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   BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03 (1 PKH 73.03)   

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BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03 (1 PKH 73.03) (https://dejure.org/2004,8633)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2004 - 1 B 234.03 (1 PKH 73.03) (https://dejure.org/2004,8633)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2004 - 1 B 234.03 (1 PKH 73.03) (https://dejure.org/2004,8633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines Abschiebungsverfahrens; Anforderungen an die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Abschiebungsverfahrens; Voraussetzungen der Versagung des Abschiebungsschutzes nach § 53 Abs. 6 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.07.1999 - 5 B 93.99

    Fehlende Begründung des Gerichts hinsichtlich einer eigenen, mit einem ärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03
    5 Die Beschwerde rügt zu Recht eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) dadurch, dass sich das Berufungsgericht mit seiner Hauptbegründung im Ergebnis über die vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen hinweggesetzt hat, ohne den Sachverhalt weiter aufzuklären und ohne für eine selbständige abschließende (medizinische) Beurteilung die erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 19. September 2001 BVerwG 1 B 158.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 m.w.N.; Beschluss vom 6. Juli 1999 BVerwG 5 B 93.99 und Beschluss vom 17. Juli 1996 BVerwG 8 B 59.96 ).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 9 B 429.99

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Feststellung und Würdigung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03
    Das ergibt sich hier, wie die Beschwerde im Einzelnen schlüssig darlegt, schon daraus, dass das Berufungsgericht die seinen Feststellungen möglicherweise entgegenstehenden, für die Tatsachenfeststellung im Asylverfahren typischerweise aber besonders wichtigen Lageberichte des Auswärtigen Amtes zu Armenien hier insbesondere den in das Verfahren eingeführten Lagebericht vom 16. Januar 2002 als Erkenntnismittel nicht erwähnt und berücksichtigt hat (vgl. zur Begründungspflicht in Asylverfahren etwa Beschluss vom 22. Juli 1999 BVerwG 9 B 429.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214 und Beschluss vom 12. Juli 1999 BVerwG 9 B 374.99 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99

    Asylanspruch eines Asylbewerbers aus dem Nordirak (kurdische Provinzen) -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03
    Das ergibt sich hier, wie die Beschwerde im Einzelnen schlüssig darlegt, schon daraus, dass das Berufungsgericht die seinen Feststellungen möglicherweise entgegenstehenden, für die Tatsachenfeststellung im Asylverfahren typischerweise aber besonders wichtigen Lageberichte des Auswärtigen Amtes zu Armenien hier insbesondere den in das Verfahren eingeführten Lagebericht vom 16. Januar 2002 als Erkenntnismittel nicht erwähnt und berücksichtigt hat (vgl. zur Begründungspflicht in Asylverfahren etwa Beschluss vom 22. Juli 1999 BVerwG 9 B 429.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214 und Beschluss vom 12. Juli 1999 BVerwG 9 B 374.99 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 17.07.1996 - 8 B 59.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr einer Verschlimmerung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03
    5 Die Beschwerde rügt zu Recht eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) dadurch, dass sich das Berufungsgericht mit seiner Hauptbegründung im Ergebnis über die vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen hinweggesetzt hat, ohne den Sachverhalt weiter aufzuklären und ohne für eine selbständige abschließende (medizinische) Beurteilung die erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 19. September 2001 BVerwG 1 B 158.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 m.w.N.; Beschluss vom 6. Juli 1999 BVerwG 5 B 93.99 und Beschluss vom 17. Juli 1996 BVerwG 8 B 59.96 ).
  • BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02

    Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03
    7 Außerdem hat das Berufungsgericht den im Zeitpunkt seiner Entscheidung am 31. Juli 2003 zusätzlich vorhandenen neuesten Lagebericht vom 1. April 2003 verfahrensfehlerhaft nicht herangezogen (vgl. Beschluss vom 9. Mai 2003 BVerwG 1 B 217.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 329 = InfAuslR 2003, 359).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03
    5 Die Beschwerde rügt zu Recht eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) dadurch, dass sich das Berufungsgericht mit seiner Hauptbegründung im Ergebnis über die vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen hinweggesetzt hat, ohne den Sachverhalt weiter aufzuklären und ohne für eine selbständige abschließende (medizinische) Beurteilung die erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 19. September 2001 BVerwG 1 B 158.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 m.w.N.; Beschluss vom 6. Juli 1999 BVerwG 5 B 93.99 und Beschluss vom 17. Juli 1996 BVerwG 8 B 59.96 ).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Wenn das Gericht den Beweisantrag nicht für erheblich hält, weil auch bei Unterstellung der behaupteten Erkrankung die damit einhergehenden Symptome nicht den Gefährdungsgrad erreichten, der tatbestandlich in § 60 Abs. 7 AufenthG vorausgesetzt sei, nimmt es im Ergebnis eine eigene medizinische Bewertung von Schwere und Ausmaß der Erkrankung vor, ohne die hierfür erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 234.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Wenn das Berufungsgericht den Beweisantrag nicht für erheblich hält, weil auch bei Unterstellung der behaupteten Erkrankung die damit einhergehenden Symptome nicht den Gefährdungsgrad erreichten, der tatbestandlich in § 60 Abs. 7 AufenthG vorausgesetzt sei, nimmt es im Ergebnis eine eigene medizinische Bewertung von Schwere und Ausmaß der Erkrankung vor, ohne die hierfür erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 25. Juni 2004 BVerwG 1 B 234.03 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06

    Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Voraussetzungen eines

    5 Soweit das Berufungsgericht die Ablehnung eines Sachverständigenbeweises auch darauf stützt, dass die aufgezeigten Symptome und daraus zu ziehenden Folgerungen nicht den Schluss auf eine für die Klägerin zu 1 lebensbedrohende Lage im Falle ihrer Abschiebung zuließen (UA S. 21), nimmt es im Ergebnis eine eigene medizinische Bewertung von Schwere und Ausmaß der Erkrankung vor, ohne die hierfür erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 25. Juni 2004 BVerwG 1 B 234.03 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.2007 - 10 B 77.07

    Verfahrensrecht, Verfahrensmangel, Begründungserfordernis, Aserbaidschan,

    Er lässt sich von der rechtlichen Subsumtion und damit von der konkreten Anwendung des materiellen Rechts abgrenzen (vgl. hierzu Beschluss vom 25. Juni 2004 BVerwG 1 B 234.03 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 sowie Beschluss vom 16. Januar 2006 BVerwG 8 B 81.05 Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 40).
  • BVerwG, 06.12.2007 - 10 B 76.07

    Verfahrensrecht, Verfahrensmangel, Begründungserfordernis, Aserbaidschan,

    Er lässt sich von der rechtlichen Subsumtion und damit von der konkreten Anwendung des materiellen Rechts abgrenzen (vgl. hierzu Beschluss vom 25. Juni 2004 BVerwG 1 B 234.03 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 sowie Beschluss vom 16. Januar 2006 BVerwG 8 B 81.05 Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 40).
  • VGH Bayern, 24.01.2014 - 13a ZB 13.30379

    Asylrecht Afghanistan

    Die vom Verwaltungsgericht angenommene Unglaubwürdigkeit des Klägers hinsichtlich des traumaauslösenden Geschehens kann die Ablehnung des Beweisantrag ebenfalls nicht begründen, da sich das Gericht im Ergebnis über die vorgelegten Stellungnahmen hinweggesetzt hat, ohne den Sachverhalt weiter aufzuklären und ohne die für eine selbständige abschließende Beurteilung erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2006 - 1 B 26.06 - Buchholz 402.242 § 60 AufenthG Nr. 20; B.v. 25.6.2004 - 1 B 234.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283; B.v. 19.9.2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 m.w.N.).
  • VG München, 22.11.2011 - M 25 S 11.30485

    Stattgebender § 80 Abs. 5 - Beschluss; Anforderungen an substantiiertes

    Auf die auch von der Bevollmächtigten der Antragstellerin insoweit zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 11.9.2007, 10 C 8/07 sowie Beschluss vom 25.6.2004, Az.: 1 B 234/03, wird insoweit verwiesen.
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