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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 1 B 10669/05   

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https://dejure.org/2005,27001
OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 1 B 10669/05 (https://dejure.org/2005,27001)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.07.2005 - 1 B 10669/05 (https://dejure.org/2005,27001)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 1 B 10669/05 (https://dejure.org/2005,27001)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 1 B 10669/05
    Bei dieser Argumentation übersieht die Antragstellerin zweierlei: Erstens bezieht sich die zitierte Entscheidung auf einen regionalen Raumordnungsplan, für den schon in früheren Entscheidungen aufgezeigt worden ist, dass nach § 3 Nr. 4 ROG zu den sonstigen Erfordernissen der Raumordnung auch Ziele der Raumordnung gehören, die sich i n d e r A u f s t e l l u n g befinden (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, UPR 2003, 355), während für Flächennutzungspläne eine entsprechende Regelung in § 35 BauGB fehlt.

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, UPR 2003, 355, erhebliche Zweifel dahingehend geäußert, ob nach der Wertung des Gesetzgebers, wie sie sich aus den Regelbeispielen des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB ergibt, nicht nur die Darstellung eines wirksamen Flächennutzungsplanes beachtlich sein sollen.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 1 B 10669/05
    Sie stellt die Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht in Abrede, dass eine Abwägung öffentlicher und privater Belange hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden hatte, meint aber unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, dass es bei der Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausreichend sein müsse, wenn in einem Plan die zukünftigen Darstellungen "zeichnerisch oder verbal jedenfalls so fest umrissen seien, dass er anderen Behörden oder der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden könne".

    Dabei übersieht der Senat nicht, dass nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich eines in Aufstellung begriffenen Regionalplans die zukünftige Ausschlusswirkung einem Außenbereichsvorhaben nicht erst dann entgegengehalten werden kann, wenn der Planungsträger die abschließende Abwägungsentscheidung getroffen hat und es nur noch von der Genehmigung und der Bekanntmachung abhängt, dass eine Zielfestlegung entsteht (BVerwG Urteil v. 27. Januar 2005 aaO. Seite 15).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 1 B 10669/05
    Wenn man berücksichtigt, dass nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung die Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussflächen für Windenergieanlagen nur wirksam ist, wenn sie auf einem schlüssigen gesamträumlichen Gesamtkonzept beruht, welches sicherstellt, dass solche Vorhaben sich in ausreichendem Umfang gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2004, NVwZ 2005, 211 und vom 17. Dezember 2002, NVwZ 2003, 733), dann müsste das Gericht im Wege einer Prognose und zudem ohne Kenntnis der zu erwartenden Einwendungen und Anregungen die vielfältigen Voraussetzungen eines Steuerungskonzepts für Windenergieanlagen ermitteln und sogar selbst eine Abwägung etwaiger Einwendungen anstelle des Planungsträgers vornehmen.
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 1 B 10669/05
    Wenn man berücksichtigt, dass nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung die Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussflächen für Windenergieanlagen nur wirksam ist, wenn sie auf einem schlüssigen gesamträumlichen Gesamtkonzept beruht, welches sicherstellt, dass solche Vorhaben sich in ausreichendem Umfang gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2004, NVwZ 2005, 211 und vom 17. Dezember 2002, NVwZ 2003, 733), dann müsste das Gericht im Wege einer Prognose und zudem ohne Kenntnis der zu erwartenden Einwendungen und Anregungen die vielfältigen Voraussetzungen eines Steuerungskonzepts für Windenergieanlagen ermitteln und sogar selbst eine Abwägung etwaiger Einwendungen anstelle des Planungsträgers vornehmen.
  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 BauGB generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 ME 190/04-; für eine Berücksichtigung als entgegenstehender öffentlicher Belang dagegen etwa Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 21. August 2006 - W 4 K 06.324 - Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach Juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, 89. Ergänzungslieferung 2008, Rdnr. 80 zu § 35 BauGB; Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., Rdnr. 68 zu § 35 BauGB; offengelassen von BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 1 B 10669/05 -, Bay.VGH, Urteil vom 10. November 2005 - 2 B 03.2190 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16. April 2008 - 6 K 1065/07, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    "In Rechtsprechung und Lehre wird die Frage, ob ein Flächennutzungsplanentwurf nach Eintritt der Planreife entsprechend § 33 generell als ein privilegierten Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang beachtlich ist, kontrovers erörtert (verneinend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 - für eine Berücksichtigung als entgegenstehender Belang dagegen etwa VG Würzburg, Urteil vom 21.08.2006 - W 4 K 06.324 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 01.12.2005 - 5 F 25/05 -, zitiert jeweils nach juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 89. EL 2008, § 35 Rdnr. 80; Rieger in in Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 35 Rdnr. 68; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 3.02 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.07.2005 - 1 B 10669/05 -, Bay. VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 2 B 03.2190 -, OVG NRW, Urteil vom 28.11.2008 - 8 A 2325/06 -, VG Aachen, Urteil vom 16.04.2008 - 6 K 1065/07 -, jeweils zitiert nach juris).
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