie sich die Partei auf die ihr (erst) durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel sie vorgetragen hätte, wenn ihre in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge vorab abgelehnt worden wären, ferner die Darlegung, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung der geltend gemachten Ansprüche geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 8 PKH 5.08 -, juris Rn. 4, vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60, und vom 13. September 1977 - V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20; Senatsbeschluss vom 7. März 2007 - OVG 3 N 197.06 -, juris Rn. 9; Berlit in GK-AsylVfG, Stand April 1998, § 78 Rn. 667).

    Damit war aber jedenfalls nicht die Darlegung verbunden, inwieweit sein weiterer Vortrag der Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (so BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2005, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2005 - 10 N 63.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Verletzung des Anspruchs auf

    Denn Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Kläger, der einen Beweisantrag gestellt hat, Gelegenheit zu geben, sich auf die durch die Ablehnung entstandene Verfahrenslage einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 25. August 1986 - 2 BvR 823/86 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 -, in: juris; VGH Kassel, Beschluss vom 22. November 1999 - 9 UZ 2504.98.A -, NVwZ 2000, 1432; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 5 A 232/04.AZ - OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 2005 - OVG 3 N 97.04 -).

    Denn die Kläger legen nicht - wie dies bei einer derartigen Gehörsrüge regelmäßig erforderlich ist - hinreichend dar, was sie bei ausreichender Gehörsgewährung nach Ablehnung ihrer Beweisanträge mit den aus dem angefochtenen Urteil ersichtlichen Gründen noch vorgetragen hätten, etwa welche weiteren Beweisanträge sie ergänzend gestellt hätten und inwiefern dieser weitere Vortrag ihrer Klage hätte zum Erfolg verhelfen können (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2005, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. September 1977 - V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 20).

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 B 210/05

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Zugehörigkeit zur öffentlichen Gewalt -

    Während im letztgenannten Fall der eine Beitragssenkung anordnende Beschluss des Sozialgerichts bestätigt und damit eine Beitragsherabsetzung vorweggenommen werden würde, wird im erstgenannten Fall eine fristgerechte Beitragssenkung unmöglich gemacht (vgl. zur Vorwegnahme der Hauptsache in beiden Fällen Beschluss des Senats vom 31. August 2004 - L 1 B 102/04 KR ER - Krodel in NZS 2002, 234, 239).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2016 - 17 A 2456/14

    Definition eines überschaubaren Zeitraums für Heilungsmöglichkeiten im Sinne der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 1 B 102/04 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60 = juris, Rdn. 2.
  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.31233

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung rechtlichen Gehörs

    Wird ein Beweisantrag im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig abgelehnt und findet sich in den schriftlichen Urteilsgründen eine Begründung, die die Ablehnung hätte tragen können, ist eine Gehörsrüge jedoch nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen, für sich gesehen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, weil sonst nicht beurteilt werden kann, ob sich die nach § 86 Abs. 2 VwGO verspätete Bekanntgabe der prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe überhaupt auf die Entscheidung ausgewirkt haben kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 7; HessVGH, B.v. 14.2.2002 - 9 UZ 1249/98.A - juris Rn. 41; OVG NW, B.v. 25.4.2002 - 8 A 1530/02.A - juris Rn. 12 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 13.9.1977 - V CB 68.74 - juris zur Konstellation erstmals durch das Urteil bekannt gewordener Ablehnungsgründe hinsichtlich eines vorher nicht verbeschiedenen, in der mündlichen Verhandlung gestellten unbedingten Beweisantrags; ebenso BVerwG, B.v. 23.2.2005 - 1 B 102.04 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 -, und vom 13. September 1977 - 5 CB 68.74 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 N 105.08 -, alle juris.
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