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   BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 118.01   

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https://dejure.org/2001,1733
BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 118.01 (https://dejure.org/2001,1733)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 1 B 118.01 (https://dejure.org/2001,1733)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 1 B 118.01 (https://dejure.org/2001,1733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Asylbewerbers und Zeugen durch den Richter - Voraussetzungen der freien Beweiswürdigung als Wesen der richterlichen Rechtsfindung - Zuhilfenahme eines Sachverständigen, um die Glaubhaftigkeit der Aussagen und die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    D (A), Verfahrensrecht, Flüchtlingsfrauen, Vergewaltigung, Traumatisierte Flüchtlinge, Glaubwürdigkeit, Beweisantrag, Sachverständigengutachten, Freie Beweiswürdigung, Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 41
  • DVBl 2002, 53
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.07.1999 - 9 B 401.99

    Verstoß gegen Verfahrensrecht, insbesondere eine Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 118.01
    Etwas anderes wird nur dann gelten können, wenn im Verfahren besondere Umstände in der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen hervortreten, die in erheblicher Weise von den Normalfällen abweichen und es deshalb geboten erscheinen lassen können, die Hilfe eines solchen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen (zu den vorstehenden Grundsätzen vgl. Beschluss vom 12. Mai 1999 - BVerwG 9 B 264.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 3; Beschluss vom 7. Juli 1999 - BVerwG 9 B 401.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 304).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 118.01
    Dies folgt aus der Pflicht des Gerichts, im Urteil die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO - vgl. BVerwGE 96, 200 ), und kann sich im Einzelfall auch aus dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GG) ergeben.
  • BVerwG, 12.05.1999 - 9 B 264.99
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 118.01
    Etwas anderes wird nur dann gelten können, wenn im Verfahren besondere Umstände in der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen hervortreten, die in erheblicher Weise von den Normalfällen abweichen und es deshalb geboten erscheinen lassen können, die Hilfe eines solchen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen (zu den vorstehenden Grundsätzen vgl. Beschluss vom 12. Mai 1999 - BVerwG 9 B 264.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 3; Beschluss vom 7. Juli 1999 - BVerwG 9 B 401.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 304).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers gehört - auch in schwierigen Fällen - zum Wesen der richterlichen Rechtsfindung, vor allem der freien Beweiswürdigung (BVerwG, B.v. 18.7.2001 - 1 B 118.01 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 13.6.2014 - 19 A 2166/11.A - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 20.10.2006 - A 9 S 1157/06 - juris Rn. 3).

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und etwaiger Zeugen gehört zum Wesen der richterlichen Rechtsfindung, vor allem der freien Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2001 - 1 B 118.01 - juris Rn. 3).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 4728/05

    Türkei, Kommunisten, Oppositionelle, TKP/ML, Kämpfer (ehemalige), Inhaftierung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 1 B 118.01 -, DVBl. 2002, 53; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. März 2001 - 8 A 5585/99.A -, NVwZ 2001, Beil.
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 9.07

    Beihilfe; Hilfsmittel; Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle;

    Danach sind in dem Urteil die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind; die Entscheidungsgründe müssen also eine tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitstoffes enthalten (Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 110; Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 118.01 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 18 und vom 4. August 2005 - BVerwG 2 B 5.05 - Buchholz 235.1 § 66 BDG Nr. 1).
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