Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20913
VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17 (https://dejure.org/2017,20913)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.06.2017 - 1 B 35/17 (https://dejure.org/2017,20913)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 1 B 35/17 (https://dejure.org/2017,20913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2005 - 12 ME 540/04

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Einstufung eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17
    Eignungsbedenken sind zu klären, wenn konkrete Tatsachen bekannt geworden sind, die nachvollziehbar den Verdacht rechtfertigen, bei dem Betroffenen könne eine Ungeeignetheit oder eine nur eingeschränkte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen (Nds. OVG, Beschl. v. 11.4.2005 - 12 ME 540/04 -, juris Rn. 7).

    Ob sie solche "Verdachtsmomente" begründen, beurteilt sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, zu denen auch Angaben Dritter zählen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.4.2005 - 12 ME 540/04 -, juris Rn. 6 f.).Dabei kommt es entgegen der Auffassung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Gutachtenanforderung nicht darauf an, ob sich aus den Tatsachen gesichert Persönlichkeitsveränderungen im Rahmen einer Psychose ableiten lassen, sondern allein, ob Tatsachen vorliegen, die einen entsprechenden Verdacht rechtfertigen.

  • BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17
    Ist die sofortige Vollziehung von der Behörde den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so entscheidet das Gericht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage auf der Grundlage einer eigenen Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das besondere öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - BVerwG 7 VR 5.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2014 - 12 ME 54/14

    Anforderung eines Gutachtens zu zwei Fragen wegen Zweifeln an der Fahreignung in

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17
    Da sich dieser Mangel in der Mitteilung an den Antragsteller aber auf einen abgrenzbaren und eigenständigen Teil bezieht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 3.4.2017, a.a.o.; Beschl. v. 7.5.2014, - 12 ME 54/14 -, juris Rn. 27), durfte der Antragsgegner nicht auf eine Ungeeignetheit nach §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 8 Satz 1 FeV durch die nicht fristgerechte Beibringung eines Gutachtens schließen, soweit es die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 betraf, mit der Folge, dass die Klage insoweit aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17
    Der Schluss auf eine Nichteignung des Betroffenen ist allerdings nur dann zulässig, wenn die vorherige Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2005 - BVerwG 3 C 21.04 -, juris Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2006 - 14 U 45/04

    Ärztliche Schweigepflicht: Auskunftsanspruch eines Patienten bezüglich der

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17
    Von der ärztlichen Schweigepflicht erfasst ist auch der Name des Patienten (OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.08.2006 - 14 U 45/04 -, juris Rn. 26) und daraus resultierend der Umstand, ob und wann jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat.
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09

    Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17
    Stellen sich die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs hingegen als offen dar, so ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen erforderlich, bei der in Rechnung zu stellen ist, welche Gründe bei bestehender Unsicherheit im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs für und gegen eine Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts sprechen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.5.2010 - 13 ME 181/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17
    Ist die sofortige Vollziehung von der Behörde den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so entscheidet das Gericht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage auf der Grundlage einer eigenen Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das besondere öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - BVerwG 7 VR 5.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht