Rechtsprechung
BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1
Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft; Gleichheitssatz; Hinterbliebenenversorgung; Lebensgemeinschaft; Unterhaltspflicht - Wolters Kluwer
Beitragsminderung - Ehe - Familie - Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft - Gleichheitssatz - Hinterbliebenenversorgung - Lebensgemeinschaft - Unterhaltspflicht
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Keine Hinterbliebenenrente für Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1
- BRAK-Mitteilungen
Keine Hinterbliebenenrente für Partner aus gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft; keine Beitragsermäßigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1
Berufsständisches Versorgungsrecht - Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft; Gleichheitssatz; Hinterbliebenenversorgung; Lebensgemeinschaft; Unterhaltspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.12.1995 - 14 A 280.94
- OVG Berlin, 07.07.1999 - 1 B 28.96
- BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2038
- NVwZ 2000, 929 (Ls.)
- DVBl 2000, 1771
- DÖV 2001, 36
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93
Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Der Begriff der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt nur die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft (BVerfG, Kammerbeschluß vom 4. Oktober 1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1993 (a.a.O.) führt ebenfalls nicht auf eine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage.
- BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne daß zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 97, 332 ; BVerwGE 100, 287 ; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22).Dem Begehren des Klägers auf eine Begünstigung seines Lebenspartners kann daher auch unter Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwGE 100, 287 ) nicht aufgrund des Art. 3 Abs. 1 GG entsprochen werden, ohne daß dies der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf.
- BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger …
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Das könnte nur der Fall sein, wenn der Satzungsgeber verpflichtet ist, den in Rede stehenden, von der Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossenen Personenkreis in diese Versorgung einzubeziehen, nicht aber dann, wenn ihm nach Art. 3 Abs. 1 GG ein normatives Ermessen verbleibt (BVerwGE 102, 113 ).
- BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79
Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Mit Ausführungen gegen die Auslegung des maßgeblichen Landesrechts durch das Berufungsgericht läßt sich die grundsätzliche Bedeutung selbst dann nicht darlegen, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32). - BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne daß zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 97, 332 ; BVerwGE 100, 287 ; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22). - BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89
Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von …
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Aus der Sicht des Bundesrechts ist der Landesgesetzgeber nicht gehindert, das berufsständische Versorgungsrecht als Sozialversicherungsrecht im materiellen Sinne zu regeln (vgl. dazu BVerwGE 87, 324 ; Beschluß vom 22. November 1994 - BVerwG 1 NB 1.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 28). - BVerwG, 22.11.1994 - 1 NB 1.93
Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 47 Abs. 5 Nr. 1 VwGO - Rüge fehlerhafter …
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Aus der Sicht des Bundesrechts ist der Landesgesetzgeber nicht gehindert, das berufsständische Versorgungsrecht als Sozialversicherungsrecht im materiellen Sinne zu regeln (vgl. dazu BVerwGE 87, 324 ; Beschluß vom 22. November 1994 - BVerwG 1 NB 1.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 28). - BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der …
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Mit Ausführungen gegen die Auslegung des maßgeblichen Landesrechts durch das Berufungsgericht läßt sich die grundsätzliche Bedeutung selbst dann nicht darlegen, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32). - BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung - …
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Deshalb kann auch die Rüge, das maßgebliche Landesrecht verstoße gegen vorrangiges Bundesrecht, die Zulassung der Grundsatzrevision nicht rechtfertigen, wenn sie nicht auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24). - BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87
Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK
Auszug aus BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne daß zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 97, 332 ; BVerwGE 100, 287 ; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22). - BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
- BVerwG, 26.02.1996 - 1 B 28.96
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
Der Unterschied zwischen dem Familienstand "verheiratet" und dem Familienstand "eingetragene Lebenspartnerschaft" rechtfertigt unterschiedliche Rechtsfolgen (BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82.99 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07
Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und …
Die Verwendung der Begriffe Witwe und Witwer bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass anspruchsberechtigt die Frau oder der Mann sein soll, deren Ehepartner gestorben ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland - VGH der UEK -, Urteil vom 7. September 2007 - VGH 11/06 - BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 B 82/99 -, NJW 2000, 2038).Die Ungleichbehandlung knüpft unmittelbar am Merkmal des Familienstandes an, indem zwischen verheirateten Menschen und solchen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, unterschieden wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 B 82/99 -, NJW 2000, 2038; BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 -, NZA 1999, 878).
Nach wie vor ist für Verheiratete jedoch typisch, dass sie Kinder haben, ihren Lebensunterhalt und ihre Unterhaltspflichten im Wesentlichen aus ihrem Einkommen bestreiten und mit Vorsorgekosten für den Ehegatten und die Kinder belastet sind, die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Nichteltern gerade nicht anfallen (…VGH der UEK, a.a.O., Abdruck S. 9; BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 25; BVerfG…, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O., Rn. 18; BFH…, Beschluss vom 20. Juni 2007 - II R 56.05 -, BFHE 217, 183, Rn. 9; BGH…, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, NJW-RR 2007, 1441, Rn. 14; VG Koblenz…, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO -, juris, Rn. 18; BFH…, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 51.05 -, BFHE 212, 236, Rn. 28; Bayr. VGH…, Beschluss vom 29. Juli 2005, a.a.O., Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.; BVerfG…, Beschluss vom 21. Mai 1999, a.a.O.).
Das Differenzierungskriterium des Familienstandes berücksichtigt zudem, dass überlebende Partner einer Ehe namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Lücken in der Erwerbsbiografie häufig einen höheren Versorgungsbedarf haben als überlebende Lebenspartner, die typischerweise ohne weiteres in der Lage sind, jeweils eine eigene Versorgung aufzubauen (BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 26; Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.).
Aus den aufgezeigten Gründen liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Lebenspartner (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG), der mit der Anordnung der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk einhergehenden Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Pflichtmitglieds (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie einer entsprechenden Beschränkung des Gestaltungsspielraums des Versorgungsträgers nicht vor (BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 26; Beschluss vom 29. Februar 2000, a.a.O.).
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06
Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner; …
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82.99 - (Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41) ausgesprochen, dass Normen, mit denen der Staat dem verfassungsrechtlichen Förderungsauftrag in Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung trägt, regelmäßig schon deswegen nicht im Widerspruch zu dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG stehen, weil die Zugehörigkeit zu dem durch die Begriffe "Ehe und Familie" gekennzeichneten Personenkreis eine Förderung und damit eine Ungleichbehandlung gegenüber dem nicht hierzu gehörigen Personenkreis grundsätzlich rechtfertigt (…ebenso Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 14 = NJW 2006, 1828).
- BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 9.01
Beitrag; Berufsfreiheit; Familienlastenausgleich; "generativer Beitrag"; …
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es ihm nur, dabei Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 ; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82.99 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41, S. 4). - BSG, 18.10.2023 - B 5 R 49/21 R
Linken-Politiker Ernst scheitert: Keine volle Rente für Abgeordnete
Ebenso ist sie vom Gedanken des sozialen Ausgleichs geprägt, wie er für die Sozialversicherung kennzeichnend ist (vgl BVerwG Beschluss 29.2.2000 - 1 B 82/99 - juris RdNr 10 mwN) . - OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 8 LC 130/12
Absenken einer bestehenden Rentenanwartschaft eines ledigen Mitglieds auf das …
Unabhängig davon, dass es für zulässig erachtet wird, innerhalb der Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes zu differenzieren und die Beiträge an dem Ziel zu orientieren, die Mittel für die Hinterbliebenenversorgung nicht der Gesamtheit der versicherten Mitglieder, sondern gezielt denen aufzuerlegen, deren Angehörige die potenziellen Nutznießer sind (vgl. Groepper, NJW 1999, 3008, 3014; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.2.2000 - BVerwG 1 B 82.99 -, juris Rn. 10 f., nach dem Bundesrecht es nicht grundsätzlich gebietet, die Beiträge zur berufsständigen Versorgung zu ermäßigen, wenn Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung voraussichtlich nicht entstehen), zielt § 15 ABH - wie auch der Beklagte hervorhebt - nicht auf eine vollständige Gleichbehandlung bei der Höhe der Altersrente lediger und verheirateter Mitglieder, wie bereits die Regelung über den Ledigenzuschlag nach § 15 Abs. 7 ABH zeigt. - OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 KN 128/15
Ledigenzuschlag; Normenkontrolle; Ärztekammer; Ärzteversorgung
Das von der Antragsgegnerin verfolgte Ziel steht mit dem Solidaritätsgedanken in Einklang, der es rechtfertigt, Belastungen auf möglichst viele Mitglieder zu verteilen und sie in gewissem Rahmen auch für die Finanzierung solcher Versorgungsleistungen heranzuziehen, auf die voraussichtlich kein (abgeleiteter) Anspruch entstehen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.2.2000 - BVerwG 1 B 82.99 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41). - VGH Baden-Württemberg, 24.09.2014 - 9 S 2333/12
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des sogenannten "Ledigenzuschlags" auf die …
So steht es mit dem Solidaritätsgedanken in Einklang, möglichst viele Mitglieder ohne Rücksicht auf ihre familiären Verhältnisse zur Hinterbliebenenversorgung heranzuziehen, auch wenn für einen Teil davon voraussichtlich keine (abgeleiteten) Ansprüche entstehen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 B 82/99 -, Juris Rn. 10; OVG Lüneburg…, Urteil vom 12.06.2014 - 8 LC 130/12 -, Juris Rn. 44; Groepper, NJW 1999, 3008, 3014). - BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 14.13
Wiedereinsetzung bei Störung des Telefaxanschlusses des Senders; Gleichbehandlung …
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es ihm nur, dabei Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 ; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82.99 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41). - OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
Befreiung eines Anwalts vom monatlichen Pflichtbeitrag wegen bestehender …
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es ihm nur, dabei Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfGE 97, 332 ; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 B 82.99 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41, S. 4). - OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 LC 31/16
Absenkung des Ledigenzuschlags von 20 % auf 10 % in der Satzung des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03
Rentenversicherung
- VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
- VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
- VG Oldenburg, 25.04.2017 - 7 A 1271/16
Altersrente; offenes Deckungsplanverfahren; Eigentumsgarantie; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2008 - 5 A 1110/06
- OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 8 LA 16/08
Berufsständisches Versorgungsrecht - Hinterbliebenenrente an Partner einer …
- VG Münster, 13.12.2007 - 3 K 1845/05
Kein Anspruch des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente …
- VG Arnsberg, 05.02.2007 - 2 K 4145/06
Kein Anspruch auf Beamtenversorgung für eingetragenen Lebenspartner eines …
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
- VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
- VG Düsseldorf, 10.09.2008 - 20 K 5312/06
Lebenspartner
- VG Düsseldorf, 26.10.2007 - 20 K 5312/06
Lebenspartner
- VG Köln, 16.04.2007 - 9 K 3114/06
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines gleichgeschlechtlichen …