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VG Greifswald, 07.03.2002 - 1 B 1829/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Greifswald, 07.03.2002 - 1 B 1829/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 3 M 35/02
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2003 - 2 M 179/02
Forstbehörde für Baustopp zuständig!
Der Frage, ob auch die Baubehörde befugt (gewesen) wäre, einen auf § 20 LWaldG M-V gestützten Baustopp anzuordnen, braucht im vorliegenden Verfahren nicht nachgegangen zu werden (verneinend: VG Greifswald, nicht rechtskräftiger Beschluss vom 07.03.2002 - 1 B 1829/01 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 3 M 35/02
Rechtmäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Verfügung; Umfassende Zuständigkeit …
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 07. März 2002 Az: 1 B 1829/01 aufzuheben, soweit darin die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers zu 2) gegen die Baueinstellungsverfügung vom 24. August 2001 wieder hergestellt wird.