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   BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94   

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https://dejure.org/1994,710
BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94 (https://dejure.org/1994,710)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1994 - 1 B 149.94 (https://dejure.org/1994,710)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1994 - 1 B 149.94 (https://dejure.org/1994,710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche Verordnung Bundesrecht brechen kann" - Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdegründe - Anspruch der Ordnungsbehörde auf Aufwendungsersatz hinsichtlich einer im Wege der Ersatzvornahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erstattung von Bestattungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 283
  • NVwZ-RR 1995, 2883
 
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Wird zitiert von ... (64)

  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Dies entspricht der übereinstimmenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.8.1994 -1 B 149/94-, NVwZ-RR 1995, 283; OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.8.2003 -2 R 18/03-, AS 30, 439 (443); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2004 -1 S 681/04-, VBlBW 2005, 141; jeweils dokumentiert bei juris.
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Wie die Beklagte und das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113, und Urteil vom 25.9.2001 - 1 S 974/01 -, NVwZ 2002, 995 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19.8.1994 - 1 B 149.94 -, NVwZ-RR 1995, 283) zutreffend dargelegt haben, kommt es auf die Erbenstellung des Bestattungspflichtigen nicht an, da die öffentlich-rechtliche Pflicht, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen, nicht mit der zivilrechtlichen Pflicht identisch ist, die Beerdigungskosten zu tragen.
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