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   VGH Bayern, 10.02.1998 - 1 B 95.2338   

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VGH Bayern, 10.02.1998 - 1 B 95.2338 (https://dejure.org/1998,43052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.1998 - 1 B 95.2338 (https://dejure.org/1998,43052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 1 B 95.2338 (https://dejure.org/1998,43052)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Ansbach, 30.07.2020 - AN 17 K 19.02415

    Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer örtlichen Bauvorschrift

    Ihr Fehlen berührt die Durchsetzbarkeit des Grundverwaltungsaktes (vgl. Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, 1.7.2020, Art. 76 Rn. 102; OVG Saarl., U.v. 26.4.1991 - 2 R 30/89 - juris Rn. 19; so auch VG Augsburg, U.v. 26.9.2013 - Au 5 K 13.225 - juris Rn. 28), denn in diesem Fall ist der Verpflichtete rechtlich nicht in der Lage, der Anordnung nachzukommen (vgl. BayVGH, U.v. 10.2.1998 - 1 B 95.2338 - juris Rn. 13; Decke in Simon/Busse, BayBO, 137. EL Juli 2020, Art. 76 Rn. 437 ff.).

    Es gehört zu den Aufgaben der bescheidserlassenden Behörde, sich über die aktuelle Eigentumssituation zu erkundigen (vgl. BayVGH, U.v. 10.2.1998 - 1 B 95.2338 - juris Rn. 14).

  • VG München, 08.03.2017 - M 9 K 16.2327

    Zwangsvollstreckung einer Verpflichtung zur Gestattung des Zutritts zu einem

    Das Fehlen einer Duldungsanordnung aber kann von vorn herein nur bei Unterlassen von Ermittlungen oder bei nicht ausreichenden Ermittlungen seitens der Behörde geltend gemacht werden (Simon/Busse, a.a.O., Art. 76 Rn. 414, mit Bezug auf BayVGH, U.v. 10.2.1998 - 1 B 95.2338 - juris), was hier nach Obenstehendem definitiv auszuschließen ist.
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