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   BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92   

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BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92 (https://dejure.org/1992,828)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1992 - 1 B 61.92 (https://dejure.org/1992,828)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 (https://dejure.org/1992,828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffenrecht - Rechtskräftige Verurteilung - Unzuverlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 480 (Ls.)
  • DÖV 1993, 354
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
    Auch danach ist die Behörde nicht verpflichtet, das Strafverfahren gewissermaßen zu wiederholen, wenn der Betroffene geltend macht, zu Unrecht verurteilt worden zu sein (vgl. Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
    Es versteht sich von selbst, daß hier ähnliche Grundsätze gelten müssen, wie sie in der Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 für Ausweisungen aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung entwickelt worden sind (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 >301 f.<; Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
    Daran ändert nichts, daß die rechtskräftige Verurteilung nicht ohne weiteres den Mangel der Zuverlässigkeit begründet, sondern außerdem eine Würdigung der abgeurteilten Tat und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt, erforderlich macht (vgl. z.B. Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
    Es versteht sich von selbst, daß hier ähnliche Grundsätze gelten müssen, wie sie in der Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 für Ausweisungen aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung entwickelt worden sind (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 >301 f.<; Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Etwas anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa wenn für die Behörde ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (Beschlüsse vom 27. März 2007 - BVerwG 6 B 108.06 - und vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20

    Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche

    Bereits daraus folgt, dass die Luftsicherheitsbehörde - wie schon nach bisheriger Rechtslage (vgl. § 7 Abs. 1 LuftSiG a. F.), an der sich ersichtlich nichts ändern sollte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.07.2017 - 1 B 81/17 -, NordÖR 2018, 22; OVG NW, Beschl. v. 01.03.2018, a.a.O., juris Rn. 12) - auch bei Vorliegen eines Regeltatbestands zu prüfen hat, ob dieser im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme luftsicherheitsrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (vgl. zu § 5 Abs. 2 WaffG BVerwG, Beschl. v. 22.04.1992 - 1 B 61.92 -), was nur aufgrund einer Gesamtwürdigung i. S. des § 7 Abs. 1a Satz 1 LuftSiG beurteilt werden kann.
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Eine Behörde darf grundsätzlich von der Richtigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung ausgehen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2016 - 3 B 68.14 - ZInsO 2016, 795 = juris Rn. 20; B.v. 16.7.2010 - 5 B 2.10 - juris Rn. 18; B.v. 21.7.2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 22.4.1992 - 1 B 61.92 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - juris Rn. 19; B.v. 13.2.2015 - 11 ZB 14.1452 - NJW 2015, 2988 = juris Rn. 10; B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12, 20; Dawin in Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 108 Rn. 21).

    Sie ist nicht verpflichtet, das Strafverfahren gewissermaßen zu wiederholen, wenn der Betroffene geltend macht, zu Unrecht verurteilt worden zu sein (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2010 und B.v. 22.4.1992 a.a.O.).

  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.4451

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit von der sog. "Reichsbürgerbewegung"

    Sinn und Zweck des Gesetzes ergeben danach, dass die Behörde allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6).

    Vielmehr kann bei einer rechtskräftigen Verurteilung von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen und sich auf die Prüfung beschränkt werden, ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ausgeräumt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2007 - 21 ZB 06.2540 - Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - zum früheren § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976).

    Nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die strafrechtliche Beurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Verwaltungsbehörde und das Verwaltungsgericht im Stande sind, den Vorfall besser und richtiger zu beurteilen, kommt eine Abweichung von einem rechtskräftigen Urteil bzw. Strafbefehl in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6).

  • VG München, 01.08.2019 - M 7 K 17.5043

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Reichsbürgers

    Sinn und Zweck des Gesetzes ergeben danach, dass die Behörde allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6).

    Vielmehr kann bei einer rechtskräftigen Verurteilung von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen und sich auf die Prüfung beschränkt werden, ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ausgeräumt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2007 - 21 ZB 06.2540 - Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - zum früheren § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976).

    Nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die strafrechtliche Beurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Verwaltungsbehörde und das Verwaltungsgericht im Stande sind, den Vorfall besser und richtiger zu beurteilen, kommt eine Abweichung von einem rechtskräftigen Urteil bzw. Strafbefehl in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher

    Urteil vom 4.9.1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, Beschluss vom 22.4.1992 - 1 B 61.92 -, GewArch.
  • VG München, 18.03.2020 - M 7 S 20.623

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse

    Sinn und Zweck des Gesetzes ergeben danach, dass die Behörde allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6).

    Zunächst ist bei einer rechtskräftigen Verurteilung ohnehin von der Richtigkeit der Verurteilung auszugehen und die Prüfung dahingehend zu beschränken, ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ausgeräumt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2007 - 21 ZB 06.2540 - Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - zum früheren § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976).

    Nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die strafrechtliche Beurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Verwaltungsbehörde und das Verwaltungsgericht im Stande sind, den Vorfall besser und richtiger zu beurteilen, kommt eine Abweichung von einem rechtskräftigen Urteil bzw. Strafbefehl in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 15.09.2022 - 4 A 2514/20
    Gerichte und Behörden dürfen dabei - entgegen der Auffassung des Klägers -grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG 2002 aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist und zwar auch dann, wenn die rechtskräftige Verurteilung - wie hier - im Strafbefehlsverfahren ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 -, juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, juris Rdnr. 6; vgl. Bay VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 19 CS 05.2394 -, juris Rdnr. 7).

    Nur in Sonderfällen dürfen sie die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris Rdnr. 9; BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, juris Rdnr. 6).

  • VG München, 04.09.2019 - M 7 K 18.918

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verurteilung zu einer Geldstrafe

    Sinn und Zweck des Gesetzes ergeben danach, dass die Behörde allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, etwa dann, wenn für sie ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6).

    Vielmehr kann bei einer rechtskräftigen Verurteilung von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen und sich auf die Prüfung beschränkt werden, ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ausgeräumt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2007 - 21 ZB 06.2540 - Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - zum früheren § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976).

    Nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die strafrechtliche Beurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Verwaltungsbehörde und das Verwaltungsgericht im Stande sind, den Vorfall besser und richtiger zu beurteilen, kommt eine Abweichung von einem rechtskräftigen Urteil bzw. Strafbefehl in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06

    Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Schusswaffen;

    Die Behörde darf danach grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (vgl. Beschluss vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63, S. 51 f.).
  • VG München, 13.07.2021 - M 7 K 20.3073

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund Verurteilung zu einer Geldstrafe

  • VG München, 22.01.2021 - M 7 K 20.432 511

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und Einziehung des

  • VG München, 08.03.2022 - M 7 K 19.6172

    Ablehnung der Erteilung einer Waffenbesitzkarte wegen strafrechtlicher

  • VG München, 02.11.2021 - M 7 S 21.2937

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - einstweiliger Rechtsschutz

  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.1828

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Trunkenheitsfahrt

  • VG Regensburg, 08.12.2020 - RO 4 K 19.1591

    Klage gegen die sofortige Sicherstellung von Waffen und Munition

  • VG Schleswig, 10.08.2017 - 7 B 46/17
  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

  • VG München, 23.02.2021 - M 7 K 19.5903

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Freitheitsstrafe wegen

  • VG München, 23.09.2020 - M 7 K 19.5903

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und Einziehung des

  • VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1969

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund

  • OVG Hamburg, 03.09.2008 - 3 So 55/08

    Ausländische Strafurteile und waffenrechtliche Zuverlässigkeit

  • VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10

    Waffenrecht: Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit (Beihilfe

  • VGH Hessen, 04.01.2023 - 4 A 1790/21
  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 11 CE 17.1056

    Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden

  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

  • BVerwG, 02.09.1992 - 1 B 125.92

    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anforderungen an den

  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04

    Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei

  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 19.1993

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen strafrechtlicher Verurteilung

  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

  • VG Saarlouis, 15.12.2009 - 1 K 50/09

    Zwingender Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG

  • BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94

    Rechtsmittel

  • VG Göttingen, 25.01.2006 - 1 A 140/05

    Widerruf eine Waffenbesitzkarte, Einziehung Jagdschein; Steuerhinterziehung;

  • VGH Bayern, 29.05.2020 - 11 CS 19.2441

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2014 - 11 N 116.12

    Waffenbesitzkarte; Widerruf; Unzuverlässigkeit; zwei vorsätzliche Straftaten;

  • VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 13.541

    Widerruf der Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG

  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305

    Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als

  • VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13

    Waffenrecht: Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei dreijähriger

  • VGH Bayern, 19.11.2020 - 11 CS 20.1766

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholsmissbrauchs - einstweiliger

  • VG Aachen, 27.05.2013 - 6 K 117/11

    Erforderlichkeit der Zuverlässigkeit eines Waffeninhabers i.R.d. Besitzes von

  • VG Düsseldorf, 25.11.2010 - 15 L 1867/10

    Jagdschein Ungültigkeit Einziehung Grundsätze Weidgerechtigkeit

  • VG München, 29.06.2022 - M 7 K 20.3405

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung, Jagdschein,

  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 21 ZB 15.2305

    Regelvermutungen in der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 20 A 867/08

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Erfolgsaussicht der

  • BVerwG, 16.11.2004 - 6 B 35.04

    Möglichkeit des Wiederaufgreifens des Verfahrens wegen nachträglicher Änderung

  • VG Aachen, 17.12.2012 - 6 L 263/12

    Widerruf einer Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen und Munition bei viermaliger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 20 A 3723/04
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - 11 S 5.09

    Widerruf von Waffenbesitzkarte nach rechtskräftiger Strafe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 20 A 1490/05

    Voraussetzungen der erforderlichen jagdrechtlichen Zuverlässigkeit; Anspruch auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 11 S 70.14

    Unzuverlässigkeit aufgrund Verurteilung wegen Betruges mittels Strafbefehls;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - 1 S 822/96

    Verurteilung iSd WaffG § 5 Abs 2 Nr 1: Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen

  • VG München, 13.09.2022 - M 7 S 22.3549

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86

    Waffenrecht; keine Zulassungsgründe

  • VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709

    Widerruf Waffenbesitzkarte, Widerlegung der Regelvermutung, sehr lange

  • VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung des Jagdscheins, Keine Ausnahme

  • VG Ansbach, 21.08.2015 - AN 14 K 15.00456

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins - Erfolglose Klage

  • VG Bayreuth, 17.11.2020 - B 1 K 19.806

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei strafrechtlich relevanten Verstößen gegen

  • VG Bayreuth, 22.08.2019 - B 1 S 19.696

    Entziehung einer Fahrlehrererlaubnis

  • VG Münster, 30.12.2014 - 1 L 902/14

    Rechtmäßigkeit der Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen

  • VG Stade, 03.09.2008 - 1 A 1601/07

    Voraussetzungen für die Widerlegbarkeit der Regelvermutung der waffenrechtlichen

  • VG Bayreuth, 20.02.2019 - B 1 K 18.1147

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen strafrechtlicher Verurteilung

  • VG Köln, 14.08.2008 - 20 K 3903/07

    Widerruf zweier Waffenbesitzkarten; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 1 S 2031/93

    Streitwert für eine Klage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

  • VG Bayreuth, 17.07.2023 - B 1 K 23.138

    Entziehung des Kleinen, Waffenscheins, Strafbefehlsverfahren, falsche

  • VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

  • VG Bayreuth, 20.03.2017 - B 1 S 17.178

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis

  • VG Berlin, 19.02.2016 - 1 K 310.15

    Widerruf der Erlaubnis nach dem Waffengesetz - Zuverlässigkeit bei

  • VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11

    Rücknahme von Waffenbesitzkarten; Erteilung eines beantragten Waffenscheins;

  • VG Köln, 04.10.2021 - 8 K 4188/19
  • VG Saarlouis, 23.09.2014 - 5 L 1115/14

    Einziehung des Jagdscheines nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen

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