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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 1 B 10586/06   

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https://dejure.org/2006,36123
OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 1 B 10586/06 (https://dejure.org/2006,36123)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2006 - 1 B 10586/06 (https://dejure.org/2006,36123)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06 (https://dejure.org/2006,36123)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 1 B 10586/06
    Der Senat vermag auch nicht der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgen, der in seinem Beschluss vom 11. Juli 20001 - 1 ZB 01.1255 - juris - zwar die Schwierigkeiten des Adressaten einer Beseitigungsverfügung gesehen hat, die dem Besitzer der zu beseitigenden baulichen Anlage auferlegte Duldungspflicht zivilrechtlich durchzusetzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 8 S 2834/04

    Baueinstellungsverfügung; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 1 B 10586/06
    In diesen Fällen kann es der Behörde nicht verwehrt sein, eine bestimmte und ausreichende Begründung, die sich nicht in einer Wiederholung des Gesetzeswortlauts erschöpft, durchaus auf mehrere oder gar eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle anzuwenden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 17. Februar 1984 - 1 B 9/84 - und vom 30. März 2005 - 1 B 10232/05.OVG - ähnlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Februar 2005, BauR 2005, 1461 mit dem Leitsatz: Baueinstellungen sind in aller Regel für sofort vollziehbar zu erklären, ohne dass in der Begründung auf den konkreten Einzelfall eingegangen werden muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

    Ist nach den Umständen des Falles damit zu rechnen, dass den baurechtswidrigen Zuständen mit einem Vorgehen gegen den unmittelbaren Nutzer dauerhaft begegnet werden kann, dürfte er vorrangig in Anspruch zu nehmen sein (vgl. in diesem Sinn den Beschluss des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -, ESOVGRP [Verstoß gegen Zweiwohnungsklausel im Bebauungsplan).

    Ist hingegen - etwa wegen häufig wechselnder Nutzungsverhältnisse - nicht hinreichend sicher, ob allein durch die Inanspruchnahme der Nutzungsberechtigten dauerhaft baurechtmäßige Zustände hergestellt werden können, so bleibt nur die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers, da nur er es in der Hand hat, zukünftig für eine ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten zu sorgen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Beschlüsse des Senats vom 9. Februar 2007, a.a.O., und vom 5. November 2008 - 8 B 11031/08.OVG - auch die Beschlüsse des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -, ESOVGRP, und vom 3. Dezember 2002 - 1 B 11653/02.OVG - [Hostessenräume]; ferner OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2005, NVwZ-RR 2006, 169 und juris, Rn. 10 ff.).

  • VG Neustadt, 11.04.2017 - 4 L 394/17

    Flammkuchen und Nachos in Rauchergaststätte unzulässig

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 4 L 109/16.NW -, juris zum Sofortvollzug bei einem Widerruf der Gaststättenerlaubnis).
  • VG Neustadt, 24.02.2016 - 4 L 109/16

    Beurteilung von nächtlichem Gaststättenlärm durch das Verwaltungsgericht

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 31. August 2015 - 4 L 735/15.NW -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07

    Untersagung der bordellartigen Nutzung einer Wohnung im Mischgebiet

    Denn der für die ersten acht Monate des Jahres 2006 durch Protokolle von Ortsbesichtigungen belegte häufige Wechsel der Wohnungsnutzerinnen macht es der Bauaufsichtsbehörde bei einem Vorgehen allein gegen diese schwer oder gar unmöglich, baurechtmäßige Zustände herbeizuführen (so: die beiden auch vom Verwaltungsgericht zitierten Beschlüsse des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 3. Dezember 2002 - 1 B 11653/02.OVG - [Hostessenräume] und vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -, S. 4 d.U.).
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 906/06

    Nutzungsuntersagung bei Zwei-Wohnungs-Klausel im Bebauungsplan

    Dabei ist das an den Eigentümer gerichtete Nutzungsverbot durch den in der betreffenden Wohnung lebenden Mieter regelmäßig rechtswidrig, da es nicht geeignet ist, die rechtswidrige Wohnnutzung durch den Mieter zu beenden und damit den Zweck zu erfüllen, den die Bauaufsichtsbehörde mit ihr verbunden hat (Beschluss der Kammer vom 23. Juli 2004, a.a.O. m.w.N.; s. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (BauR 1997, 103 und Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - ebenso Sächs.OVG, SächsVBl. 2001, 248 und OVG Nordrhein-Westfalen, BRS 60 Nr. 165; a.A. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2004, 181, 185, wonach mit Rücksicht auf Art. 14 GG stets die materielle Baurechtswidrigkeit zu prüfen ist), der die Kammer folgt (s. z.B. Urteil vom 14. Juli 2005 - 4 K 1053/05.NW -), kann die Nutzung einer baulichen Anlage regelmäßig bereits dann untersagt werden, wenn sie nicht genehmigt ist.

  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 909/06

    Dachgeschosswohnung - Nutzungsuntersagung - Bebauungsplanänderung

    Dabei ist das an den Eigentümer gerichtete Nutzungsverbot durch den in der betreffenden Wohnung lebenden Mieter regelmäßig rechtswidrig, da es nicht geeignet ist, die rechtswidrige Wohnnutzung durch den Mieter zu beenden und damit den Zweck zu erfüllen, den die Bauaufsichtsbehörde mit ihr verbunden hat (Beschluss der Kammer vom 23. Juli 2004, a. a. O. m. w. N.; s. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (BauR 1997, 103 und Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - ebenso Sächs.OVG, SächsVBl.

  • VG Koblenz, 06.10.2006 - 7 L 1397/06

    Nutzungsuntersagung kann vollzogen werden

    Darüber hinaus ist nicht erforderlich, dass die ungenehmigte Nutzung auch gegen materiell-rechtliche Vorschriften verstößt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Mai 1996, AS 25, 313; Beschlüsse vom 1. Juli 1997 - 1 B 10622/97.OVG - und vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -).

    Der Nutzungsuntersagung kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Nutzung als Schuhmarkt offensichtlich genehmigungsfähig wäre (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006, a.a.O.), wobei im Ergebnis offen bleiben kann, ob der vorgenannte Bebauungsplan anzuwenden ist oder nicht.

  • VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15

    Fahrerlaubnisrecht: Erkenntniswert von anonymen Hinweisen Dritter; Anforderungen

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 4 L 381/15.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14

    Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung).
  • VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15

    Unzulässige Prostitutionsausübung in Nachtbar

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 8. August 2014 - 3 L 636/14.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 01.02.2019 - 5 L 1591/18

    Relevanz bloßen Bestreitens des Zugangs eines Rundfunkbeitragsbescheides;

  • VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10

    Nutzungsuntersagung eines baurechtswidrigen Gaststättenbetriebes

  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

  • VG Neustadt, 29.10.2007 - 3 K 184/07

    Swingerclub muss schließen

  • VG Koblenz, 04.03.2008 - 1 K 1276/07

    Kein Anspruch auf Nutzungsuntersagungen

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