Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 21.07.2000

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   BVerwG, 16.11.2000 - 1 B 138.00   

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https://dejure.org/2000,17504
BVerwG, 16.11.2000 - 1 B 138.00 (https://dejure.org/2000,17504)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2000 - 1 B 138.00 (https://dejure.org/2000,17504)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2000 - 1 B 138.00 (https://dejure.org/2000,17504)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 1 B 138.00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat, wie auch die Beschwerde nicht verkennt, in einem gleichfalls den Irak betreffenden Fall bereits entschieden, dass einem Ausländer die Abschiebung auch dann in den Zielstaat insgesamt angedroht werden darf, wenn er dort nur in bestimmten Gebieten sicher ist (Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - BVerwGE 110, 74).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25815
OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00 (https://dejure.org/2000,25815)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.07.2000 - 1 B 138/00 (https://dejure.org/2000,25815)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 (https://dejure.org/2000,25815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BImSchG § 20 Abs. 2 ; KrW/AbfG § 1 Abs. 1 AbfG; § 3 Abs. 1 und 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 25.09.1998 - 1 S 460/98

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines angegriffenen Beschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00
    Entscheidend für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG ist vielmehr, dass es sich bei dem auf den Flurstücken Nrn. und der Gemarkung eingerichteten Holzlager im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 12.2.1997 um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlage (hier: § 3 Abs. 5 Nr. 3 BImSchG, vgl. bereits Beschlüsse des Senats v. 12.12.1996 - 1 S 453/96 - u. 25.8.1998 - 1 S 460/98 -) handelt, die ohne die erforderliche Genehmigung betrieben wird.

    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht die Angaben des Klägers in der mündlichen Verhandlung zur Herkunft und zur Beschaffenheit des angelieferten Materials zugrunde gelegt und in verfahrensrechtlich zulässiger Weise hinsichtlich der Zusammensetzung des Holzlagers auf die Feststellungen des Senats in seinen früheren Beschlüssen vom 12.12.1996 - 1 S 453/96 - und 25.9.1998 - 1 S 460/98 - verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 5429/96

    Selbstkompostierer brauchen keine Bio-Tonne

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00
    Dieser wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das angelieferte Holz kompostiert und zur Verbesserung des Bodens in der Landwirtschaft eingesetzt werden soll; vielmehr ist selbst eine solche Verwendung nach dem nunmehr geltenden Recht als Abfallverwertung anzusehen (vgl. Anhang II B zum KrW-/AbfG, Verwertungsverfahren R 10; zur Kompostierung von Speiseresten vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1996, NVwZ 1996, 1010; OVG NW, Urt. v. 10.8.1998, NVwZ 1999, 91).
  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 1 B 366/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00
    Für die Abfalleigenschaft der gelagerten Stoffe kommt es somit nicht mehr auf den Abfallbegriff des § 1 Abs. 1 Abfallgesetz - AbfG - an (zu diesem vgl. zuletzt Beschl. des Senats v. 5.7.2000 - 1 B 366/99 - m.w.N.), sondern auf den erweiterten Abfallbegriff des § 3 Abs. 1 Satz 1 KrW/AbfG.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.1997 - 1 S 200/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00
    Solche Zweifel sind nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats nur dann gegeben, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird, ein Erfolg im angestrebten Berufungsverfahren also wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. SächsOVG, Beschl.v. 22.4.1997, SächsVBl. 1998, 29).
  • VGH Bayern, 30.11.1999 - 20 B 99.1068

    Abfallüberlassung - Rechtsprechung geändert

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00
    Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, ist die Abfalleigenschaft gegeben (vgl. nur BayVGH, Urt.v. 30.11.1999, BayVBl. 2000, 176 [177]).
  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817

    Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz

    Maßgeblich ist insoweit die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses als der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2018 - 22 CS 17.2330 u.a. - juris Rn. 35; B.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris Rn. 13 und Rn. 24; B.v. 1.10.2012 - 22 CS 12.1936 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 12.7.2011 - 12 LA 184.09 - juris Rn. 13; Peschau/Czajka in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Dezember 2021, § 20 BImSchG Rn. 25; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 20 Rn. 53).
  • OVG Sachsen, 21.09.2000 - 1 B 116/00
    Angesichts der besonderen Umstände des vorliegenden Falles ist es dem Kläger jedoch nach dem auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2.12.1997, SächsVBl. 1998, 139 [140]; Beschl. v. 4.4.2000 - 1 B 282/99 -) verwehrt, sich auf das - möglicherweise - fehlende Einverständnis der GmbH zur Beseitigung der genehmigungspflichtigen immissionsschutzrechtlichen Anlage (vgl. Beschl. des Senats v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 -) zu berufen.

    Gemessen daran ist die Einwendung des Klägers, das gelagerte Holz sei nicht schadstoffbelastet und für eine Kompostierung durchaus geeignet, nicht hinreichend substanziiert, wie es der beschließende Senat auch schon zum entsprechenden Vortrag im Parallelverfahren 1 B 138/00 angenommen hat (Beschl. v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 8 B 676/23

    Immissionsschutz; genehmigungsbedürftige Anlage; Stilllegung; Beseitigung;

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 -, juris Rn. 23; Sächs. OVG, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 12 LA 184/09 -, juris Rn. 13; Bay. VGH, Beschluss vom 17. Juli 2023 - 22 CS 23.693 -, juris Rn. 31, m. w. N.
  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 22 CS 17.2330

    Immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur zeitweiligen Lagerung von

    Da die Rechtmäßigkeit von auf § 20 Abs. 2 BImSchG gestützten Verwaltungsakten zutreffender Auffassung zufolge von den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehenden Verhältnissen abhängt (BayVGH, B.v. 1.10.2012 - 22 CS 12.1936 - juris Rn. 12; B.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris Rn. 13 und Rn. 24; HessVGH, B.v. 17.6.1997 - 14 TG 2673/95 - NVwZ 1998, 1315/1317; SächsOVG, B.v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 12.7.2011 - 12 LA 184/09 - NVwZ-RR 2011, 719/721; Koch in GK-BImSchG, Stand Oktober 2003, § 20 Rn. 108; Peschau in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Juli 2017, § 20 BImSchG Rn. 25; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 20 Rn. 53), ist von den tatsächlichen Gegebenheiten auszugehen, die das Landratsamt am 3. Juli 2017 auf der Anlage der Antragstellerin angetroffen hat.
  • VG Koblenz, 16.05.2019 - 4 K 1060/18

    Anlagenbetreiber unterliegt auch im Klageverfahren: Stilllegung von

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verfügungen nach § 20 Abs. 2 BImSchG ist die letzte Behördenentscheidung, (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 -, juris, Rn. 23; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 -, juris, Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 12 LA 184/09 -, NVwZ-RR 2011, 719, 721; Jarass, BImSchG, 12. Auflage 2017, § 20 Rn. 53), also hier der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 31. August 2018.
  • VGH Bayern, 17.07.2023 - 22 CS 23.693

    Teilstilllegung eines Abfalllagerplatzes

    Maßgeblich ist insoweit die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses als der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2022 - 22 ZB 21.1817 - juris Rn. 45; B.v. 18.1.2018 - 22 CS 17.2330 u.a. - juris Rn. 35; B.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris Rn. 13 und Rn. 24; B.v. 1.10.2012 - 22 CS 12.1936 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 12.7.2011 - 12 LA 184.09 - juris Rn. 13; Peschau/Czajka in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Februar 2023, § 20 BImSchG Rn. 25; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 20 Rn. 53).
  • VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 73/10

    Zum Erlass einer Teilstilllegung einer Schweinemastanlage wegen Nichtbefolgung

    Für die gerichtliche Beurteilung einer Anfechtungsklage gegen eine auf § 20 Abs. 1 BImSchG gestützte Untersagungsverfügung kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 12 LA 184/09 - juris Rn. 13; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3, VGH Kassel; Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 - juris Rn. 23; Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2010, § 20 Rn. 18; Peschau, in: Feldhaus, BImSchG, § 20 Rn. 25; a.A. VGH Kassel, Urteil vom 14. Juni 1991 - 14 UE 1162/85 - juris Rn. 14; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, BImSchG, § 20 Rn. 85).
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