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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13.OVG (https://dejure.org/2013,20318)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.2013 - 1 B 10480/13.OVG (https://dejure.org/2013,20318)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 1 B 10480/13.OVG (https://dejure.org/2013,20318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 212a BauGB, § 30 BauGB, § 34 BauGB, § 15 BauNVO, § 4 Abs 2 BauNVO
    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Wohn- und Dienstleistungsanlage für Menschen mit Behinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 66 Abs. 1 Nr.1 LBauO für eine "Wohn und Dienstleistungsanlage für Menschen mit Behinderung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 66 Abs. 1 Nr.1 LBauO für eine "Wohn und Dienstleistungsanlage für Menschen mit Behinderung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbar muss Baugenehmigungen für "eine Wohn- und Dienstleistungsanlage für Menschen mit Behinderung" hinnehmen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 30
  • NZBau 2013, 757
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1991 - 8 B 11955/91

    Geltendmachung von Nachbarrechten im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Die Feststellungswirkungen der Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren sind beschränkt; der Bau wird nur insoweit freigegeben, als gleichzeitig seine öffentlich-rechtliche Zulässigkeit geprüft und bejaht wird (OVG RP, Beschluss vom 18.11.1991 - 8 B 11955/91.OVG; BVerwG, Urteil vom 09.12 1983, BRS 40 Nr. 176 - S. 392).
  • VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Der Verweis auf die Entscheidung des VG Oldenburg, Urteil vom 21.05.2012, 12 A 1136/11) ist daher nicht zielführend.
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet besteht unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.2007, NVwZ 2008, 427; BayVGH, Beschluss vom 01.07.2009, 14 ZB 07.1727 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1985 - 11 B 1911/85

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohnheims für geistig Behindert im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Selbst wenn man aber einen gebietsübergreifenden Gebietserhaltungsanspruchs anerkennen wollte, so käme dies grundsätzlich nur bei einer Abweichung von einem dem Gebietstyp des klagenden Nachbarn gleichartigen Baugebiet in Betracht (vgl. Maschke, Der Gebietserhaltungsanspruchs, Diss. 2009, Seite 162ff,167 m.w.N.), was vorliegend im Hinblick auf die genehmigte Wohnnutzung mit einer Wohnanlage für Behinderte gerade nicht der Fall ist, da es sich hier um eine gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zulässige Einrichtung handelt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.12.1985 - 11 B 1911/85, NJW 1986, 3157; VGH BW, Beschluss vom 15.02.2006 - 8 S 2551/05, BauR 2006, 1278).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1997 - 7 A 2175/95

    Wohnheim für psychisch Kranke; Betreuung; Pflege; Wohngebäude; Reines Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Eine solche Konstellation ist aber hier nicht dargelegt oder sonst offensichtlich, so dass an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen werden muss, dass auch das neue Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausweist, wenn auch mit der Möglichkeit, eine Einrichtung zum Wohnen und Behandeln behinderter Menschen dort unterzubringen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 09.01.1997, 7 A 2175/95).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2000 - 1 A 11751/99

    Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Allenfalls bei einem erkennbaren Willen des Satzungsgebers, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen, kann ein solcher gebietsübergreifender Erhaltungsanspruch eingreifen (OVG RP, Urteil vom 14.01.2000, BauR 2000, 527; BayVGH, Beschluss vom 24.03.2009, 14 Cs 08.3017 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2002 - 8 A 10994/02
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Die Zurücknahme der präventiven Kontrolle verfolgt den Zweck der Verfahrenserleichterung bei gleichzeitiger Stärkung der Verantwortung des Bauherrn und seiner qualifizierten Beauftragten (vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung zur LBauO 1986, LT-Drucks. 10/1344, S. 90; OVG RP Urteil vom 23.10.2002 - 8 A 10994/02, ESOVGRP; Jeromin, a.a.O., § 66 Rn. 57).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Bauordnungsrechtliche Bestimmungen - und damit auch brandschutzrechtliche Fragen - gehören gemäß § 66 Abs. 3 Satz 1 LBauO hierzu nicht (vgl. OVG RP, Urteil vom 22.10.2008 - 8 A 10942/08, ESOVGRP; Jeromin, LBauO Rh-Pf., 2. Aufl. 2012, § 66 Rn. 49; Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.02.1999, MinBl. S. 90 zu § 66 Abs. 3 LBauO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Geltendmachen eines Abstandsflächenverstoßes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Die Bauaufsichtsbehörde ist im vereinfachten Genehmigungsverfahren aber in besonderen Konstellationen nicht gehindert, die in dem Verfahren nach § 66 Abs. 3 LBauO beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (OVG RP, Urteil vom 22.11.2011 - 8 A 10636/11), sie ist hierzu jedoch grundsätzlich im Hinblick auf die Aufteilung der Verantwortungs- und Risikosphären hierzu nicht verpflichtet (Jeromin, LBauO Rh-Pf., 2. Aufl. 2012, § 66 Rn. 55a), ebenso besteht regelmäßig kein Anspruch Dritter auf Erweiterung des Prüfprogramms im vereinfachten Genehmigungsverfahren.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 8 S 2551/05

    Nachbarschutz; Rücksichtnahme; Lebensäußerungen behinderter Menschen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13
    Selbst wenn man aber einen gebietsübergreifenden Gebietserhaltungsanspruchs anerkennen wollte, so käme dies grundsätzlich nur bei einer Abweichung von einem dem Gebietstyp des klagenden Nachbarn gleichartigen Baugebiet in Betracht (vgl. Maschke, Der Gebietserhaltungsanspruchs, Diss. 2009, Seite 162ff,167 m.w.N.), was vorliegend im Hinblick auf die genehmigte Wohnnutzung mit einer Wohnanlage für Behinderte gerade nicht der Fall ist, da es sich hier um eine gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zulässige Einrichtung handelt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.12.1985 - 11 B 1911/85, NJW 1986, 3157; VGH BW, Beschluss vom 15.02.2006 - 8 S 2551/05, BauR 2006, 1278).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 14 ZB 07.1727

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 53.65

    Verfolgungsschäden österreichischer Staatsangehöriger im Vertreibungsgebiet -

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

  • VG Koblenz, 08.05.2014 - 1 K 1104/13

    Wohnanlage für Behinderte verletzt Nachbarn nicht

    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde der Klägerin wies das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 2. Juli 2013 - 1 B 10480/13.OVG - zurück und führte in Bezug auf die von der Klägerin im Beschwerdeverfahren ergänzend erhobenen brandschutzrechtlichen Bedenken aus, dass bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht zum gesetzlichen Prüfungsprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren zählten.

    -7- -7Dies folgt aus den der Klägerin bekannten Entscheidungen der Kammer und des OVG Rheinland-Pfalz, die in den Verfahren der Klägerin und ihrer Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen das Bauvorhaben der Beigeladenen ergangen sind (1 L 1145/12.KO / 1 B 10309/13.OVG, 1 L 247/13.KO / 1 B 10480/13.OVG und 1 L 710/13.KO / 1 B 10935/13.OVG).

    In diesen Entscheidungen wurde im Einzelnen dargelegt, dass 1. sich die Klägerin nicht mit Erfolg darauf berufen kann, für die Wohngebäude sei zu Unrecht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt worden (vgl. OVG Rh-Pf., B. v. 02.07.2013 - 1 B 10480/13.OVG -), 2. die Abgrenzung der Wohnformen nach dem LWTG für das Baugenehmigungsverfahren ohne Bedeutung ist (vgl. OVG Rh-Pf., a.a.O), 3. die Klägerin keinen Anspruch auf Wahrung der im Bebauungsplan "E***" festgesetzten Gebietsart hat, weil ihr Grundstück nicht innerhalb dieses Bebauungsplangebietes und nicht einmal innerhalb derselben Ortsgemeinde liegt.

    - 1 B 10309/13.OVG -), 4. die Festsetzungen des Bebauungsplanes "E***" nicht baugebietsübergreifend dem Nachbarschutz dienen (vgl. VG Koblenz, B. v. 13.02.2013 - 1 L 1145/12.KO - sowie OVG Rh-Pf., B. v. 02.07.2013, a.a.O.) 5. für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots unabhängig davon, ob der Bebauungsplan "E***" wirksam ist, oder nicht, keine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. VG Koblenz, B. v. 15.08.2013 - 1 L 710/13.KO -), weil der Anblick und die Lebensäußerungen behinderter Menschen hinzunehmen sind, keine erheblichen Störungen durch die betreuenden Pflegedienste oder eine unzureichende Zahl von Stellplätzen zu erwarten sind und von den Gebäuden der Beigeladenen aufgrund ihrer Dimensionen und Entfernungen von den benachbarten Grundstücken keine erdrückende oder abriegelnde Wirkung auf diese ausgehen (vgl. VG Koblenz, B. v. 13.02.2013, a.a.O.; B. v. 04.04.2013 - 1 L 247/13.KO - OVG Rh-Pf., B. v. 14.05.2013 und 02.07.2013, jeweils a.a.O.), 6. brandschutzrechtliche Fragen nicht zum Prüfungsprogramm bei den drei im vereinfachten Verfahren genehmigten Wohngebäuden gehören und eine.

    -8- -8Verletzung drittschützender Vorschriften insoweit nicht dargelegt ist (vgl. OVG Rh-Pf., B. v. 02.07.2013, a.a.O.), 7. auch bezüglich des durch eine "Vollgenehmigung" nach Maßgabe von § 70 LBauO genehmigten Service-Gebäudes die Verletzung nachbarschützender bauordnungsrechtlicher Bestimmungen nicht aufgezeigt wird (OVG RhPf., B. v. 29.11.2013 - 1 B 10935/13.OVG -).

    Zum anderen hat bereits das OVG Rheinland-Pfalz die Klägerin in seinem Beschluss vom 2. Juli 2013 - 1 B 10480/13.OVG - darauf hingewiesen, dass ihr ein Anspruch auf Einschreiten gegen die Bauaufsichtsbehörde zusteht, wenn sie durch eine nicht vom Regelungsinhalt der erteilten Baugenehmigungen erfasste Nutzung der Gebäude der Beigeladenen in ihren Rechten verletzt wird.

  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 7 E 6816/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine zentrale

    Dies setzt den erkennbaren Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9).
  • VG Hamburg, 09.03.2016 - 7 E 6767/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine sog. Folgeunterkunft für

    Der Schutz auch eines Nachbarn vor einer der Planausweisung widersprechenden baulichen Nutzung auf einer angrenzenden, anders ausgewiesenen Fläche setzt allgemein den erkennbaren, rechtserheblichen Willen des Plangebers voraus, dass die jenseitige Gebietsausweisung bzw. Festsetzung in dem Bebauungsplan auch dem Schutz unmittelbar vor der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Grundstücke und baulichen Nutzungen dienen soll (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 24.3.2009, 14 Cs 08.3017, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).

    Die - wie dargestellt - aus den planerischen Festsetzungen, der Planbegründung und der Entstehungsgeschichte des Plans abzuleitende intendierte drittschützende Wirkung der in Rede stehenden Festsetzung bzw. das Berufen der Antragsteller hierauf stellt im Übrigen auch keine - wie die Antragsgegnerin meint (S. 15 des Schriftsatzes vom 6.1.2016) - "völlig neue Rechtsfigur" dar; der die Fläche einer planerischen Festsetzung übergreifende Drittschutz ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 24.3.2009, 14 Cs 08.3017, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).

  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

    Ein Nachbarrechtsbehelf kann bei Verstößen gegen die Genehmigungsverfahrensvorschriften nach allgemeiner Rechtsprechung daher nur dann erfolgreich sein, wenn die Baugenehmigung materielle Nachbarrechte verletzt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2.7.2013 - 1 B 10480/13 -, NVwZ-RR 2014, 30 und juris, Rn. 6; Kerkmann, in: Jeromin, LBauO Rh-Pf., 4. Aufl. 2016, § 68 Rn. 37 m.w.N.).

    Die Behörde ist aber - ohne dass ein dahingehender Anspruch bestünde - nicht gehindert, die auf das Prüfprogramm beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen und diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden (vgl. OVG RP, Urteil vom 22.11.2011 - 8 A 10636/11 -, AS RP-SL 40, 332 und juris, Rn. 23; Beschluss vom 2.7.2013 - 1 B 10480/13 -, NVwZ-RR 2014, 30 und juris, Rn. 19).

  • VG München, 07.09.2015 - M 11 SN 15.2338

    Kein Verstoß gegen das baurechtiche Rücksichtnahmeverbot

    Denn erkennt man diesen an (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.1973 - IV C 71.71 -, juris Rn. 28; OVG Lüneburg, B.v. 12.03.2009 - 1 LA 184/06 -, juris Rn. 14; zurückhaltender: BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 -, juris Rn. 6), setzt er doch jedenfalls den erkennbaren Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (OVG Koblenz, B.v. 02.07.2013 - 1 B 10480/13 -, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, B.v. 12.03.2009 - 1 LA 184/06 -, juris Rn. 14), woran es hier fehlt.
  • VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für

    Eine auch dem Schutz eines Nachbarn vor einer der Planausweisung widersprechenden Nutzung auf einer angrenzenden, anders ausgewiesenen Fläche setzt den erkennbaren, rechtserheblichen Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen bzw. Festsetzungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der jeweiligen Fläche bzw. Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 24.3.2009, 14 Cs 08.3017, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2019 - 8 A 11277/19

    Baurechtliche Genehmigung einer Wohnung im Untergeschoss des Nachbarhauses, einer

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, dass die Behörde - insbesondere bei bereits erhobenen Einwendungen - nicht gehindert ist, die beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren zur Klärung der Rechtslage um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11.OVG -, AS 40, 332 und juris, Rn. 23; Beschluss vom 2. Juli 2013 - 1 B 10480/13.OVG -, NVwZ-RR 2014, 30 und juris, Rn. 19; auch. Jeromin, LBauO, 4. Aufl. 2016, § 66, Rn. 55a und 56).
  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im

    Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet setzt allerdings den erkennbaren Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (OVG Koblenz, Beschl. v. 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2020 - 8 A 10358/20

    Kombination einer in der Abstandsfläche privilegierten Nutzung mit anderweitigem

    Die Bauaufsichtsbehörde ist trotz des - im Wesentlichen auf die Vereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht - eingeschränkten Prüfungsprogramms im vereinfachten Genehmigungsverfahren befugt, die entsprechend beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen, insbesondere wenn dies zur Klärung der Rechtslage dient (vgl. zur übereinstimmenden Rechtsprechung der beiden Bausenate des OVG RP: Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11.OVG -, AS 40, 332 und juris, Rn. 23; Beschluss vom 2. Juli 2013 - 1 B 10480/13.OVG -, NVwZ-RR 2014, 30 und juris, Rn. 19).
  • VG Hamburg, 06.11.2015 - 7 E 5650/15

    Ablehnung eines Eilantrags von Anwohnern gegen eine sog. Folgeeinrichtung für

    Eine auch dem Schutz eines Nachbarn vor einer der Planausweisung widersprechenden Nutzung auf einer angrenzenden, mit anderer Nutzungsart ausgewiesenen Fläche setzt den erkennbaren, rechtserheblichen Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen bzw. Festsetzungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der jeweiligen Fläche bzw. Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 24.3.2009, 14 Cs 08.3017, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).
  • VG Hamburg, 24.06.2014 - 9 K 1839/11

    Geltungsdauer eines Bauvorbescheids bei Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs

  • VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21

    Die Bauarbeiten an der Jugendherberge "Saarblick" dürfen fortgeführt werden

  • VG Trier, 11.11.2016 - 5 L 7574/16

    Nachbarwiderspruch; vorläufiger Rechtsschutz gegen geplante Hinterlandbebauung;

  • VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13

    Gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot;

  • VG Trier, 19.10.2018 - 7 L 4620/18

    Bau eines Mobilfunkmastes in Herl

  • VG Koblenz, 07.11.2017 - 1 K 400/16

    Servicegebäude für Behinderteneinrichtung in St. Sebastian verletzt die Nachbarn

  • VG Trier, 28.06.2019 - 5 L 2659/19

    Heimerziehungseinrichtung für minderjährige Flüchtlinge im Trierer Stadtteil

  • VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19

    Umbau und Erweiterung der Jugendherberge "Saarblick" vorläufig gestoppt

  • VG Trier, 13.12.2021 - 7 L 3134/21

    Eilantrag gegen Bauvorhaben in Saarburg erfolglos

  • VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19

    Rechtsbehelfe eines Nachbarn gegen eine teilweise Einziehung eines

  • VG Trier, 21.06.2019 - L 2043/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Umbau einer Jugendherberge

  • VG Trier, 16.08.2017 - 5 L 9892/17

    Wohngebäude mit 31 Sozialwohnungen in Mariahof

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