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   BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92   

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BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92 (https://dejure.org/1992,1335)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1992 - 1 B 22.92 (https://dejure.org/1992,1335)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 1 B 22.92 (https://dejure.org/1992,1335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gaststättenerlaubnis - Verpflichtungsklage - Beiladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3; VwGO § 65 Abs. 2
    Gaststättenerlaubnis, Verpflichtungsklage, notwendige Beiladung, Nachbarn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 18
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Ferner sieht die Beschwerde eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar vom Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50 = NVwZ 1991, 881) darin, daß das Berufungsgericht bei der Beurteilung der durch die Gaststätte ausgelösten Lärmimmissionen die "technischen Regelwerke" und die darin enthaltenen "Orientierungswerte" nicht herangezogen habe.

    Zum einen ist Thema des Beschlusses vom 18. Dezember 1990 (a.a.O.) nicht die Frage, ob für die Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in Wohngebieten die "technischen Regelwerke" herangezogen werden müssen, sondern nur die Frage, ob und inwieweit sie herangezogen werden dürfen.

  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Übrigens begründet nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Unterlassen einer notwendigen Beiladung keinen erheblichen Verfahrensmangel , wenn der Beizuladende durch die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht in seinen Rechten berührt wird (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ; Beschlüsse vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 228 ; vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 = NVwZ 1991, 470; vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 C 77.88 - ).
  • BVerwG, 17.07.1990 - 3 C 77.88
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Übrigens begründet nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Unterlassen einer notwendigen Beiladung keinen erheblichen Verfahrensmangel , wenn der Beizuladende durch die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht in seinen Rechten berührt wird (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ; Beschlüsse vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 228 ; vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 = NVwZ 1991, 470; vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 C 77.88 - ).
  • BVerwG, 22.08.1988 - 2 NB 2.88

    Normenkontrollverfahren - Nichtvorlagebeschwerde - Vorlagegrund

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kann die Revision nur zugelassen werden, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die sich auf die das Berufungsurteil tragende Begründung bezieht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 und vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 27) und im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Übrigens begründet nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Unterlassen einer notwendigen Beiladung keinen erheblichen Verfahrensmangel , wenn der Beizuladende durch die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht in seinen Rechten berührt wird (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ; Beschlüsse vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 228 ; vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 = NVwZ 1991, 470; vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 C 77.88 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1991 - 14 S 279/91

    Zur Zulässigkeit einer Gaststätte: hier: Nachbarschaft zum Wohngebiet; zur

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Wie die Beschwerde nicht verkennt, hat das Berufungsgericht (Berufungsurteil 14 S 279/91 - im folgenden: BU - S. 27) das genaue Maß der Lärmimmissionen "im Hinblick auf die erhebliche Unruhe", die durch die im Außenbereich gelegene "Gaststätte in das Wohngebiet hineingetragen wird und die den Gebietscharakter grundlegend verändert", für nicht entscheidungserheblich gehalten.
  • BVerwG, 21.06.1973 - IV B 38.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Ein Fall der notwendigen Beiladung liegt hier jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor, da die Nachbarn nicht an dem streitigen Rechtsverhältnis beteiligt sind, das sich aus dem von den Klägern mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ergibt (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1973 - BVerwG 4 B 38.73 - DÖV 1975, 99; Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 = NJW 1978, 64).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Ein Fall der notwendigen Beiladung liegt hier jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor, da die Nachbarn nicht an dem streitigen Rechtsverhältnis beteiligt sind, das sich aus dem von den Klägern mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ergibt (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1973 - BVerwG 4 B 38.73 - DÖV 1975, 99; Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 = NJW 1978, 64).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Übrigens begründet nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Unterlassen einer notwendigen Beiladung keinen erheblichen Verfahrensmangel , wenn der Beizuladende durch die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht in seinen Rechten berührt wird (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ; Beschlüsse vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 228 ; vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 = NVwZ 1991, 470; vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 C 77.88 - ).
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92
    Wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kann die Revision nur zugelassen werden, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die sich auf die das Berufungsurteil tragende Begründung bezieht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 und vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 27) und im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf.
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Diese Zielrichtung ist auch bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales des öffentlichen Bedürfnisses in § 18 Abs. 1 GastG beachtlich (vgl. auch Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 106 = GewArch 1992, 391; anderer Ansicht Steinberg, GewArch 1991, 167 (168)).
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Im übrigen begründet das Unterlassen einer notwendigen Beiladung nach der neueren Rechtsprechung keinen erheblichen Verfahrensmangel, wenn der Beizuladende durch die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht in seinen Rechten berührt wird (Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 B 22.92 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 106).
  • VG Ansbach, 08.08.2019 - AN 14 K 19.00272

    Anspruch auf aufsichtliches Einschreiten in Datenschutzaufsichtsangelegenheit

    Vergleichbar ist dies etwa mit der Verpflichtungsklage eines Bauherrn gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Einschreiten gegen den Nachbarn, wo gefestigter Rechtsprechung zufolge der Nachbar nicht notwendig beizuladen ist, auch falls er bereits gegen das Bauvorhaben im Verwaltungsverfahren Einwendungen erhoben haben sollte (vgl. statt vieler BVerwG, B.v. 20.5.1992 - 1 B 22.92 -, NVwZ-RR 1993, 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

    vgl. HessVGH, Beschluß vom 14. Dezember 1992 - 4 TH 1204/92 -, BRS 55, Nr. 171, OVG Lüneburg, Beschluß vom 14. März 1997 - 1 M 6589/96 -, BauR 1997, 993 in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Beschluß vom 20. Mai 1992 - 1 B 22/92 -, NVwZ-RR 1993, 18 in einer Entscheidung zum Gaststättenrecht.
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

    f) Ob unter Berücksichtigung der von den Antragstellern vorgelegten Lichtbilder zur Parksituation die angegriffenen Baugenehmigungen zur Nutzung der Wirtsgartenbereiche auch deshalb gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, weil es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks kommt, weil mangels ausreichender Parkmöglichkeiten der durch das Vorhaben bewirkte Park- oder Parksuchverkehr die unmittelbaren Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt oder weil die bestimmungsgemäße Nutzung des Nachbargrundstücks unzumutbar eingeschränkt wird (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.1992 - 1 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 18 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 25.08.2009 - 1 CS 09.287 - juris Rn. 39; B.v. 9.5.2016 - 2 AS 16.420 - juris Rn. 7; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 32 ff.; B.v. 8.1.2019 - 9 CS 17.2482 - juris Rn. 20 f.; B.v. 10.10.2019 - 9 CS 19.1468 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 10.1.2008 - 3 S 2773/07 - NVwZ-RR 2008, 600 = juris Rn. 13; B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 104, 114 f.; NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 = juris Rn. 13; OVG NRW, B.v. 15.11.2005 - 7 B 1823/05 - NVwZ-RR 2006, 306 = juris Rn. 21 ff.; VG München, U.v. 1.12.2015 - M 1 K 15.4038 - juris Rn. 26; U.v. 25.7.2017 - M 1 K 16.5925 - juris Rn. 42; U.v. 26.2.2018 - M 8 K 16.1293 - juris Rn. 75), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 20.04.1995 - 22 B 93.1948

    Immissionsschutzrecht: Beschränkung der Betriebszeit eines Biergartens

    Ein besonderer Mangel an Rücksichtnahme in der Betriebsführung wird im vorliegenden Fall deutlich, weil das Angebot an Parkplätzen zur Nachfrage der Biergartenbesucher nach Parkplätzen in einem besonders auffälligem Mißverhältnis steht und gleichwohl durch ein neues Betriebskonzept (Jazzmusik, zusätzliche Versorgungseinrichtungen) eine erhebliche Betriebsintensivierung erreicht wird (vgl. zu einem solchen Fall BVerwG GewArch 1992, 391/392).

    Durch den Betrieb einer Gaststätte ausgelöste, im Wohngebiet selbst sich abspielende starke Verkehrsbewegungen mit den besonders störenden Erscheinungen des Rangierens, der Parkplatzsuche und des wilden Parkens können auch dann mit dem Gebietscharakter unvereinbar sein, wenn die Geräuschbelastung den einschlägigen Richtwert nicht überschreiten sollte (BVerwG GewArch 1992, 391/392).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.2008 - 8 S 2395/08

    Beiladung des Nachbarn im Verpflichtungsprozess auf Erteilung einer

    Es entspricht deshalb ständiger und gefestigter Rechtsprechung, dass im Verpflichtungsrechtsstreit des Bauherrn gegen die Baurechtsbehörde Nachbarn auch dann nicht notwendig beigeladen werden müssen, wenn sie gegen das Bauvorhaben im Verwaltungsverfahren Einwendungen erhoben haben (BVerwG, Beschluss vom 21.6.1973 - IV B 38.73 - DÖV 1975, 99; Urteil vom 11.2.1977 - 4 C 9.75 - NJW 1978, 64; Beschluss vom 20.5.1992 - 1 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 18; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 16. Erg.-Lief. 2008, § 65 RdNr. 24).

    Es hat zutreffend angeführt, dass die Gerichte von Amts wegen die mögliche Verletzung nachbarlicher Rechte (z. B. des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots) zu prüfen haben und die Beschwerdeführer im Falle einer stattgebenden gerichtlichen Entscheidung die Aufhebung der dann zu erteilenden Baugenehmigung im Wege des Anfechtungsprozesses, zu dem die Kläger als Genehmigungsinhaber notwendig beizuladen wären, erreichen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.5.1992, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1992 - 4 A 2033/90

    Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Schank- und

    Zusätzlich lösen die Verkehrsbewegungen besonders störende Erscheinungen, wie Rangieren, Parkplatz suchen und wildes Parken aus, die neben der dadurch entstehenden Lärmbelästigung die Anlieger besonders beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Mai 1992 - 1 B 22.92 -, GewArch 1992, 391 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - 4 B 531/11

    "Biker´s Farm" in Dülmen darf vorläufig weiter geöffnet bleiben

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. März 1973 - 4 220/72 -, DVBl 1974, 240, 241; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1992 - 1 B 22.92 -, GewArch 1992, 391.
  • VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 14 K 18.02503

    Anspruch auf Einschreiten der Datenschutzbehörde bei Videoüberwachung eines

    Vergleichbar ist dies etwa mit der Verpflichtungsklage eines Bauherrn gegen die Bauaufsichtsbehörde, wo gefestigter Rechtsprechung zufolge der Nachbar nicht notwendig beizuladen ist, auch falls er bereits gegen das Bauvorhaben im Verwaltungsverfahren Einwendungen erhoben haben sollte (vgl. statt vieler BVerwG, B.v. 20.5.1992 - 1 B 22.92 -, NVwZ-RR 1993, 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 B 198.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Befreiung von der

  • BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00

    Beiladungspflicht politischer Parteien - Antragserfordernis auf endgültige

  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 L 1432/06

    Nächtliche Ruhestörung: Pub muss früher schließen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2023 - 10 E 732/23

    Beiladung der Beschwerdeführerin?

  • VG Ansbach, 01.12.2022 - AN 9 K 22.00874

    Zulässiger Schulneubau mit Hort und öffentlichem Spielhof, Kein Verstoß gegen das

  • VG Gießen, 07.12.2005 - 8 G 3949/05

    Zur Rechtmäßigkeit einer Sperrzeitverlängerung

  • BVerwG, 05.10.1993 - 11 B 62.93

    Recht auf Achtung des Eigentums - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 219.94

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.11.1998 - 4 B 987/98

    Beeinträchtigung der Nachtruhe von Anwohnern durch Besucher einer Gaststätte;

  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 53.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Freiburg, 03.09.2001 - 1 K 937/01
  • VG München, 27.05.1998 - M 8 S7 98.2119

    Nachbarschaftsstreit über die Erteilung einer Baugenehmigung für einen

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