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   OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09   

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https://dejure.org/2009,27743
OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09 (https://dejure.org/2009,27743)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 (https://dejure.org/2009,27743)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 1 B 373/09 (https://dejure.org/2009,27743)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 11 CS 07.2671

    Verlust der Fahreignung wegen Amphetaminkonsum; Frage der Wiedererlangung infolge

    Auszug aus OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Die Rechtsfolge tritt unabhängig von der Menge und Häufigkeit der Betäubungsmitteleinnahme, von einer Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand und unabhängig davon ein, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit bei dem Betreffenden zu verzeichnen waren.(vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 - und vom 27.3.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; VGH München, Beschluss vom 23.4.2008 - 11 CS 07.2671 -, juris) Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei dadurch Genüge getan, dass die Bewertungen der FeV durch die entsprechenden Regelungen in der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur im Regelfall gelten.

    Es obliegt aber insoweit dem Betreffenden, durch schlüssigen Vortrag diese besonderen Umstände darzulegen.(VGH München, Beschluss vom 23.4.2009 - 11 CS 07.2671 -, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 12.12.2005 - 1 W 16/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum; Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Der Nachweis der (wiedererlangten) Eignung setzt nicht nur eine positive Veränderung der körperlichen Befunde, sondern zudem einen stabilen Einstellungswandel voraus, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält.(vgl. Beschlüsse des Senats vom 12.12.2005 - 1 W 16/05 - und vom 30.3.2006 - 1 W 8/06 -, beide juris) In diesem Zusammenhang ist die in Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV zum Ausdruck kommende generelle Wertung zu berücksichtigen, wonach bei Entgiftung und Entwöhnung von einem früheren Betäubungsmittelkonsum im Regelfall erst nach einjähriger Abstinenz wieder eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angenommen werden kann.
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Die Rechtsfolge tritt unabhängig von der Menge und Häufigkeit der Betäubungsmitteleinnahme, von einer Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand und unabhängig davon ein, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit bei dem Betreffenden zu verzeichnen waren.(vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 - und vom 27.3.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; VGH München, Beschluss vom 23.4.2008 - 11 CS 07.2671 -, juris) Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei dadurch Genüge getan, dass die Bewertungen der FeV durch die entsprechenden Regelungen in der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur im Regelfall gelten.
  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 8/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsum

    Auszug aus OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Der Nachweis der (wiedererlangten) Eignung setzt nicht nur eine positive Veränderung der körperlichen Befunde, sondern zudem einen stabilen Einstellungswandel voraus, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhält.(vgl. Beschlüsse des Senats vom 12.12.2005 - 1 W 16/05 - und vom 30.3.2006 - 1 W 8/06 -, beide juris) In diesem Zusammenhang ist die in Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV zum Ausdruck kommende generelle Wertung zu berücksichtigen, wonach bei Entgiftung und Entwöhnung von einem früheren Betäubungsmittelkonsum im Regelfall erst nach einjähriger Abstinenz wieder eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angenommen werden kann.
  • OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18

    Relevanz der Änderung der Vorschriften über die Körperliche Untersuchung des

    In der Rechtsprechung des Senats zur Relevanz des Konsums von Amphetamin für die Beurteilung der Kraftfahreignung des Betroffenen(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, Rdnr. 3 ff., vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -, jew. juris) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.) geklärt, dass bereits ein einmaliger Konsum von Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt.
  • VG Saarlouis, 09.07.2020 - 5 L 454/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Medizinalcannabis und einem "Covid-19-Notstand"

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009 -1 B 373/09 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.05.2015 - 11 CS 15.334 -, juris] Das ist dem Antragsteller mit der Vorlage des Ärztlichen Attest seines behandelnden Arztes vom 05.03.2020, wonach sich "bei der wiederholten Untersuchung ... kein Hinweis auf Einschränkung der Fahrtüchtigkeit" ergeben habe, nicht gelungen.
  • VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenem Amphetaminkonsums

    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009, 11 CS 07.2671, a.a.O.).

    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

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VG Stade, Entscheidung vom 18.03.2009 - 1 B 373/09 (https://dejure.org/2009,60368)
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