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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 14.07.2020 - 1 B 338/19   

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OVG Bremen, 14.07.2020 - 1 B 338/19 (https://dejure.org/2020,21059)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.07.2020 - 1 B 338/19 (https://dejure.org/2020,21059)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 1 B 338/19 (https://dejure.org/2020,21059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    LFGB § 40 Abs 1a; LFGB § 40 Abs 4a; VIG § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1; VIG § 5 Abs 4 Satz 1;
    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen Verstößen - Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Frag den Staat; Kontrollberichte; lebensmittelrechtliche Betriebsprüfung; Topf Secret

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2821
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2020 - 15 B 814/19

    Verbraucherinformation "Topf Secret"

    Auszug aus OVG Bremen, 14.07.2020 - 1 B 338/19
    Es muss sich mithin um tatsächlich und rechtlich gewürdigte Informationen handeln (BVerwG, Urt. v. 29.08.2019 - 7 C 29.17, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 ME 707/19, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 13 f. m.w.N.).

    Aus der Handlungsaufforderung, die Mängel zu beseitigen, ergibt sich, dass aus der Sicht der Antragsgegnerin eine abschließende Bewertung der Sach- und Rechtslage erfolgt war, weil eine solche Handlungsaufforderung die Feststellung eines - bestimmten - Rechtsverstoßes voraussetzt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.04.2020 - 5 CS 19.2087, juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 15).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte aktenkundige Feststellung der Verstöße soll lediglich vermeiden, dass auch vorläufige Überlegungen und juristisch noch nicht von der zuständigen Stelle tatsächlich und rechtlich gewürdigte Informationen, mithin solche Informationen, die noch keine gesicherte Erkenntnis über eine Abweichung bieten, bereits zum Gegenstand des Informationsbegehrens gemacht werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 15).

    Der verfahrensgegenständliche Informationsanspruch hängt nicht vom Inhalt oder von der Qualität der dokumentierten Abweichungsfeststellung ab, so dass die abstrakten Umschreibungen der Antragsgegnerin zur Beurteilung ausreichen (BayVGH, Beschl. v. 15.04.2020 - 5 CS 19.2087, juris Rn. 22 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 16 ff.).

    Der Versagungsgrund des Rechtsmissbrauchs nach § 4 Abs. 4 Satz 1 VIG , der insbesondere bei überflüssigen Anfragen (vgl. § 4 Abs. 4 Satz 2 VIG ) oder querulatorischen Begehren zum Tragen kommt, ist bei Antragstellungen im Rahmen einer Kampagne Dritter ebenfalls nicht einschlägig (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.04.2020 - 5 CS 19/2087, juris Rn. 18; Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 ME 707/19, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 31 ff.).

    Allein der Umstand, dass der streitbefangene Kontrollbericht auf der Internetplattform "Topf Secret" veröffentlicht werden könnte, ändert nichts daran, dass es sich auch in dieser Fallkonstellation um eine antragsgebundene Informationsgewährung und damit primär um eine staatliche Leistung handelt (BayVGH, Beschl. v. 04.2020 - 5 CS 19/2304, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl.v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 59 ff.).

    Soweit es dem Antragsteller im Verhältnis zum Beigeladenen um etwaige (künftige) Ergänzungen, wie etwa, dass die festgestellten Mängel bereits behoben seien, oder um zeitliche Begrenzungen bei der Verwendung der Information geht, muss er die entsprechenden Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg verfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.04.2020 - 5 CS 19/2304, juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 62).

    Die antragsgebundene Informationserteilung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG verstößt jedoch auch ohne die Pflicht mitzuteilen, ob und wann ein Mangel behoben worden ist, nicht gegen die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 59 ff.; a.A. allerdings: VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 13.12.2019 - 10 S 1891, juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 5 CS 19.2087

    Übermittlung der Ergebnisse einer lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung an

    Auszug aus OVG Bremen, 14.07.2020 - 1 B 338/19
    Aus der Handlungsaufforderung, die Mängel zu beseitigen, ergibt sich, dass aus der Sicht der Antragsgegnerin eine abschließende Bewertung der Sach- und Rechtslage erfolgt war, weil eine solche Handlungsaufforderung die Feststellung eines - bestimmten - Rechtsverstoßes voraussetzt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.04.2020 - 5 CS 19.2087, juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 15).

    Der verfahrensgegenständliche Informationsanspruch hängt nicht vom Inhalt oder von der Qualität der dokumentierten Abweichungsfeststellung ab, so dass die abstrakten Umschreibungen der Antragsgegnerin zur Beurteilung ausreichen (BayVGH, Beschl. v. 15.04.2020 - 5 CS 19.2087, juris Rn. 22 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 16 ff.).

    Der Informationszugangsanspruch ist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG und nicht auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gestützt (BayVGH, Beschl. v. 15.04.2020 - 5 CS 19.2087, juris Rn. 17).

    Einmal erteilte Informationen können nicht zurückgeholt werden; umgekehrt würden die vom Beigeladenen begehrten Informationen bei Erfolg des Eilantrags bzw. der Beschwerde aufgrund des mit einem Hauptsacheverfahren verbundenen Zeitaufwands ihre Relevanz weitgehend verlieren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.04.2020 - 5 CS 19.2087, juris Rn. 36; Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 1 ME 707/19, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 2 ME 707/19

    Abweichung; Betriebshygiene; Futtermittel; Futtermittelüberwachung; Hygienische

    Auszug aus OVG Bremen, 14.07.2020 - 1 B 338/19
    Auf § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VIG haben weder der Beigeladene noch das LMTVet abgestellt (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 ME 707/19, juris Rn. 6).

    Die Pflicht zur Anhörung des Betriebs gemäß § 5 Abs. 1 VIG i.V.m. § 28 Abs. 1 BremVwVfG stellt ebenso wie die Pflicht zur Mitteilung von Ort, Zeit und Art des Informationszugangs im Fall einer Antragsstattgabe (§ 5 Abs. 3 Satz 1 VIG ) und zur Einräumung eines ausreichenden Zeitraums zur Einlegung von Rechtsmitteln (§ 5 Abs. 4 Satz 2 VIG ) sicher, dass vor einer Veröffentlichung auf zumutbare Weise gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 ME 707/19, juris Rn. 7; VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 13.12.2019 - 10 S 1891/19, juris Rn. 9).

    Es muss sich mithin um tatsächlich und rechtlich gewürdigte Informationen handeln (BVerwG, Urt. v. 29.08.2019 - 7 C 29.17, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 ME 707/19, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 13 f. m.w.N.).

    Der Versagungsgrund des Rechtsmissbrauchs nach § 4 Abs. 4 Satz 1 VIG , der insbesondere bei überflüssigen Anfragen (vgl. § 4 Abs. 4 Satz 2 VIG ) oder querulatorischen Begehren zum Tragen kommt, ist bei Antragstellungen im Rahmen einer Kampagne Dritter ebenfalls nicht einschlägig (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.04.2020 - 5 CS 19/2087, juris Rn. 18; Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 ME 707/19, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Auszug aus OVG Bremen, 14.07.2020 - 1 B 338/19
    Es muss sich mithin um tatsächlich und rechtlich gewürdigte Informationen handeln (BVerwG, Urt. v. 29.08.2019 - 7 C 29.17, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 ME 707/19, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.01.2020 - 15 B 814/19, juris Rn. 13 f. m.w.N.).

    Dabei kann dahinstehen, ob § 4 Abs. 4 VIG drittschützend ist oder nur dem Allgemeininteresse an einer funktionierenden Verwaltung dient (BVerwG, Urt. v. 29.08.2019 - 7 C 29/17, juris Rn. 21 f.).

    Zwar ist auch der Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, weil er direkt auf die Marktbedingungen individualisierter Unternehmen zielt, das Konsumverhalten beeinflussen und auf diese Weise mittelbar-faktisch die Markt- und Wettbewerbssituation zum wirtschaftlichen Nachteil der betroffenen Unternehmen verändern kann (BVerwG, Urt. v. 29.08.2019 - 7 C 29.17, juris Rn. 42 ff. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 1891/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.07.2020 - 1 B 338/19
    Die Pflicht zur Anhörung des Betriebs gemäß § 5 Abs. 1 VIG i.V.m. § 28 Abs. 1 BremVwVfG stellt ebenso wie die Pflicht zur Mitteilung von Ort, Zeit und Art des Informationszugangs im Fall einer Antragsstattgabe (§ 5 Abs. 3 Satz 1 VIG ) und zur Einräumung eines ausreichenden Zeitraums zur Einlegung von Rechtsmitteln (§ 5 Abs. 4 Satz 2 VIG ) sicher, dass vor einer Veröffentlichung auf zumutbare Weise gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 ME 707/19, juris Rn. 7; VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 13.12.2019 - 10 S 1891/19, juris Rn. 9).

    § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG verlangt auch nicht, dass der Rechtsverstoß im Sinne einer nicht zulässigen Abweichung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften noch andauert ( VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 13.12.2019 - 10 S 1891/19, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus OVG Bremen, 14.07.2020 - 1 B 338/19
    Insoweit gilt für die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VIG von einem Antrag abhängige Informationsgewährung nichts anderes als für aktive staatliche Informationstätigkeit nach § 40 Abs. 1a LFGB , die in ihrer Zielgerichtetheit und Wirkung einem Eingriff in die Berufsfreiheit gleichkommt (BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13, juris Rn. 26 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 338/19   

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https://dejure.org/2020,6286
OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 338/19 (https://dejure.org/2020,6286)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.03.2020 - 1 B 338/19 (https://dejure.org/2020,6286)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. März 2020 - 1 B 338/19 (https://dejure.org/2020,6286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    Abwicklungsfrist; Auswahlentscheidung; baurechtliche Genehmigung; Duldung; einstweilige Anordnung; Fortbetrieb einer Bestandsspielhalle; Härtefallbefreiung; Netto-Entnahmen der Gesellschafter; ordnungsgemäße und vorausschauende Geschäftsführung; Zeitpunkt der Erteilung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 06.11.2018 - 4 Bs 37/18

    Spielhallenrechtliche Weiterbetriebserlaubnis; Erfordernis der Vorlage einer

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 338/19
    Soweit die Antragsteller unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 6.11.2018(OVG Hamburg, Beschluss vom 6.11.2018 - 4 Bs 37/18 -, Juris) einwenden, dass bei Fehlen oder Ablehnung einer Baugenehmigung die Gewerbebehörde bzw. das Gericht gegebenenfalls eine eigenständige Prüfung vornehmen müsse, ob der Erteilung der beantragten Erlaubnis möglicherweise ein Versagungsgrund entgegensteht, weil das Vorhaben des Antragstellers materiell bauplanungs- oder bauordnungsordnungsrechtlich unzulässig sein könnte, missverstehen sie diese Entscheidung.
  • OVG Saarland, 25.09.2019 - 1 B 205/19

    Spielhalle, Duldung, Verbundverbot, schutzwürdiges Vertrauen, unbillige Härte,

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 338/19
    Dabei hat sich das Verwaltungsgericht zur näheren Begründung auf den zwischen den Beteiligten ergangenen, eine andere Spielhalle der Antragsteller betreffenden Senatsbeschluss vom 25.9.2019 - 1 B 205/19 - bezogen, worin ausgeführt ist, dass der "Überschuldung" erhebliche Netto-Entnahmen der Gesellschafter in den Jahren 2012 bis 2015 in Höhe von insgesamt 1.129.218,16 Euro gegenüberstehen und die Antragsteller insoweit angesichts der Änderungen der Rechtslage im Spielhallenrecht sowie des teilweise ungesicherten Fortbestehens der an den verschiedenen Standorten betriebenen Spielhallen Rücksicht auf bestehende finanzielle Verpflichtungen sowie erforderliche Umstrukturierungen und den daraus folgenden gesteigerten Liquiditätsbedarf der Gesellschaft hätten nehmen können und müssen.
  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 248/19

    Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Befreiung vom Abstandsgebot

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 338/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine einmonatige Abwicklungsfrist im Ergebnis noch angemessen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, Juris, Rdnr. 75 ff)Danach mindert sich die für die Beurteilung der Angemessenheit einer Abwicklungsfrist mitentscheidende Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Antragsteller, den Betrieb ihrer ehemals erlaubten Spielhalle trotz der Neuregelungen des Spielhallenrechts über den 30.6.2017 hinaus langfristig fortsetzen zu dürfen, mit zunehmendem Zeitablauf kontinuierlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2019 - 4 B 1037/18

    Rechtswidrige Fristsetzung bei der Aufforderung zur Schließung einer ohne die

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 338/19
    Soweit sich die Antragsteller noch auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4.12.2019(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.12.2019 - 4 B 1037/18 -) berufen, beachten sie nicht, dass dieser ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.
  • OVG Saarland, 29.02.2016 - 1 B 201/15

    Spielhalle; Flächenerweiterung; Erlöschen der Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 338/19
    Nachträgliche wesentliche bauliche Veränderungen einer Spielhalle etwa in Bezug auf die Nutzungsfläche können nämlich nach der Rechtsprechung des Senats aufgrund der Raumbezogenheit der Spielhallenerlaubnis zu deren Erlöschen führen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.2.2016 - 1 B 201/15 -) Eine solche Prüfung lässt der von den Antragstellern mit dem Erlaubnisantrag vorgelegte "Bauplan mit Nutzflächenberechnung", datiert vom 11.10.2016, mangels bauaufsichtsrechtlicher Bestätigung indes nicht zu, so dass nicht beurteilt werden kann, ob die den Antragstellern erteilten Alterlaubnisse schon vor dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt am 30.6.2017 erloschen waren oder bis dahin fortbestanden.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 330/19

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs von Bestandsspielhallen; Vorliegen eines

    Indes vermögen diese dem Antragsteller nicht zugute zu kommen, da sein Antrag, würde man ihn in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Hamburg als Neuantrag würdigen, bereits daran scheitern müsste, dass im Umkreis von 500 m - anders als dies in Hamburg der Fall war - mehrere Bestandsspielhallen gelegen sind.(so schon Beschluss des Senats vom 26.3.2020 - 1 B 338/19 -, juris) Abgesehen hiervon verkennt der Antragsteller, dass die Vorlagepflicht gemäß Ziffer 3 der Anlage zu den Anwendungshinweisen vom 7. Juni 2016 nicht allein auf die Klärung zielt, ob die Spielhalle aktuell den baurechtlichen Bestimmungen entspricht und daher genehmigungsfähig ist.

    Bei einer Gesamtschau ist die Monatsfrist daher noch als angemessen zu erachten.(so auch Beschluss des Senats vom 26.3.2020 - 1 B 338/19 -, juris).

  • OVG Saarland, 02.07.2020 - 1 B 109/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine einem Konkurrenten erteilte Erlaubnis zum

    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.3.2020 - 1 B 338/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 22.4.2020 - 1 B 330/19 -, juris Rdnr. 15] Schließlich ist nicht zu beanstanden, dass nach Ziffer 3 der Anlage zu den Anwendungshinweisen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 7.6.2016 zu § 12 des Saarländischen Spielhallengesetzes dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum (Weiter-) Betrieb einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus eine "baurechtliche Genehmigung, welche der derzeitigen Ausgestaltung der Spielhalle entspricht" beizufügen ist.

    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.3.2020, a.a.O., Rdnrn. 13 f., und vom 22.4.2020, a.a.O, Rdnrn. 15 u. 20].

  • OVG Saarland, 28.07.2021 - 1 A 389/20

    SpielhallenerlaubnisAuswahlentscheidung

    - Beschluss vom 26.3.2020 (1 B 338/19) - unter Billigung der vorbezeichneten Erwägungen des Beklagten versagt worden.

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2020 - 1 B 338/19 -, juris Rdnrn. 17 ff.].

  • OVG Saarland, 12.04.2023 - 1 B 209/22

    Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren; Baugenehmigung; Zuverlässigkeit;

    [vgl. Beschluss des Senats vom 26.3.2020 - 1 B 338/19 -, juris Rn. 14, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 29.2.2016 - 1 B 201/15 -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.; vgl. auch Urteil des Senats vom 6.11.2018 - 1 A 170/16 -, juris Rn. 37 ff.].
  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 1118/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren; Drittanfechtungsklage

    Beschluss der Kammer vom 15.11.2019 - 1 L 1116/19 - sowie OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.03.2020 - 1 B 338/19 -, Rn. 13, vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 15 und vom 02.07.2020 - 1 B 109/20 -, Rn. 11, jeweils juris.
  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im

    Beschluss der Kammer vom 15.11.2019 - 1 L 1116/19 - sowie OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.03.2020 - 1 B 338/19 -, Rn. 13, vom 22.04.2020 - 1 B 330/19 -, Rn. 15 und vom 02.07.2020 - 1 B 109/20 -, Rn. 11, jeweils juris.
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