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   BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78   

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https://dejure.org/1980,1823
BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78 (https://dejure.org/1980,1823)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1980 - 1 B 327.78 (https://dejure.org/1980,1823)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1980 - 1 B 327.78 (https://dejure.org/1980,1823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Protokollberichtigung - Mündliche Verhandlung - Verfahrensfehler - Rechtsmittelrüge - Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78
    Das Berufungsurteil weiche hinsichtlich der Anforderungen an einen Berufungsantrag von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1961 - BVerwG 7 B 7.61 - (BVerwGE 12, 189), hinsichtlich des ihm zugrunde liegenden Gefahrenbegriffs von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51 = NJW 1974, 807) und hinsichtlich der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 60.67 - (BVerwGE 39, 190 = NJW 1972, 458) ab.

    Das Berufungsurteil weiche hinsichtlich des Gefahrenbegriffs von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51) und hinsichtlich der Auslegung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab.

    Durch das Urteil des Senats vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51) sind die Anforderungen, die das Bundesrecht an landesrechtliche Regelungen über die polizeiliche Ingewahrsamnahme von Personen stellt, in dem Umfang, in dem sie im Rahmen der vorliegenden Streitsache bedeutsam sein können, hinreichend geklärt.

    Insbesondere trifft es nicht zu, daß das Berufungsgericht hinsichtlich des Grades der für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme erforderlichen Gefahr von dem Urteil des beschließenden Senats vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51 [57 f.]) abgewichen wäre.

    Vorsorglich sei hinzugefügt, daß das Berufungsgericht auch nicht von den aus dem Urteil des Senats vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51 [59]) zu entnehmenden Grundsätzen über die Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Gewahrsams abgewichen ist.

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78
    Das Berufungsurteil weiche hinsichtlich der Anforderungen an einen Berufungsantrag von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1961 - BVerwG 7 B 7.61 - (BVerwGE 12, 189), hinsichtlich des ihm zugrunde liegenden Gefahrenbegriffs von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51 = NJW 1974, 807) und hinsichtlich der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 60.67 - (BVerwGE 39, 190 = NJW 1972, 458) ab.

    Der Kläger zu 1) rügt zu Unrecht, das Berufungsurteil weiche von BVerwGE 12, 189 ab, weil die Berufungsschrift nicht den in dieser Entscheidung genannten Anforderungen entsprochen habe.

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78
    Das Berufungsurteil weiche hinsichtlich der Anforderungen an einen Berufungsantrag von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1961 - BVerwG 7 B 7.61 - (BVerwGE 12, 189), hinsichtlich des ihm zugrunde liegenden Gefahrenbegriffs von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - (BVerwGE 45, 51 = NJW 1974, 807) und hinsichtlich der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 60.67 - (BVerwGE 39, 190 = NJW 1972, 458) ab.

    Dem in diesem Zusammenhang genannten Urteil des beschließenden Senats vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 60.67 - (BVerwGE 39, 190 [191, 197]) - das sich mit der Zulässigkeit seuchenpolizeilicher Anordnungen nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundesseuchengesetz) vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012), nicht dagegen mit der polizeilichen Ingewahrsamnahme von Personen befaßt - lassen sich über den allgemeinen Rechtssatz hinaus, daß Eingriffe nicht über das zur Gefahrenabwehr Erforderliche hinausgehen dürfen, keine Rechtssätze entnehmen, die vorliegend unmittelbar einschlägig sein könnten.

  • BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57

    Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78
    Insofern kann offenbleiben, ob das Strafprozeßrecht oder inzwischen nicht mehr geltende Fassungen der Zivilprozeßordnung, auf die sich die von der Beschwerde für ihre Rechtsauffassung angezogenen gerichtlichen Entscheidungen sämtlich beziehen, die Rechtsansicht der Kläger decken würden oder ob schon unter den früher geltenden - im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 105 VwGO entsprechend anzuwendenden - Vorschriften der Zivilprozeßordnung die allgemeine Meinung dem Standpunkt zuneigte, daß die Protokollberichtigung vom Revisionsgericht auch dann noch berücksichtigt werden darf, wenn sie nach Eingang der Rechtsmittelbegründung vorgenommen worden ist und dadurch einer auf den bisherigen Mangel gestützten Verfahrensrüge den Boden entzieht (vgl. dazu BGHZ 26, 340 [341]).
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 281/14

    Verjährungshemmung durch Mahnbescheid: Anforderungen an Individualisierung von

    Wird die Rüge auf das Sitzungsprotokoll gestützt, wird sie mit dessen Berichtigung, die "jederzeit", also auch dann noch vorgenommen werden kann, nachdem Verfahrensfehler, die - wie vorliegend - durch das Protokoll bewiesen werden sollen, bereits mit Rechtsmitteln gerügt wurden, gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1958 - V ZR 12/57, BGHZ 26, 340, 341 f. [noch offengelassen]; Beschluss vom 30. November 1995 - III ZR 227/94, BGHR ZPO § 164 Abs. 1 Protokollberichtigung 1; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1980 - 1 B 327/78, MDR 1981, 166, 167; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 164 Rn. 2; Saenger/Wöstmann, ZPO, 6. Aufl., § 164 Rn. 2; Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 164 Rn. 3 mwN; Münch- KommZPO/Wagner, 4. Aufl., § 164 Rn. 2; MünchKomm ZPO/Krüger, 4. Aufl., § 547 Rn. 10).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Der Betroffene erhält dadurch eine umfassendere Prüfung, als sie ihm die auf Rechtskontrolle (§ 114 VwGO) beschränkten Gerichte bieten (vgl. auch Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 54.75 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 14 [S. 10] = DVBl. 1980, 960 = MDR 1981, 167 [BVerwG 14.07.1980 - 1 B 327/78]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 1 N 28.11

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Versammlung;polizeiliche

    Die Weitergabe in solcher Weise erlangter Informationen über den Polizeieinsatz an gewaltbereite Versammlungsteilnehmer beeinträchtigt mit der Funktionsfähigkeit des Staates - hier die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Zusammenhang mit der angemeldeten Versammlung - ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Juni 1978 - IV A 330/77 - NJW 1980, 138 und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1980 - 1 B 327/78 - juris).
  • VG Berlin, 25.05.2018 - 23 L 193.18

    Sicherstellung einer Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit

    Gegenwärtig ist eine Gefahr dann, wenn sie unmittelbar bevorsteht, mithin der Eintritt des Schadens sofort und nahezu mit Gewissheit droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, juris Rn. 26 und Beschluss vom 14. Juli 1980 - BVerwG 1 B 327.78 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 17.10.2001 - 2 B 21.01

    Fehleinschätzung der Prozessfähigkeit als revisionsbegründende Verletzung des

    Jedenfalls liegt er bereits deshalb nicht vor, weil das Protokoll, auf das sich der Kläger stützt, in zulässiger Weise (§ 105 VwGO i.V.m. § 164 Abs. 1 ZPO; vgl. Beschluss vom 14. Juli 1980 - BVerwG 1 B 327.78 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 27 S. 15 f.) dahin gehend berichtigt worden ist, dass Rechtsanwalt L. die Sitzung erst verließ, "nachdem die Sach- und Rechtslage bereits erörtert worden war" (Beiakte II Bl. 101 a).
  • VG Köln, 18.11.2021 - 20 K 2076/20
    vgl. OVG Münster, Urteil vom 07.06.1978 - IV A 330/77 -, juris und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 14.07.1980 - 1 B 327.78 -, juris.
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