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   BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90   

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https://dejure.org/1990,240
BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90 (https://dejure.org/1990,240)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1990 - 1 B 131.90 (https://dejure.org/1990,240)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - 1 B 131.90 (https://dejure.org/1990,240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Genehmigungsbedürftigkeit einer Vermittlungs- und Nachweistätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung - Voraussetzungen für einen Erlass feststellender Verwaltungsakte

  • affiliateundrecht.de

    Vermittlungstätigkeit auch bei bloßer Adressvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 14 § 15 Abs. 2 § 34c Abs. 1 Nr. 1
    Regelungszweck des § 34c GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1129 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 267
  • DÖV 1991, 647
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Hierfür verweist die genannte Entscheidung unter anderem auf dasUrteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11 = NJW 1980, 718), das aus dem Zweck des Genehmigungserfordernisses des § 6 LuftVG und dessen Zusammenhang mit anderen Vorschriften die Ermächtigung der Behörde zum Erlaß eines feststellenden Verwaltungsakts über die Genehmigungsbedürftigkeit eines konkreten Vorhabens ableitet.
  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermächtigt diese Vorschrift entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern, wenn der Anzeigepflichtige dem Gesetzesbefehl nicht von sich aus nachkommt (BVerwGE 78, 6 [BVerwG 01.07.1987 - 1 C 25/85]; Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 = GewArch 1976, 293).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 105.83 - (BVerwGE 72, 265) bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt wird (a.a.O. S. 268).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Wird der Behörde die geplante Aufnahme eines stehenden Gewerbes angezeigt, das der Gewerbetreibende im Gegensatz zur Behörde für nicht genehmigungsbedürftig hält, so kann die Behörde dem Gewerbetreibenden zwar nicht durch Verwaltungsakt aufgeben, einen Genehmigungsantrag zu stellen; denn mangels gegenteiliger Anhaltspunkte gilt hier die Regel, daß es mit dem Sinn eines gesetzlich statuierten Antragserfordernisses nicht vereinbar ist, den Antrag durch Verwaltungsakt zu erzwingen (anders z.B. beim "Baugebot": vgl.Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - NVwZ 1990, 658).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden.
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermächtigt diese Vorschrift entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern, wenn der Anzeigepflichtige dem Gesetzesbefehl nicht von sich aus nachkommt (BVerwGE 78, 6 [BVerwG 01.07.1987 - 1 C 25/85]; Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 = GewArch 1976, 293).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83

    Zivildienst - Wehrdienst - Überschreitung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
    In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den Verwaltungsakt etwas als Rechtens festgestellt wird, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für Rechtens hält (BVerwG, Urteile vom 10.10.1990 - 1 B 131/90 - NVwZ 1991, 267 f. und vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 - BVerwGE 72, 265, 266).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17

    Unterhaltspflicht für eine Ufermauer

    Danach sind nicht nur Eingriffe in Freiheit und Eigentum von einer gesetzlichen Ermächtigung abhängig, sondern auch verbindliche Feststellungen, die wegen der davon ausgehenden Rechtsfolgen eine für den Adressaten belastende Wirkung entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; BVerwG, Beschluss vom 10.10.1990 - 1 B 131.90 -, Buchholz 451.20 § 34c GewO Nr. 4 = NVwZ 1991, 267; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.1991 - 9 S 896/9 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12

    Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

    Entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, ermächtigt die Vorschrift die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern (Beschluss vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 131.90 - Buchholz 451.20 § 34c GewO Nr. 4 = GewArch 1991, 68 und Urteil vom 26. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.91 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 5 = GewArch 1993, 196).
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