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   BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97   

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BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97 (https://dejure.org/1997,5675)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1997 - 1 B 223.97 (https://dejure.org/1997,5675)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1997 - 1 B 223.97 (https://dejure.org/1997,5675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übermittlung einer Berufungsschrift durch Telefax - Ablehnung eines Reiseausweises - Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft bei der russischen Botschaft in Litauen - Bemühungen um Rücknahme eines Staatenlosen durch seinen ehemaligen Heimatstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 141.94

    Voraussetzungen für die Annahme eine Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, kann die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung berücksichtigen, daß Bemühungen um Rücknahme des Staatenlosen durch seinen (ehemaligen) Heimatstaat noch Erfolg haben könnten und daß sich die Bereitschaft dieses Staates, den Staatenlosen zurückzunehmen, im Falle der Erteilung eines Reiseausweises verringern könnte (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 3 = InfAuslR 1995, 4).

    Diese Erwägungen sind nicht sachwidrig und - nach Maßgabe der gebotenen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - a.a.O.) - geeignet, die Versagung des Reiseausweises nach Art. 28 Satz 2 1. Halbsatz StlÜbk zu rechtfertigen.

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 B 6.97

    Aufenthalt - Fortbildung - Befreiung - Verfahrensmangel - Mangel

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
    Der Verwaltungsgerichtshof ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Kläger nach erfolglosem Abschluß ihrer Asylverfahren nicht im Sinne des Art. 28 Satz 1 StlÜbk rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295 [BVerwG 16.07.1996 - 1 C 30/93] = Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 4, S. 11 f.; Beschluß vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 B 6.97 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 5).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
    Damit ist die Berufung innerhalb der Monatsfrist des § 124 Abs. 2 VwGO a.F. eingelegt worden, ohne daß es auf die Frage ankommt, welche Bedeutung dem Ausdruck des Telefaxschreibens in diesem Zusammenhang zukommt (vgl. BGH NJW 1995, 665 [BGH 07.12.1994 - VIII ZR 153/93] m.w.N.; BAG AP § 5 BUrlG Nr. 10; Gummer in: Zöller, ZPO, 20. Aufl., § 518 Rn. 18 e).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
    Die Kläger könnten somit Reiseausweise nur gemäß Art. 28 Satz 2 StlÜbk beanspruchen, wenn sich das den Behörden in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessen zu einem Anspruch verdichtet hat; ansonsten könnte ihnen lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zustehen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]= Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 1, S. 3, 10 f.).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 3 CB 30.84

    Umfang der Beweiserbringung durch eine Zeugenaussage - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
    Der Zulassung der Revision steht aber jedenfalls entgegen, daß sich die angefochtene Entscheidung aus den vom Verwaltungsgerichtshof hilfsweise angeführten sachlich-rechtlichen Gründen als richtig darstellt, ohne daß die von den Klägern aufgeworfenen Fragen grundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren bedürften (§ 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. BVerwGE 54, 99 [BVerwG 13.06.1977 - IV B 13/77]; Beschluß vom 21. März 1986 - BVerwG 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 46; Beschluß vom 20. Juni 1990 - BVerwG 1 B 80.89 -).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89

    Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
    Der Zulassung der Revision steht aber jedenfalls entgegen, daß sich die angefochtene Entscheidung aus den vom Verwaltungsgerichtshof hilfsweise angeführten sachlich-rechtlichen Gründen als richtig darstellt, ohne daß die von den Klägern aufgeworfenen Fragen grundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren bedürften (§ 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. BVerwGE 54, 99 [BVerwG 13.06.1977 - IV B 13/77]; Beschluß vom 21. März 1986 - BVerwG 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 46; Beschluß vom 20. Juni 1990 - BVerwG 1 B 80.89 -).
  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
    Der Verwaltungsgerichtshof ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Kläger nach erfolglosem Abschluß ihrer Asylverfahren nicht im Sinne des Art. 28 Satz 1 StlÜbk rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295 [BVerwG 16.07.1996 - 1 C 30/93] = Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 4, S. 11 f.; Beschluß vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 B 6.97 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 5).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
    Der Zulassung der Revision steht aber jedenfalls entgegen, daß sich die angefochtene Entscheidung aus den vom Verwaltungsgerichtshof hilfsweise angeführten sachlich-rechtlichen Gründen als richtig darstellt, ohne daß die von den Klägern aufgeworfenen Fragen grundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren bedürften (§ 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. BVerwGE 54, 99 [BVerwG 13.06.1977 - IV B 13/77]; Beschluß vom 21. März 1986 - BVerwG 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 46; Beschluß vom 20. Juni 1990 - BVerwG 1 B 80.89 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LB 207/23

    Ermessen; Reiseausweis für Staatenlose; Strafverfahren; Strafvollstreckung;

    Dabei kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf eine Einschränkung dieses Ermessens durch die sog. Wohlwollensklausel des Art. 28 Satz 2 Halbsatz 2 StlÜbk berufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - BVerwG 1 B 223.97 -, juris Rn. 5; Urt. v. 16.10.1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, juris Rn. 31; Senatsurt. v. 30.9.1998 - 13 L 458/96 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 5.10.1993 - 11 S 1999/92 -, juris Rn. 25).
  • VG Hannover, 22.12.2021 - 5 A 1570/21

    Abstammung vom Großvater; Abstammung von Elternteil; Ausweisungsinteresse;

    Die Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose kann zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermessenfehlerfrei abgelehnt werden, wenn es dem Staatenlosen möglich und zumutbar ist, sich in seinen Heimatstaat wieder einbürgern zu lassen oder den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Landes ihrer Volkszugehörigkeit anzustreben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.1997 - BVerwG 1 B 223.97 -, juris Rn. 6; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.8.2019 - 11 S 1879/19 - juris).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ging es dabei aber - soweit ersichtlich - um die Wiedereinbürgerung (BVerwG, Beschluss vom 10.8.1994 - BVerwG 1 B 141.94 -, juris; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2002 - 11 PA 284/02 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 10.5.2010 - 13 A 649/09 -, juris) bzw. um die Erlangung einer Staatsangehörigkeit nach der Auflösung der Sowjetunion (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1997 - BVerwG 1 B 223/97 -, juris).

  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 19 C 16.670

    Keine unverschuldete Hinderung an der Ausreise bei unzureichender Mitwirkung an

    Einem ausreisepflichtigen Ausländers ist es im Einzelfall zumutbar, alle möglichen Schritte zu unternehmen, die staatsangehörigkeitsrechtlichen Konsequenzen der Auflösung der Sowjetunion durch Erwerb einer der jeweiligen Volkszugehörigkeit entsprechenden Staatsangehörigkeit zu bewältigen und nicht die Stellung als Staatenloser im Bundesgebiet durch Untätigkeit oder Rücknahme von Einbürgerungsanträgen zu verfestigen (vgl. BVerwG, B.v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris Rn. 6).

    An Staatenlose mit unrechtmäßigem Aufenthalt sind in dieser Hinsicht höhere Anforderungen zu stellen als an Staatenlose, deren Aufenthalt in dem Vertragsstaat rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, B. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris; OVG Bremen, B.v. 4.5.2010 - 1 S 3/10 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 15.02.2001 - 24 ZB 00.515 - juris; Niedersächsisches OVG, B. v. 27.08.2002 - 11 PA 284/02 - juris).

    Von einem Staatenlosen können weitreichende Bemühungen um die Verleihung einer in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit verlangt werden, wozu gehört, den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, B.v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 20.4.2010 - 2 L 135/09 - juris Rn. 5).

  • VG Bayreuth, 26.03.2018 - B 6 K 18.82

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder eines

    Einem ausreisepflichtigen Ausländers ist es im Einzelfall zumutbar, alle möglichen Schritte zu unternehmen, die staatsangehörigkeitsrechtlichen Konsequenzen der Auflösung der Sowjetunion durch Erwerb einer der jeweiligen Volkszugehörigkeit entsprechenden Staatsangehörigkeit zu bewältigen und nicht die Stellung als Staatenloser im Bundesgebiet durch Untätigkeit oder Rücknahme von Einbürgerungsanträgen zu verfestigen (vgl. BVerwG, B.v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris Rn. 6).

    An Staatenlose mit unrechtmäßigem Aufenthalt sind in dieser Hinsicht höhere Anforderungen zu stellen als an Staatenlose, deren Aufenthalt in dem Vertragsstaat rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, B. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris; OVG Bremen, B.v. 4.5.2010 - 1 S 3/10 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 15.02.2001 - 24 ZB 00.515 - juris; Niedersächsisches OVG, B. v. 27.08.2002 - 11 PA 284/02 - juris).

    Von einem Staatenlosen können weitreichende Bemühungen um die Verleihung einer in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit verlangt werden, wozu gehört, den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, B.v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 20.4.2010 - 2 L 135/09 - juris Rn. 5).

  • VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22

    Feststellung eines tatsächlichen Ausreisehindernisses - schuldlose

    60 Einem ausreisepflichtigen Ausländer ist es im Einzelfall zumutbar, alle möglichen Schritte zu unternehmen, die staatsangehörigkeitsrechtlichen Konsequenzen der Auflösung der Republik Jugoslawien durch Erwerb einer der jeweiligen Volkszugehörigkeit entsprechenden Staatsangehörigkeit zu bewältigen und nicht die Stellung als Staatenloser im Bundesgebiet durch Untätigkeit zu verfestigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223.97 - juris Rn. 6).

    Im Übrigen übt die Behörde ihr Ermessen nicht fehlerhaft aus, wenn sie dem Betreffenden so lange keinen Reiseausweis für Staatenlose ausstellt, wie er die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise seine Staatenlosigkeit zu beseitigen; von einem Staatenlosen können weitreichende Bemühungen um die Verleihung einer in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit verlangt werden, wozu gehört, den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223.97 - juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 08.01.2018 - 19 C 16.670 - juris Rn. 18).

  • OVG Bremen, 04.05.2010 - 1 S 3/10

    Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose an einen im Bundesgebiet

    BVerwG, B. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris; BayVGH, B. v. 15.02.2001 - 24 ZB 00.515 - juris; Niedersächsisches OVG, B. v. 27.08.2002 - 11 PA 284/02 - juris).

    BVerwG, B. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - juris; BayVGH, B. v. 15.02.2001 - 24 ZB 00.515 - juris; Niedersächsisches OVG, B. v. 27.08.2002 - 11 PA 284/02 - juris).

  • VG Stuttgart, 04.11.2015 - 11 K 2263/15

    Zu den Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Erstellung von

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30.12.1997 - 1 B 223/97 -, juris und Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 8/98 -, NVwZ 1999, 664, 666) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2010 - 2 L 135/09

    Keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Ermessenswege bei

    Die Behörde kann im Rahmen ihrer Ermessensausübung berücksichtigen, dass Bemühungen um Rücknahme des Staatenlosen durch seinen (ehemaligen) Heimatstaat noch Erfolg haben könnten (vgl. zur Erteilung eines Reiseausweises nach Art. 28 Satz 2 StlÜbk: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 -, Buchholz 402.27 Art. StlÜbk Nr. 6).

    Vom Ausgangspunkt der Behörde ist es folgerichtig und rechtlich nicht zu beanstanden, von einem Staatenlosen weitreichende Bemühungen um die Verleihung der in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit zu verlangen; dazu gehört u. a., den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 18 E 1084/11

    Staatenloser i.S.d. Art. 28 StlÜbk als ein sog. De-jure-Staatenloser und

    Die Beklagte hat gemessen an den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 1 B 223.97 -, Juris, zu einer vergleichbaren Konstellation im Zuge der Auflösung der Sowjetunion, m.w.N., bereits in der streitgegenständlichen Ordnungsverfügung vom 23. Dezember 2009 Gründe genannt, die es rechtfertigen im Ermessenswege von der Erteilung des begehrten Reiseausweises abzusehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2019 - 11 S 1879/19

    Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose; Ermessen; Möglichkeit der

    Die zuständige Behörde handelt aber fehlerfrei, wenn sie in Ausübung des ihr zukommenden Ermessens berücksichtigt, dass es dem Antragsteller möglich und zumutbar ist, durch einen Wiedereinbürgerungsantrag auf die Beseitigung seiner Staatenlosigkeit hinzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.1997 - 1 B 223.97 -, juris Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 19.09.2014 - 6 L 975/14

    Ausweisung und Aufenthaltserlaubnis nach Beendigung der Ehe mit einer deutschen

  • VG Hannover, 10.05.2010 - 13 A 649/09

    Fremdenpass; Reisepass; Staatenlose; Türkei; Wiedereinbürgerung

  • VG Karlsruhe, 26.02.2003 - 5 K 2350/02

    Keine Mitwirkungspflicht zur Beantragung einer Einbürgerung

  • VG München, 26.01.2017 - M 24 K 16.4668

    Unzulässige Untätigkeitsklage auf Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose

  • VG Saarlouis, 28.09.2010 - 10 K 591/09

    Passerlangung für einen aus dem Westjordanland stammenden Palästinenser

  • BVerwG, 03.08.1998 - 1 B 76.98

    Ausweisung wegen schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 755/11

    Rückkehr eines staatenlosen Kurden aus Syrien in die Arabische Republik Syrien

  • VG Hannover, 29.01.2010 - 13 A 6170/09

    Anhörung; Heilung; Passpflicht; SOG-Verfügung; Verfahrensfehler; Wehrdienst;

  • VG Hannover, 04.10.2012 - 13 A 3822/12

    Militärdienst; Passpflicht; Reisepass; fehlender Reisepass; SOG-Verfügung;

  • VG Bremen, 24.09.2008 - 4 K 812/08

    D (A), Türkei, Staatenlose, Ausbürgerung, Reiseausweis,

  • VG Augsburg, 24.10.2013 - Au 1 K 13.1268

    Prozesskostenhilfe

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