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   OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15   

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https://dejure.org/2016,6776
OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15 (https://dejure.org/2016,6776)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2016 - 1 B 249/15 (https://dejure.org/2016,6776)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2016 - 1 B 249/15 (https://dejure.org/2016,6776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilungssystem der Deutschen Telekom i.R.d. Rechts; Ausüben einer höherwertigen Tätigkeit eines Beamten im Beurteilungszeitraum bzgl. Erstellung der dienstlichen Beurteilung; Begründung der dienstlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    AUSPRÄGUNG; AUSWAHL; BEAMTER; BEFÄHIGUNG; BEFÖRDERUNG; BEGRÜNDUNG; BEIGELADENER; BEURTEILUNGSBEITRAG; BEURTEILUNGSZEITRAUM; BEWERBUNGSVERFAHRENSANSPRUCH; BEWERTUNG; CHANCENLOSIGKEIT; DIENSTHERR; DIENSTLICH; DIENSTPOSTEN; DOKUMENTATION; GESAMTURTEIL; HÖHERWERTIG; ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beurteilungssystem der Deutschen Telekom i.R.d. Rechts; Ausüben einer höherwertigen Tätigkeit eines Beamten im Beurteilungszeitraum bzgl. Erstellung der dienstlichen Beurteilung; Begründung der dienstlichen Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 6 CE 15.2289

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Dienstherr, Konkurrentenstreit,

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Angesichts dieser einheitlichen Handhabung wurde die Vorgabe einer sowohl im Jahr 2013 als auch im Jahr 2014 vorzunehmenden Beurteilung daher in der rückwirkend zum 31.10.2013 in Kraft gesetzten Neufassung vom 19.6.2015 im Nachhinein fallen gelassen.(BayVGH, z.B. Beschluss vom 20.11.2015 - 6 CE 15.2289 -, juris Rdnr. 13) Auch diese Verfahrensweise ist nicht zu beanstanden.

    Dieser Umstand ist von den (Erst- und Zweit-) Beurteilern im Rahmen der dienstlichen Beurteilung bereits bei der Bewertung jedes Einzelkriteriums gesondert zu berücksichtigen (Ziffer 6 BeurtRL, § 2 Abs. 3 und Abs. 4 der Anlage 1 zur Beurteilungsrichtlinie - Leitfaden Beurteiler -).(BayVGH, Beschluss vom 20.11.2015 - 6 CE 15.2289 -, juris Rdnrn. 17 f.).

    Solche erläuternden Begründungen können, soweit sie nicht bereits in der Beurteilung selbst enthalten sind, auch noch im Verwaltungsverfahren und gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden.(BayVGH, Beschluss vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 17; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2016, a.a.O., S. 15 f.).

    Es handelt sich um eine bloße Floskel, die für sich betrachtet nicht ausreicht, um die Einzelbewertung und die vergebene Gesamtnote hinreichend plausibel und nachvollziehbar erscheinen zu lassen.(BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 19, und vom 23.11.2015 - 6 CE 15.2288 -, juris Rdnr. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 und 1 B 384/15 -, juris Rdnr. 36 bzw. Rdnr. 11, und vom 19.11.2015 1 B 980/15 -, juris Rdnr. 21; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2016, a.a.O., S.) Im Übrigen erschöpft sich die Begründung des Gesamtergebnisses in einer Wiederholung von Auszügen aus der Umschreibung des Aufgabengebietes und dem Textteil der Einzelbewertungen und entbehrt daher jeglicher Aussagekraft.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Zu dem neuen Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sind bereits mehrere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ergangen, die darin übereinstimmen, dass dieses Beurteilungssystem im Ausgangspunkt rechtlich nicht zu beanstanden ist.(vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2.6.2015 - 1 B 206/15 -, juris Rdnrn. 6 ff., 15, und vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, juris Rdnrn. 24 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris Rdnr. 15, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016 - 2 MB 20/15-, juris) Die diesbezüglichen Erwägungen überzeugen.

    Wenngleich es einen Automatismus, dass im Falle einer höherwertigen Tätigkeit in der dienstlichen Beurteilung zumindest eine Einzelnote anzuheben wäre, nicht geben kann(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.6.2015 1 B 146/15 -, juris Rdnr. 21), gilt doch der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, weshalb grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines Dienst- oder Arbeitspostens "gut" erfüllt, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Statusamt entspricht, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter oder besserer Weise erfüllt.

    Es handelt sich um eine bloße Floskel, die für sich betrachtet nicht ausreicht, um die Einzelbewertung und die vergebene Gesamtnote hinreichend plausibel und nachvollziehbar erscheinen zu lassen.(BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 19, und vom 23.11.2015 - 6 CE 15.2288 -, juris Rdnr. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 und 1 B 384/15 -, juris Rdnr. 36 bzw. Rdnr. 11, und vom 19.11.2015 1 B 980/15 -, juris Rdnr. 21; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2016, a.a.O., S.) Im Übrigen erschöpft sich die Begründung des Gesamtergebnisses in einer Wiederholung von Auszügen aus der Umschreibung des Aufgabengebietes und dem Textteil der Einzelbewertungen und entbehrt daher jeglicher Aussagekraft.

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Allerdings kann unter den ganz konkreten Umständen nicht angenommen werden, dass die Mängel so gravierend sind, dass die Erfolgsaussichten des Antragstellers in einem neuen auf einer fehlerfrei erstellten dienstlichen Beurteilung beruhenden Auswahlverfahren offen wären, seine Auswahl mithin möglich erschiene.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rdnr. 83, und Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, Rdnrn. 19 f., und vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rdnrn. 11 ff.).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat.(z.B. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 27/14 -, juris Rdnr. 9; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rdnr. 70) Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden.

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016, a.a.O., Rdnr. 83) Nicht erforderlich ist, dass sich die Korrektur des Beurteilungsfehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Beamten auswirkt.(einen strengeren Maßstab anlegend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.8.2015 - 2 B 10664/15 -, juris Rdnrn. 18 ff.).

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Allerdings kann unter den ganz konkreten Umständen nicht angenommen werden, dass die Mängel so gravierend sind, dass die Erfolgsaussichten des Antragstellers in einem neuen auf einer fehlerfrei erstellten dienstlichen Beurteilung beruhenden Auswahlverfahren offen wären, seine Auswahl mithin möglich erschiene.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rdnr. 83, und Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, Rdnrn. 19 f., und vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rdnrn. 11 ff.).

    Vielmehr ist angesichts der deutlich besseren dienstlichen Beurteilungen der Beigeladenen, die mit dem Gesamturteil "sehr gut Basis" enden und deren sachliche Berechtigung der Antragsteller nicht in Zweifel zieht, von einer offensichtlichen Chancenlosigkeit(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.2.2016 - 1 B 1458/15 -, juris und BayVGH, Beschluss vom 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 -, juris, jeweils betreffend einen Fall der Chancenlosigkeit) seiner Bewerbung auszugehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2016 - 1 B 1458/15

    Prüfung der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Aussichtslosigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Vielmehr ist angesichts der deutlich besseren dienstlichen Beurteilungen der Beigeladenen, die mit dem Gesamturteil "sehr gut Basis" enden und deren sachliche Berechtigung der Antragsteller nicht in Zweifel zieht, von einer offensichtlichen Chancenlosigkeit(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.2.2016 - 1 B 1458/15 -, juris und BayVGH, Beschluss vom 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 -, juris, jeweils betreffend einen Fall der Chancenlosigkeit) seiner Bewerbung auszugehen.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen.(z.B. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10/13 -, juris Rdnr. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016, a.a.O., Rdnr. 83) Nicht erforderlich ist, dass sich die Korrektur des Beurteilungsfehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Beamten auswirkt.(einen strengeren Maßstab anlegend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.8.2015 - 2 B 10664/15 -, juris Rdnrn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260

    Postnachfolgeunternehmen, Auswahlentscheidung, dienstliche Beurteilung,

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Vielmehr ist angesichts der deutlich besseren dienstlichen Beurteilungen der Beigeladenen, die mit dem Gesamturteil "sehr gut Basis" enden und deren sachliche Berechtigung der Antragsteller nicht in Zweifel zieht, von einer offensichtlichen Chancenlosigkeit(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 19 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.2.2016 - 1 B 1458/15 -, juris und BayVGH, Beschluss vom 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 -, juris, jeweils betreffend einen Fall der Chancenlosigkeit) seiner Bewerbung auszugehen.
  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 6 CE 15.2288

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Dienstherr, Konkurrentenstreit,

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Es handelt sich um eine bloße Floskel, die für sich betrachtet nicht ausreicht, um die Einzelbewertung und die vergebene Gesamtnote hinreichend plausibel und nachvollziehbar erscheinen zu lassen.(BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 19, und vom 23.11.2015 - 6 CE 15.2288 -, juris Rdnr. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 und 1 B 384/15 -, juris Rdnr. 36 bzw. Rdnr. 11, und vom 19.11.2015 1 B 980/15 -, juris Rdnr. 21; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2016, a.a.O., S.) Im Übrigen erschöpft sich die Begründung des Gesamtergebnisses in einer Wiederholung von Auszügen aus der Umschreibung des Aufgabengebietes und dem Textteil der Einzelbewertungen und entbehrt daher jeglicher Aussagekraft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15
    Es handelt sich um eine bloße Floskel, die für sich betrachtet nicht ausreicht, um die Einzelbewertung und die vergebene Gesamtnote hinreichend plausibel und nachvollziehbar erscheinen zu lassen.(BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2015, a.a.O., Rdnr. 19, und vom 23.11.2015 - 6 CE 15.2288 -, juris Rdnr. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 und 1 B 384/15 -, juris Rdnr. 36 bzw. Rdnr. 11, und vom 19.11.2015 1 B 980/15 -, juris Rdnr. 21; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2016, a.a.O., S.) Im Übrigen erschöpft sich die Begründung des Gesamtergebnisses in einer Wiederholung von Auszügen aus der Umschreibung des Aufgabengebietes und dem Textteil der Einzelbewertungen und entbehrt daher jeglicher Aussagekraft.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15

    Konkurrentenstreitverfahren bei der früheren Deutschen Bundespost - hier: nicht

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233

    Konkurrentenstreit, Beamter, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 1 B 980/15

    Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 1 B 206/15

    Anforderungen an die Besetzung der Ämter einer Besoldungsgruppe aus der

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

  • VG Saarlouis, 27.04.2017 - 2 L 2612/16

    Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils in dienstlichen Beurteilungen

    Beschlüsse der Kammer vom 11.10.2016 - 2 L 1255/16 -, 12.10.2016 - 2 L 1257/16 -, 13.10.2016 - 2 L 1272/16 - und vom 8.11.2016 - 2 L 1256/16 - ferner: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, jeweils dok.

    Beschlüsse der Kammer vom 11.10.2016 - 2 L 1255/16 -, 12.10.2016 - 2 L 1257/16 -, 13.10.2016 - 2 L 1272/16 - und vom 8.11.2016 - 2 L 1256/16 - ferner ausdrücklich hinsichtlich der zweiten aktualisierten Fassung der Beurteilungsrichtlinien vom 19.6.2015: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 - ferner: Beschluss vom 10.3.2017 - 1 B 324/16 -, jeweils dok.

  • OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 B 206/19

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Konkurrentenstreit zweier Bewerber in der

    Das Verwaltungsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass das von einer Kombination zweier unterschiedlicher Notenskalen in den Stellungnahmen der Führungskräfte (fünf Notenstufen) einerseits und hinsichtlich des von den Beurteilern zu findenden Gesamturteils (sechs Notenstufen) geprägte Beurteilungssystem der Antragsgegnerin keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken unterliegt, die Besonderheiten dieses Systems allerdings besondere Anforderungen an die Begründung und die Plausibilisierung sowohl der Bewertung in den Einzelmerkmalen als auch der Feststellung des Gesamtergebnisses durch die Beurteiler stellen.(Beschlüsse des Senats vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, juris, und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, juris) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats hat das Verwaltungsgericht hierzu ausgeführt, dass sich das Gesamturteil plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lassen muss und einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung bedarf, wenn für die Bewertungen der Einzelkriterien und für das Gesamturteil unterschiedliche Bewertungsskalen vorgesehen sind, und dass im Rahmen dessen erläutert werden muss, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet worden ist.(BVerwG, Urteile vom 17.9.2015 - 2 C 13.14 und 2 C 27.14 -, juris; Beschluss des Senats vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, juris; s.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.8.2019 - 1 B 593/19 -, juris, Rdnrn. 10 ff.; BayVGH, Beschluss vom 26.8.2019 - 6 CE 19.1409 -, juris, Rdnr. 13).
  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

    In dem Verfahren vor dem OVG des Saarlandes (Beschluss vom 30.03.2106 - 1 B 249/15 -, abgedruckt bei juris) blieb der Antragsteller deshalb erfolglos, weil das Gericht ausschließen konnte, dass der Antragsteller im Falle einer rechtsfehlerfreien Beurteilung hätte befördert werden können; im Übrigen führte das Gericht aus, dass die Begründung der dienstlichen Beurteilung erkennen lassen müsse, ob und wie sich die Höherwertigkeit der Tätigkeit auf die Vergabe der Einzelnoten und das abschließende Gesamturteil ausgewirkt habe.
  • OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17

    Erfolgreicher Konkurrentenrechtsstreit wegen rechtswidriger Beurteilung und der

    BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, Juris, Rdnr. 19ff; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -.
  • VG Göttingen, 19.05.2017 - 1 B 180/16

    Telekom Beförderungsrunde 2014

    Ein Beurteilungsbeitrag stellt kein Arbeitszeugnis dar, in welchem aufgrund des "Grundsatz des Wohlwollens" bestimmte negative Umstände unerwähnt zu bleiben haben (vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.03.2016 - 1 B 249/15 -, Rn. 23, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 356/16

    Telekom: Beförderungsrunde 2016 - gehobener Dienst

    Er ist aber entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht daran gehindert, umgekehrt für das Gesamturteil mehr Stufen vorzusehen als für die Einzelbewertungen, etwa um damit von vornherein zu verhindern, dass das Gesamturteil rein arithmetisch aus den Einzelbewertungen gebildet wird (was unzulässig wäre, vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015, a.a.O., und vom 21.03.2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 840 BLV Nr. 27), und/oder um zu erreichen, dass Leistungsunterschieden durch die Einordnung in ein weit gefächertes Bewertungssystem Rechnung getragen werden kann (vgl. jeweils zu den vorliegend maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2016 - 1 B 249/15 -, Juris, und vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.10.2015 - 6 CE 15.2043 -, Juris; a.A. insoweit wohl VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.10.2015 - 9 L 2653/15.F -).
  • OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 324/16

    Beförderungsverfahren bei der Deutschen Telekom AG

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 - und vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, beide in juris.
  • VG Schleswig, 02.04.2020 - 12 B 81/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Aus diesem Grund muss der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit bei Erstellung der dienstlichen Beurteilung besondere Bedeutung zukommen, die auch zu einer entsprechenden Besserbeurteilung führen kann (OVG Saarlouis, Beschluss vom 30.03.2016 - 1 B 249/15 - Juris Rn. 28; OVG Münster, Beschluss vom 18.06.2015 - 1 B 146/15 - Juris Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 13.80 und vom 26.06.1980 - 2 C 8.78 ).
  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19

    Fehlerhaftigkeit einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung; Einbeziehung von

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, Juris, Rdnr. 83; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, Juris, Rdnr.. 33, vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, Juris, Rdnr. 13) Nicht erforderlich ist, dass sich die Korrektur des Beurteilungsfehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Beamten auswirkt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2016, wie vor).
  • VG Saarlouis, 07.12.2017 - 2 L 1170/17

    Ausschluss von Beförderungsbewerbern aus dem Auswahlverfahren mangels des

    Beschlüsse der Kammer vom 11.10.2016 - 2 L 1255/16 -, 12.10.2016 - 2 L 1257/16 -, 13.10.2016 - 2 L 1272/16 - und vom 8.11.2016 - 2 L 1256/16 - ferner: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, jeweils dok.
  • VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18

    Recht der Bundesbeamten auf vorläufigen Rechtsschutz bei Verletzung des

  • VG Saarlouis, 09.07.2021 - 2 L 1421/20

    Fall einer sich im Beförderungsverfahren der Deutschen Telekom durchsetzenden

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