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   BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96   

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https://dejure.org/1996,2792
BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96 (https://dejure.org/1996,2792)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1996 - 1 B 226.96 (https://dejure.org/1996,2792)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1996 - 1 B 226.96 (https://dejure.org/1996,2792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
    Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).

    Nicht erst in einem Revisionsverfahren zu klären, sondern selbstverständlich ist es, daß es entsprechend dem aus § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO folgenden Schutzzweck der Gewerbeuntersagung nicht darauf ankommen kann, ob die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände vom Gewerbetreibenden verschuldet sind oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 30. September 1994 - BVerwG 1 B 200.94 - GewArch 1995, 88 ).

  • BVerwG, 30.09.1994 - 1 B 200.94

    Darlegungsanforderungen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
    Nicht erst in einem Revisionsverfahren zu klären, sondern selbstverständlich ist es, daß es entsprechend dem aus § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO folgenden Schutzzweck der Gewerbeuntersagung nicht darauf ankommen kann, ob die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände vom Gewerbetreibenden verschuldet sind oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 30. September 1994 - BVerwG 1 B 200.94 - GewArch 1995, 88 ).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
    Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
    Die Unzuverlässigkeit muß sich in dem Fall der Untersagung der Ausübung des Gewerbes nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO auf das tatsächlich ausgeübte beziehen (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 = GewArch 1993, 155).
  • VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris; BVerwG, B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris; BVerwG, B. v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 - juris; BVerwG, B. v. 16.2.1998 - 1 B 26/98 - juris).

    Dies gilt auch dann, wenn es um Steuerrückstände geht (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris Rn. 4).

  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Die Zuverlässigkeit einer Person ist nicht absolut, sondern auf die ausgeübte Tätigkeit ausgerichtet zu beurteilen, die betrieben werden soll (vgl. BVerwG vom 27.6.1961 NJW 1961, 1834; vom 11.11.1996 - 1 B 226.96 - juris Rn. 4; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, § 35 Rn. 34).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

    Dabei kommt es allerdings auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit nicht an (vgl. Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 1 B 226.96 - GewArch 1997, 68).
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