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   BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 69.94   

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BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 69.94 (https://dejure.org/1994,3630)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1994 - 1 B 69.94 (https://dejure.org/1994,3630)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1994 - 1 B 69.94 (https://dejure.org/1994,3630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung - Verpflichtung eines Gerichts zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Klägers - Beginn der Berufungsfrist durch Fiktion der Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77

    Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 69.94
    Diese Erfordernisse gelten nicht nur für die Zustellung durch Behörden (vgl.Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 ; auch BFHE 102, 20 ), sondern auch für die durch Gerichte.
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 69.94
    Dies alles folgt daraus, daß die Zustellungsfiktion der öffentlichen Bekanntmachung verfassungsrechtlich nur zu rechtfertigen ist, wenn eine andere Art der Zustellung aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist, und daß eine vorschnelle öffentliche Bekanntmachung im gerichtlichen Verfahren zu einer Versagung des rechtlichen Gehörs führen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87 - NJW 1988, 2361 ).
  • BFH, 18.03.1971 - V R 25/67

    Öffentliche Zustellung - Mittel der Bekanntgabe - Erschöpfung aller Möglichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 69.94
    Diese Erfordernisse gelten nicht nur für die Zustellung durch Behörden (vgl.Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 ; auch BFHE 102, 20 ), sondern auch für die durch Gerichte.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    bb) Vor diesem Hintergrund ist die Voraussetzung des § 15 Abs. 1 Buchst. a VwZG nicht schon dann erfüllt, wenn der Aufenthaltsort der Behörde unbekannt ist; vielmehr sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. Beschluß vom 25. April 1994 - BVerwG 1 B 69.94 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2 und Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15 S. 8 [11]; BFH, Urteil vom 15. Januar 1991 - VII R 86.89 - BFH/NV 1992, 81 [83 f.]; BGH, Urteil vom 2. Juli 1970 - IX ZR 318/69 - MDR 1970, 1006).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Hierfür sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 25. April 1994 1 B 69.94, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 340, § 15 VwZG Nr. 2; BVerwG-Urteil vom 18. April 1997 8 C 43.95, BVerwGE 104, 301), denn die Zustellungsvorschriften dienen auch der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    Es sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301 [307]; Beschl. v. 25.04.1994 - 1 B 69.94 -, Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2).

    Eine Verletzung der Obliegenheit, den (zutreffenden) Wohnsitz anzugeben, enthebt die Behörde grundsätzlich nicht ihrer Pflicht zur eigenen Ermittlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.1994, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01

    Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines

    Eine solche öffentliche Zustellung ist jedoch nur als "letztes Mittel" der Bekanntgabe dann zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln; es sind zuvor gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts des Empfängers erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.4.1994 - 1 B 69.94 -, Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2; Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 = NVwZ 1999, 178 m.w.N.; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.12.1990, VBlBW 1991, 340; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine unzulässige öffentliche Zustellung vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26.10.1987, NJW 1988, 2361; zur Unwirksamkeit einer öffentlichen Zustellung nach der § 15 Abs. 1 Buchstabe a VwZG weitgehend entsprechenden Bestimmung des § 203 Abs. 1 ZPO s. auch BGH, Urteil vom 19.12.2001, NJW 2002, 827).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 BA 1487/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - öffentliche Zustellung eines

    Die Beklagte war im Hinblick auf die gravierenden Folgen für die Rechtsverteidigung der Klägerin nicht berechtigt, nach Abschluss ihrer Ermittlungen zum Aufenthaltsort der Klägerin im Juli 2015 ohne erneute Ermittlungen erst im Januar 2016 die öffentliche Zustellung des Widerspruchsbescheids zu veranlassen (vgl. BFH, Beschluss vom 13. März 2003 - VII B 196702 - juris Rdnr. 22; BVerwG, Beschluss vom 25. April 1994 - 1 B 69/94 - juris Rdnr. 10).
  • FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 2019/05

    Ermittlungspflichten vor öffentlicher Zustellung

    Vor Vornahme einer öffentlichen Zustellung seien zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gründliche Bemühungen zur Ermittlung des gegenwärtigen Aufenthaltsortes erforderlich (Bezugnahme auf BVerwG-Beschluss vom 25. April 1994 1 B 69.94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2014 - 12 A 503/13

    Ablehnung eines Antrags auf PKH bei Nichterreichen des Schwellenwerts;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, BVerwGE 104, 301, juris; Beschlüsse vom 18. April 2011 - 2 WDB 4, 11 -, Buchholz 450.2 § 5 WDO 2002 Nr. 1, juris, und vom 25. April 1994 - 1 B 69.94 -, Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. April 2002 - 11 S 1823/01 -, InfAuslR 2002, 375, juris; BFH, Urteile vom 9. Dezember 2009 - X R 54/06 -, BFHE 228, 111, juris, und vom 13. Januar 2005 - V R 44/03 -, BFH/NV 2005, 998, juris; Sadler, VwVG/VwZG, 8. Auflage 2011, § 10 VwZG Rn. 1 ff.
  • VG Wiesbaden, 10.11.2017 - 6 K 1114/15
    Zu fordern sind "gründliche und sachdienliche Bemühungen um die Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts" (BVerwG, Beschl. v. 25.04.1994 - 1 B 69/94 - juris Rn. 10; HambOVG aaO; s.a. Schlatmann, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwZG, 11. Aufl. 2017, § 10 Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 31.10.2006 - 3 A 4099/04

    Verfahrensrecht, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Zustellung, öffentliche

    Insoweit kommen nicht nur Anfragen an das Einwohnermeldeamt, andere Registerbehörden oder auch sonstige über die Verhältnisse des Zustellungsempfängers möglicherweise informierte Ämter oder Behörden, sondern beispielsweise auch Erkundigungen bei privaten Dritten (Nachbarn, Angehörigen) oder etwa auch bei den örtlichen Postdienststellen in Betracht (vgl. zum ganzen BVerwG, Beschluss vom 25. April 1994 - 1 B 69/94 -, Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 2; Thüringisches OVG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 3 KO 1242/97 - DVBl. 2001, 1012; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14. Mai 2002 - 3 V 109/02 - V.n.b.; jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 05.02.2004 - 13 K 390/03

    Öffentliche Zustellung; Heilung; Fotokopie - Heilung einer fehlerhaften

    Hierfür sind gründliche und sachdienliche Bemühungen um Aufklärung des gegenwärtigen Aufenthaltsorts erforderlich (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 25. April 1994 1 B 69.94; Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 340, § 15 VwZG Nr. 2; BVerwG-Urteil vom 18. April 1997 8 C 43.95, BVerwGE 104, 301 ), denn die Zustellungsvorschriften dienen auch der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ).
  • VG Lüneburg, 29.07.2003 - 4 A 141/01

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Kostenersatz; Mietkaution; Sozialhilfe;

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