Rechtsprechung
   VG Schleswig, 21.03.2020 - 1 B 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6592
VG Schleswig, 21.03.2020 - 1 B 12/20 (https://dejure.org/2020,6592)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.03.2020 - 1 B 12/20 (https://dejure.org/2020,6592)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. März 2020 - 1 B 12/20 (https://dejure.org/2020,6592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Eilverfahren über Corona-Maßnahmen der Kreise Ostholstein und Nordfriesland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-Maßnahmen: Kein Socialdistancing in der Zweitwohnung auf Sylt

  • kn-online.de (Pressemeldung, 24.03.2020)

    Corona-Pandemie: Zweitwohnbesitzer müssen abreisen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Nutzungsuntersagung für Nebenwohnungen an Nord- und Ostsee in der Coronakrise

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Nutzungsuntersagung für Nebenwohnungen in der Corona-Krise

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2020 - 1 B 12/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).

    Wenn für bestimmte Krankheiten wie Masern oder Lungenpest spezielle Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, so bedeutet das keineswegs, dass eine neuartige bzw. neuerdings auf den Menschen übergegangene Infektionskrankheit von dem bereits im Wortlaut notwendigerweise weit weitgefassten Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wäre (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 48, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2020 - 1 B 12/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2020 - 1 B 12/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 21.03.2020 - 1 B 11/20
    Auszug aus VG Schleswig, 21.03.2020 - 1 B 12/20
    Sie trägt vor, sie wolle mit ihrer Schwiegertochter, der Antragstellerin in dem Verfahren 1 B 11/20, und ihren Enkelkindern in der Nebenwohnung bleiben, weil ihr Sohn deren Hauptwohnung nach der Arbeit betrete und diese bewohne.
  • VG Schleswig, 21.03.2020 - 1 B 11/20

    Eilverfahren über Corona-Maßnahmen der Kreise Ostholstein und Nordfriesland

    Sie trägt vor, sie wolle mit ihren Kindern und ihrer Schwiegermutter, der Antragstellerin in dem Verfahren 1 B 12/20, in der Nebenwohnung bleiben, weil ihr Ehemann die Hauptwohnung nach der Arbeit betrete und diese bewohne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht