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   BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10   

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https://dejure.org/2010,10886
BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10 (https://dejure.org/2010,10886)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 1 B 13.10 (https://dejure.org/2010,10886)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 1 B 13.10 (https://dejure.org/2010,10886)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 EWGAssRBes 1/80
    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage eines sich aus Art. 10 Abs. 1 Assoziationsabkommen EWG Türkei (ARB 1/80) ergebenden Anspruchs auf eine der überschießenden Geltungsdauer einer Arbeitserlaubnis entsprechenden Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; ...

  • rewis.io

    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB Art. 6 1/80; ARB Art. 10 Abs. 1 1/80
    Grundsätzliche Bedeutung der Frage eines sich aus Art. 10 Abs. 1 Assoziationsabkommen EWG Türkei (ARB 1/80) ergebenden Anspruchs auf eine der überschießenden Geltungsdauer einer Arbeitserlaubnis entsprechenden Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10
    ohne in diesem Zusammenhang in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise darzulegen, inwiefern diese Frage nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 16.08 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) weiterhin klärungsbedürftig ist.

    In Bezug auf die seitdem geltende neue Rechtslage hat der Senat indes entschieden, dass sich eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte unbefristete Arbeitserlaubnis mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 in eine verwaltungsinterne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Beschäftigung umgewandelt hat, wenn der Ausländer - wie hier - zu diesem Zeitpunkt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, die ihn uneingeschränkt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigte, und damit als Grundlage für eine ausnahmsweise mögliche aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 von vornherein ausscheidet (Urteil vom 8. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 16.06.1986 - 2 B 67.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10
    Mangels gesetzlicher Vorschriften kann er nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen (Beschluss vom 16. Juni 1986 - BVerwG 2 B 67.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 160 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10
    In diesem Zusammenhang setzt sich die Beschwerde weder mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329) noch mit dem Inhalt eines Anspruchs auf Folgenbeseitigung auseinander.
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10
    Anders als im Sozialrecht, das bei der Verletzung behördlicher Auskunfts- und Hinweispflichten einen Anspruch auf Herstellung desjenigen Zustands kennt, der entstanden wäre, wenn sich der Sozialleistungsträger von vornherein rechtmäßig verhalten hätte, kann auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts unrechtmäßiges Verwaltungshandeln oder Unterlassen nur im Rahmen zulässigen Verwaltungshandelns ausgeglichen werden (vgl. Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 - BVerwGE 79, 192).
  • VG Mainz, 10.05.2012 - 1 K 981/11

    Kein Kita-Platz - Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteil vom 15. Juni 2011, Az.: 9 C 4/10 - JURIS - und Beschluss vom 14. Juli 2011, Az.: 1 B 13/10 - JURIS - jeweils m.w.N.) entsteht der Folgenbeseitigungsanspruch, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 17 A 1150/13

    Aufenthalt aus humanitären Gründen; Aufenthalt aus familiären Gründen;

    BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4.10 -, BVerwGE 140, 34 ff. = juris, Rdn. 18 m.w.N.; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 1 B 13.10 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 35 = juris, Rdn. 3.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12

    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer -

    Ein Folgenbeseitigungsanspruch kommt generell nur im Hinblick auf die Wiederherstellung eines früheren Zustandes, nicht aber im Hinblick auf die Einräumung einer Rechtsstellung, die der Betroffene bislang nicht innehatte, in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 1 B 13.10 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 35).

    b) Der Anspruch auf Folgenbeseitigung, der ein Verschulden der Behörde nicht voraussetzt, ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands gerichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 1 B 13.10 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 35).

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