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   OVG Saarland, 17.11.2009 - 1 B 466/09   

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OVG Saarland, 17.11.2009 - 1 B 466/09 (https://dejure.org/2009,36472)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 (https://dejure.org/2009,36472)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. November 2009 - 1 B 466/09 (https://dejure.org/2009,36472)
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Wird zitiert von ... (19)

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -] Eine Geringfügigkeit in diesem Sinne liegt hier aber ersichtlich nicht vor.

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119] Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der zum 19.10.2017 in Kraft getretenen Änderungsfassung vom 06.10.2017), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • OVG Saarland, 24.08.2022 - 1 B 67/22

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung des Halters an der Ermittlung des Fahrzeugführers;

    [statt vieler: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, juris Rn. 16] Dabei darf sich die Ermittlungstätigkeit an den Erklärungen des Fahrzeughalters - bei anwaltlicher Vertretung an den Erklärungen des Anwalts - ausrichten.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, [Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, juris Rn. 21] kommt der Qualität des Messfotos in diesem Zusammenhang jedoch keine entscheidende (den Halter entlastende) Bedeutung zu.

  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für

    Die Behörde hat aber - wie bei allen Ordnungsverfügungen - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 18) Deshalb reicht ein einmaliger Verkehrsverstoß nicht aus, wenn er als unwesentlich anzusehen ist, er sich nicht verkehrsgefährdend auswirken kann und auch keinen Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -).

    In der Rechtsprechung war insoweit geklärt, dass bereits bei der bis zum 30.04.2014 geltenden Fassung der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung das für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs vorausgesetzte Gewicht eines Verkehrsverstoßes regelmäßig bei Ordnungswidrigkeiten anzunehmen ist, die mit mindestens einem Punkt bewertet wurden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119) Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der Änderungsfassung vom 09.05.2018), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119] Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der zum 19.10.2017 in Kraft getretenen Änderungsfassung vom 06.10.2017), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119] Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der Änderungsfassung vom 23.12.2019), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

    Die Behörde hat aber - wie bei allen Ordnungsverfügungen - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 18) Deshalb reicht ein einmaliger Verkehrsverstoß nicht aus, wenn er als unwesentlich anzusehen ist, er sich nicht verkehrsgefährdend auswirken kann und auch keinen Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -).

    In der Rechtsprechung war insoweit geklärt, dass bereits bei der bis zum 30.04.2014 geltenden Fassung der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung das für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs vorausgesetzte Gewicht eines Verkehrsverstoßes regelmäßig bei Ordnungswidrigkeiten anzunehmen ist, die mit mindestens einem Punkt bewertet wurden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119) Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der zum 19.10.2017 in Kraft getretenen Änderungsfassung vom 06.10.2017), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 715/20

    Anfechtung einer Anordnung ein Fahrtenbuch zu führen.

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119] Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der zum 19.10.2017 in Kraft getretenen Änderungsfassung vom 06.10.2017), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • VG Saarlouis, 23.09.2014 - 6 L 1017/14

    Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtsschutzantrages gegen die Auferlegung einer

    zu diesem rechtlichen Maßstab u.a. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999, 3 B 94.99, ZfS 2000, 368; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009, 1 B 466/09.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009, 1 B 466/09; ferner Kammerbeschlüsse vom 18.02.2014, 6 L 24/14, und vom 12.05.2014, 6 L 601/14; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2004, 12 LA 72/04, DAR 2005, 231, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005, 8 A 280/05, NZV 2006, 223.

  • VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15

    Führung eines Fahrtenbuchs

    Ein einmaliger Verkehrsverstoß reicht zwar dann nicht aus, wenn er als unwesentlich anzusehen ist, er sich nicht verkehrsgefährdend auswirken kann und wenn er auch keinen Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.(vgl. zu dem entsprechenden rechtlichen Maßstab BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, ZfS 2000, 368; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -).

    Die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit für eine Fahrtenbuchauflage zu fordernde Voraussetzung, dass ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht gegeben ist und nicht nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt wurde, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist durch die Begehung eines wie im vorliegenden Fall bewerteten Verkehrsverstoßes erfüllt.(vgl. im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, wonach bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h eine Fahrtenbuchauflage (noch) verhältnismäßig ist).

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

    BVerwG, Beschluss vom 14.5.1997 - 3 B 28/97 -, Juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.3.2011 - 1 B 197/11 - und vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -.
  • VG Saarlouis, 12.05.2014 - 6 L 601/14

    Führung eines Fahrtenbuchs

  • VG Saarlouis, 25.02.2011 - 10 K 24/11

    Fahrtenbuchauflage, Mitwirkungspflichten des Halters bei Fahrerfeststellung

  • VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2013 - 2 LA 7/13

    Begründungsmangel eines Urteils bei Bezugnahme auf die Begründung eines

  • VG Saarlouis, 21.04.2011 - 10 K 776/10

    Führung eines Fahrtenbuches bei Unmöglichkeit der Täterfeststellung

  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
  • VG Berlin, 14.11.2014 - 14 K 25.14

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des

  • VG Saarlouis, 09.10.2012 - 10 L 875/12

    Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage

  • VG Saarlouis, 07.09.2009 - 10 L 660/09

    Führung eines Fahrtenbuchs; schlechte Bildqualität

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