Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2001

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16200
OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01 (https://dejure.org/2001,16200)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.08.2001 - 1 B 10286/01 (https://dejure.org/2001,16200)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. August 2001 - 1 B 10286/01 (https://dejure.org/2001,16200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Von der Gemeinde können solche Beeinträchtigungen, selbst wenn sie sich möglicherweise nachteilig auf die kommunale Wirtschaftsstruktur auswirken, grundsätzlich nicht unter Berufung auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG abgewehrt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996, NVwZ 1997, 904 und vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560; Beschluss vom 26. Januar 2000, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156).

    Außerdem stellt die Möglichkeit der Entwicklung einer Gemeinde zu einem Ort der Naherholung und des Fremdenverkehrs einen abwägungsbeachtlichen Belang der Gemeinde dar, wenn sie sich nach den gegebenen Grundbedingungen abzeichnet oder ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Zwar können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Aspekt eines aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitenden Selbstgestaltungsrechts der Gemeinde auch Maßnahmen der Fachplanung, die das Ortsbild entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken, eine Klage- oder Antragsbefugnis der betroffenen Gemeinde zur Folge haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1987, BVerwGE 77, 134, 138 und Beschlüsse vom 8. Januar 1997 - 11 VR 30.95 - sowie vom 15. April 1999, a.a.O.; zurückhaltend: Steinberg/Berg/Wickel, a.a.O., Rdnr. 84).

    Eine prägende Einwirkung auf das Landschaftsbild berührt indessen nicht den Rechtskreis der Antragstellerin als Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1997, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 9. Februar 1996, NVwZ 1996, 1021).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Darüber hinaus kann die Planungshoheit dann beeinträchtigt sein, wenn zwar noch keine gemeindlichen Planungen vorliegen, durch ein großräumiges Vorhaben aber wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzogen werden (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 15. April 1999, NVwZ-RR 1999, 554).

    Zwar können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Aspekt eines aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitenden Selbstgestaltungsrechts der Gemeinde auch Maßnahmen der Fachplanung, die das Ortsbild entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken, eine Klage- oder Antragsbefugnis der betroffenen Gemeinde zur Folge haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1987, BVerwGE 77, 134, 138 und Beschlüsse vom 8. Januar 1997 - 11 VR 30.95 - sowie vom 15. April 1999, a.a.O.; zurückhaltend: Steinberg/Berg/Wickel, a.a.O., Rdnr. 84).

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Vielmehr kann dieses Interesse in der Abwägung zugunsten entsprechend gewichtiger Belange ggf. auch überwunden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000, a.a.O.), wie eine Fachplanung auf der Grundlage einer entsprechenden Abwägung sogar in eine konkrete gemeindliche Planung eingreifen könnte (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2000, NVwZ 2001, 682, 683).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 45.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anwendung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Eine prägende Einwirkung auf das Landschaftsbild berührt indessen nicht den Rechtskreis der Antragstellerin als Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1997, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 9. Februar 1996, NVwZ 1996, 1021).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Von der Gemeinde können solche Beeinträchtigungen, selbst wenn sie sich möglicherweise nachteilig auf die kommunale Wirtschaftsstruktur auswirken, grundsätzlich nicht unter Berufung auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG abgewehrt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996, NVwZ 1997, 904 und vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560; Beschluss vom 26. Januar 2000, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend so weit wie möglich Rücksicht nehmen und darf von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten durch ihre Fachplanung nicht unnötigerweise "verbauen" (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, ZfBR 2001, 279, 281 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98

    Zulassung der Nassauskiesung durch die Fachbehörde; Anderslautender

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Entsprechendes würde im Übrigen auch für andere, dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin als Gemeinde nicht speziell zugeordnete öffentliche Belange gelten, etwa für den Natur- und Umweltschutz, so sich die Antragstellerin darauf beriefe (vgl. dazu Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - 1 A 11871/98.OVG - NuR 2000, 519, 520).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Zwar können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Aspekt eines aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitenden Selbstgestaltungsrechts der Gemeinde auch Maßnahmen der Fachplanung, die das Ortsbild entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken, eine Klage- oder Antragsbefugnis der betroffenen Gemeinde zur Folge haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1987, BVerwGE 77, 134, 138 und Beschlüsse vom 8. Januar 1997 - 11 VR 30.95 - sowie vom 15. April 1999, a.a.O.; zurückhaltend: Steinberg/Berg/Wickel, a.a.O., Rdnr. 84).
  • BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Durch § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG wird dem Antragsteller im Aussetzungsverfahren eine mit einer Ausschlussfrist verknüpfte Darlegungslast auferlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 1996, NVwZ 1997, 993 - zum gleichgelagerten § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG -).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

  • OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 O 655/07

    Anforderungen an die Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft 2002

    Abwehransprüche erwachsen aus ihm aber allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.1999 - 4 VR 18/98, 4 A 45/98 - zit. nach Juris sowie Urteile vom 18.03.1987 - BVerwG 7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128, und vom 30.08.1993 - BVerwG 7 C 14.93 - NVwZ 1994, 371; Beschluss vom 05.12.1996 - BVerwG 11 VR 8.96 - NVwZ-RR 1997, 339; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2001 - 1 B 10286/01 - zit. nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2019 - 3 KM 83/17

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Antrag eines Ostseeheilbades

    Dabei hat die Gemeinde ihre geltend gemachte Beeinträchtigung näher darzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 14/95 -, juris Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 18.09.1998 - 4 VR 11/98 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, juris Rn. 40; OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2006 - 4 M 136/05 -, juris Rn. 28; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.08.2001 - 1 B 10286/01 -, juris Rn. 6; Keller, ZUR 2005, 184, 188).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 7 ME 93/06

    Subtantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der Planungshoheit einer

    Selbst wenn solche Beeinträchtigungen sich möglicherweise nachteilig auf die kommunale Wirtschaftsstruktur auswirken, was ersichtlich nicht der Fall und von der Antragstellerin auch nicht behauptet worden ist, können sie grundsätzlich nicht unter Berufung auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG abgewehrt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560; Nds. OVG, Urt. v. 8.3.2006 - 7 KS 145/02 -, UA S. 20; OVG R.-P., Beschl. v. 16.8.2001 - 1 B 10286/01, NuR 2002, 234).
  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9

    cc) Etwas anderes gilt nur dann, wenn das geplante Vorhaben in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht dadurch eingreift, dass die Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit der Gemeinde gravierend und nachhaltig in einer Weise verschlechtert werden, dass ein Eingriff in den Gemeindecharakter und dadurch eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts in Betracht kommt (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2001 - 1 B 10286/01 - juris).
  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2653/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid für die Errichtung

    cc) Etwas anderes gilt nur dann, wenn das geplante Vorhaben in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht dadurch eingreift, dass die Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit der Gemeinde gravierend und nachhaltig in einer Weise verschlechtert werden, dass ein Eingriff in den Gemeindecharakter und dadurch eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts in Betracht kommt (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2001 - 1 B 10286/01- juris).
  • VG Koblenz, 14.03.2006 - 1 K 1705/05

    Ortsgemeinde Moselkern unterliegt

    Darüber hinaus vermittelt das Recht einer Kommune ebenfalls nicht die allgemeine Befugnis, wirtschaftliche oder sonstige Belange der Einwohner der Gemeinde geltend zu machen (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. August 2001, 1 B 10286/01 , NuR 2002, 234 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2001 - 1 B 10286/01, 1 B 10456/01.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28698
OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2001 - 1 B 10286/01, 1 B 10456/01.OVG (https://dejure.org/2001,28698)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.08.2001 - 1 B 10286/01, 1 B 10456/01.OVG (https://dejure.org/2001,28698)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. August 2001 - 1 B 10286/01, 1 B 10456/01.OVG (https://dejure.org/2001,28698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hochmoselübergang kann gebaut werden // Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2002 - 1 B 10259/02

    Teilanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

    hinreichend untermauert; zum anderen durfte der Antragsgegner aber auch für den Fall, dass mit (weitergehenden) Einbußen bzw. Verlusten im Gästeaufkommen im Einwirkungsbereich des Hochmoselübergangs zu rechnen wäre, an der festgestellten Planung nach entsprechender Abwägung gleichwohl unverändert festhalten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. August 2001 - 1 B 10286/01.OVG und 1 B 10456/01.OVG - sowie vom 7. Dezember 2001 - 1 B 11735/01.OVG -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht