Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.06.2010

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10, 1 B 5.10, 1 B 6.10   

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https://dejure.org/2011,9288
OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10, 1 B 5.10, 1 B 6.10 (https://dejure.org/2011,9288)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2011 - 1 B 4.10, 1 B 5.10, 1 B 6.10 (https://dejure.org/2011,9288)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 1 B 4.10, 1 B 5.10, 1 B 6.10 (https://dejure.org/2011,9288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41 StVO, § 45 StVO, § 40 BImSchG, § 44 BImSchG, § 47 BImSchG
    Umweltzone Berlin

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 41 StVO, § 45 StVO, § 40 BImSchG, § 44 BImSchG, § 47 BImSchG, BImSchV 22, BImSchV 35, BImSchV 39
    PKW Trabant P 601 -Kübel-; Ottomotor; Erstzulassung 1991; stark emittierendes Fahrzeug; Umweltzone; Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin 2005-2010; Feinstaub P10; Stickstoffdioxid; NO2; Dieselruß; Gestaltungsspielraum; Prognose; Verhältnismäßigkeit; Geeignetheit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Umweltzone gem. dem Luftreinhalteplans für Berlin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Umweltzone gem. dem Luftreinhalteplans für Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht bestätigt die Einrichtung der Umweltzone in Berlin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einrichtung der Umweltzone in Berlin rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10
    Ist ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan aufgestellt worden, hat der zuständige Träger der öffentlichen Verwaltung die dort festgesetzten Maßnahmen durchzusetzen (so ausdrücklich § 40 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes - BImSchG - BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 32; vgl. ausführlich Jarass, BImSchG, 8. Aufl., 2010, § 40 Rn. 16 und 21 a).

    Da der Luftreinhalte- sowie der Aktionsplan, wie das Verwaltungsgericht treffend ausgeführt hat, beide keine Rechtsnormen sind, sondern als Verwaltungsinterna in ihrer Rechtsnatur Verwaltungsvorschriften ähnlich sind, gibt es über die speziellen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinaus keine Verpflichtung zu einer formellen Veröffentlichung (vgl. zur rechtlichen Einordnung der Pläne BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139.09 - juris Rn. 29 m.w.N. und Jarass, BImSchG, 8. Aufl., 2010, § 47 Rn. 47 jeweils m.w.N.).

    Dabei geht das Verwaltungsgericht zu Recht davon aus, dass der Beklagte vorliegend eine Entscheidung getroffen hat, die vom Verwaltungsgericht nur eingeschränkt überprüft werden darf (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris Rn. 26 ff.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff.).

    Bei der Auswahl der zu treffenden Maßnahmen und der von diesen negativ Betroffenen steht der planenden Behörde ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27).

    Auch der Senat hat wie das Verwaltungsgericht keine Zweifel daran, dass der die hier relevanten Luftschadstoffe emittierende Kraftfahrzeugverkehr in erheblichem Umfang unmittelbar vor Ort zu den Luftschadstoffkonzentrationen beiträgt und deshalb die Verringerung des Verkehrsaufkommens von besonders stark emittierenden Fahrzeugen geeignet ist, zu einer Minderung der Luftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrsstraßen beizutragen (vgl. für Feinstaub auch BVerwG, EUGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 31; für Stickstoffdioxid auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 55).

    Dem liegen konsensfähige wissenschaftliche Erkenntnisse und Risikobewertungen zu Grunde, und das gesundheitlich relevante Risiko der Luftschadstoffe ist durch die festgelegten Grenzwerte rechtlich verbindlich konkretisiert worden (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 23).

    Auch großräumige Maßnahmen sind aufgrund der planerischen Festsetzungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 und 2 BImSchG möglich (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09

    Voraussetzung einer förmlichen Verfügung bei einer abweichenden Bestimmung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10
    Dabei geht das Verwaltungsgericht zu Recht davon aus, dass der Beklagte vorliegend eine Entscheidung getroffen hat, die vom Verwaltungsgericht nur eingeschränkt überprüft werden darf (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris Rn. 26 ff.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff.).

    Für eine insoweit einwandfreie Prognoseentscheidung ist es grundsätzlich unerheblich, ob sie sich im Nachhinein bestätigt oder nicht (vgl. ausführlich Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris, Rn. 28 ff. und darauf Bezug nehmend Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff. jeweils m.w.N. und unter Hinweis auch auf einen gewissen experimentellen Charakter der drei Umweltzonen in Köln, Hannover und Berlin).

    Auch der Senat hat wie das Verwaltungsgericht keine Zweifel daran, dass der die hier relevanten Luftschadstoffe emittierende Kraftfahrzeugverkehr in erheblichem Umfang unmittelbar vor Ort zu den Luftschadstoffkonzentrationen beiträgt und deshalb die Verringerung des Verkehrsaufkommens von besonders stark emittierenden Fahrzeugen geeignet ist, zu einer Minderung der Luftschadstoffbelastung in den Hauptverkehrsstraßen beizutragen (vgl. für Feinstaub auch BVerwG, EUGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 31; für Stickstoffdioxid auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 55).

    Der Gestaltungsspielraum der zuständigen Behörde bei der Abgrenzung einer Umweltzone ist erst dann überschritten, wenn sie in die Umweltzone in erheblichem Umfang Gebiete einbezieht, für die Maßnahmen gegen Luftschadstoffe nicht erforderlich sind und die sinnvoll von der Umweltzone hätten ausgenommen werden können (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 56).

    Schon das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht einmal die Vergleichbarkeit der herangezogenen Standorte dargelegt wird (vgl. zu der Qualität der ADAC-Studie ausführlich und überzeugend auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 66, das in den Rn. 64 ff. zudem auch unter Hinweis auf die Wirkungsanalyse zur Umweltzone Berlin vom Mai 2009 darstellt, dass das Instrument der Umweltzone weiterhin im Verbund mit anderen Maßnahmen als geeignetes Mittel zur Reduzierung von Luftschadstoffen angesehen werden kann).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09

    Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10
    Dabei geht das Verwaltungsgericht zu Recht davon aus, dass der Beklagte vorliegend eine Entscheidung getroffen hat, die vom Verwaltungsgericht nur eingeschränkt überprüft werden darf (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29. März 2007 - 7 C 9/06 - BVerwGE 128, 278 ff., juris Rn. 27; Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris Rn. 26 ff.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff.).

    Für eine insoweit einwandfreie Prognoseentscheidung ist es grundsätzlich unerheblich, ob sie sich im Nachhinein bestätigt oder nicht (vgl. ausführlich Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199-202, juris, Rn. 28 ff. und darauf Bezug nehmend Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 12 LC 139/09 - juris Rn. 41 ff. jeweils m.w.N. und unter Hinweis auch auf einen gewissen experimentellen Charakter der drei Umweltzonen in Köln, Hannover und Berlin).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die nachträgliche Entwicklung der Dinge derart extrem von der seinerzeit getroffenen Prognose abweicht, dass diese entweder von Anfang an als unsachgemäß erstellt oder bei unvorhersehbaren Ereignissen als zwischenzeitlich obsolet angesehen werden muss (vgl. zu diesem Maßstab allerdings im konkreten Fall für ein Planfeststellungsverfahren BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110 ff., juris Rn. 57).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 11 S 16.08

    Antrag auf PKH für einstweilige Anordnung gegen Durchsetzung der Umweltzone

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10
    Den erforderlichen Widerspruch (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2008 - OVG 11 S 16.08 - juris und 7. Mai 2008 - OVG 11 S 35.08 - juris) hat der Kläger, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, fristgerecht eingelegt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 11 S 35.08

    Rechtschutz gegen die Einrichtung von Umweltzonen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10
    Den erforderlichen Widerspruch (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2008 - OVG 11 S 16.08 - juris und 7. Mai 2008 - OVG 11 S 35.08 - juris) hat der Kläger, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, fristgerecht eingelegt.
  • VG München, 09.10.2012 - M 1 K 12.1046

    Ein anerkannter Umweltverband hat einen Anspruch gegen die zuständige Behörde auf

    Bei der Auswahl der Maßnahmen und der von ihnen negativ Betroffenen verfügt die Behörde aber über einen Gestaltungsspielraum, der einen Anspruch des von einer Überschreitung des Immissionsgrenzwerts Betroffenen ebenso wie eines Umweltverbandes auf Ergreifen einer bestimmten Maßnahme regelmäßig ausschließt (BVerwG vom 11.7.2012 3 B 78/11 juris RdNr. 11; vom 29.3.2007 7 C 9/06 juris RdNr. 27; OVG Berlin-Brandenburg vom 20.10.2011 OVG 1 B 4.10 juris Ls. 2 und RdNr. 25).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 78.11

    Luftreinhalteplan; Luftreinhalte- und Aktionsplan; Luftverunreinigung;

    Davon ist die obergerichtliche Rechtsprechung bislang auch übereinstimmend ausgegangen (so außer dem Berufungsurteil: OVG Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199 Rn. 28 ff.; ebenso der Sache nach OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2011 - OVG 1 B 4.10 - DAR 2012, 157 Rn. 27; zustimmend Jarass in: BImSchG, Kommentar 9. Aufl. 2012, § 47 Rn. 49).
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Daher ist auch in Fällen, in denen die einem angewandten Messverfahren zugrunde liegende Bedienungsanleitung als urheberrechtlich geschütztes Werk anzusehen ist, deren Verwendung in Verfahren vor einem Gericht oder einer Behörde durch Beifügung einer Kopie der Bedienungsanleitung in die Verfahrensakte zulässig (vgl. AG Düsseldorf a.a.O.; Cierniak, a.a.O. S. 675; Burhoff VRR 2011, 250 (253); Goecke DAR 2012, 157; Bölck DAR 2011, 419).
  • VG Berlin, 04.01.2016 - 11 K 132.15

    Berliner Allee in Weißensee: Anwohner erzwingt Tempo 30

    Allgemein sind die in einem Luftreinhalteplan im Bereich des Straßenverkehrs vorgesehenen Maßnahmen nämlich für die Straßenverkehrsbehörde verbindlich, eigene Entscheidungsbefugnisse stehen ihr - soweit nicht im Plan eingeräumt - nicht zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2011 - OVG 1 B 4.10 - juris, Rdnr. 19; OVG Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - juris, Rdnr. 83; VG Minden, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 2 L 478/13 - juris, Rdnr. 44 und 68; Ule/Laubinger/Dörr/Storost, Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 40 BImSchG, Rdnr. C 6; Feldhaus/Scheidler, Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 40 BImSchG, Rdnr. 27).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Planungsbehörde bei Erstellung des Luftreinhalteplans ein planerischer Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2011 - OVG 1 B 4.10 - juris, Rdnr. 25).

  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11

    Klärungsbedürftigkeit der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der

    Davon ist die obergerichtliche Rechtsprechung bislang auch übereinstimmend ausgegangen (so außer dem Berufungsurteil: OVG Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199 Rn. 28 ff.; ebenso der Sache nach OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2011 - OVG 1 B 4.10 - DAR 2012, 157 Rn. 27; zustimmend Jarass in: BImSchG, Kommentar 9. Aufl. 2012, § 47 Rn. 49).
  • VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 164/12

    Maßgeblichkeit der bei Aufstellung des Plans vorhandenen tatsächlichen und

    Zwar ergibt sich aus § 47 und § 40 BImSchG , die ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Luftqualität vorsehen, dass für die Beurteilung der Frage, ob die einem Luftreinhalteplan zugrunde liegenden Prognosen rechtlich zu beanstanden sind, grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2012. a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2011 - 8 A 2751/09 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.10.2011 - OVG 1 B 4.10 - jeweils [...]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14470
BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10 (https://dejure.org/2010,14470)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2010 - 1 B 4.10 (https://dejure.org/2010,14470)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 1 B 4.10 (https://dejure.org/2010,14470)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung; Zumutbarkeit der Fortsetzung familiärer Lebensgemeinschaft in Kasachstan bei bestehender deutscher Staatsangehörigkeit der Kinder

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Voraussetzungen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung; Zumutbarkeit einer Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft in Kasachstan bei bestehender deutscher Staatsangehörigkeit der Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 274.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung - Rückkehrgefährdung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10
    Sie verstößt daher nicht gegen Denkgesetze (vgl. hierzu Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 274.03 - juris).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10
    Er will als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 - BVerfGE 70, 215 ).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10
    Das gilt auch, wenn man in der angegriffenen Auslegung des Bescheids keine Tatsachenwürdigung, sondern eine rechtliche Bewertung sieht (vgl. hierzu Urteil vom 25. August 2009 - BVerwG 1 C 30.08 - NVwZ 2010, 386 Rn. 18).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10
    Ein Verfahrensmangel kann allenfalls ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die Tatsachen- oder Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder die allgemeinen Erfahrungssätze missachtet (vgl. etwa Beschluss vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 11.08

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Entscheidung; Pflegeheim;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10
    Das Gericht ist hiernach verpflichtet, seiner Überzeugungsbildung den im Verfahren festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde zu legen (vgl. Beschluss vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2010 - 1 B 4.10
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 21.06.2012 - 5 B 53.11

    Einschränkende Auslegung des § 7 Abs. 1 S. 2 BAföG auch beim Vorliegen

    Eine Ausnahme hiervon kommt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266, vom 14. Juni 2010 - BVerwG 1 B 4.10 - juris Rn. 10 und vom 21. September 2011 a.a.O. Rn. 9).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 5 B 40.11

    Missbrauch der Stellung eines leitenden Angestellten einer Bank im

    Eine Ausnahme hiervon kommt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266, vom 14. Juni 2010 - BVerwG 1 B 4.10 - juris Rn. 10 und vom 21. September 2011 a.a.O. Rn. 9).
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