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   OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12   

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OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12 (https://dejure.org/2012,13901)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.06.2012 - 1 B 99/12 (https://dejure.org/2012,13901)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 1 B 99/12 (https://dejure.org/2012,13901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bremen.de PDF
  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 4 Abs 1; GG Art 4 Abs 2; GG Art 6 Abs 2; BremSchulG § 55 Abs 8
    Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen - Schwimmunterricht; Grundschule; muslimische Schülerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Mädchen muslimischen Glaubens im Grundschulalter auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch von Mädchen muslimischen Glaubens im Grundschulalter auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Schülerin muslimischen Glaubens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwimmunterricht mit Ganzkörperbadeanzug

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Muslimischer Glaube: Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Religionsfreiheit - Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Muslimin

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung einer muslimischen Schülerin vom Schwimmunterricht im Grundschulalter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Schülerin muslimischen Glaubens

  • spiegel.de (Pressebericht, 22.06.2012)

    Schulsport: Neunjährige Muslimin muss mitschwimmen

  • taz.de (Pressemeldung, 02.07.2012)

    Islamische Kleidungsvorschriften: Mädchen soll nicht schwimmen

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Teilnahmepflicht muslimischer Schülerinnen am Schwimmunterricht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Schülerin muslimischen Glaubens - Persönlicher Gewissenskonflikt durch Teilnahme am koedukative Sportunterricht bei Schülerinnen der Primarstufe noch nicht zu erwarten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 842
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Das Bundesverwaltungsgericht habe dies in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25.08.1993 (BVerwGE 94, 82 ) entschieden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass im Falle einer konkreten, substantiierten und objektiv nachvollziehbaren Darlegung eines Gewissenskonflikts als Konsequenz aus dem Zwang, an dem koedukativen Sportunterricht teilnehmen zu müssen, ein Anspruch auf Befreiung von diesem Unterricht besteht (BVerwG, U. v. 25.08.1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82 sowie U. v. selben Tag - 6 C 30/92 - [...], Rn 20).

    Dieser Sachverhalt kann Bedeutung erlangen bei Mädchen, die die Religionsmündigkeit erlangt haben und die ein solcher Anblick in eine persönliche Not bringt (vgl. BVerwG, U. v. 25.08.1993 - 6 C 8/91 - a.a.O. ).

  • BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09

    Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Die in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbürgte Glaubensfreiheit beinhaltet das Recht, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen und den eigenen Glauben zu bekunden (vgl. BVerfG, B. v. 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09 - NJW 2009, 3151 m.w.N.; BVerwG, U. v. 30.11.2011 - 6 C 20/10 - NVwZ 2012, 162 ).

    Danach ist es Sache der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten (BVerfG, B. v. 21.07.2009, a.a.O., m.w.N.).

    Die widerstreitenden Positionen sind nach den Umständen des jeweiligen Falles zu einem schonenden Ausgleich zu bringen (BVerfG, B. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 - NVwZ 2008, 72 ; B. v. 21.07.2009, a.a.O., ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - 19 B 1362/08

    Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jähriges muslimisches Mädchen

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Seit einigen Jahren existieren solche den ganzen Körper bis auf Hände, Füße und Gesicht bedeckenden Badeanzüge, die aus einem Material hergestellt sind, das auch im nassen Zustand ein enges Anhaften an der Haut und ein Abzeichnen der Körperkonturen verhindert (vgl. OVG Münster, B. v. 20.05.2009 - 19 B 1362/08, NVwZ-RR 2009, 923 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Die Glaubensfreiheit ist als Teil des grundrechtlichen Wertsystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das gesamte grundrechtliche Wertsystem beherrscht (vgl. BVerfG, B. v. 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04 - FamRZ 2006, 1094 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06

    Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Die widerstreitenden Positionen sind nach den Umständen des jeweiligen Falles zu einem schonenden Ausgleich zu bringen (BVerfG, B. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 - NVwZ 2008, 72 ; B. v. 21.07.2009, a.a.O., ).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Die in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbürgte Glaubensfreiheit beinhaltet das Recht, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen und den eigenen Glauben zu bekunden (vgl. BVerfG, B. v. 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09 - NJW 2009, 3151 m.w.N.; BVerwG, U. v. 30.11.2011 - 6 C 20/10 - NVwZ 2012, 162 ).
  • OVG Bremen, 24.03.1992 - 1 BA 17/91

    Islamische Religionszugehörigkeit; Türkische Schülerin; Befreiung vom

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Wenn der Gesetzgeber in § 5 KErzG die Religionsmündigkeit auf die Vollendung des 12. bzw. 14. Lebensjahres bezieht, geht er davon aus, dass Kinder ab diesem Alter grundsätzlich in der Lage sind, sittliche Wertentscheidungen zu verstehen und für sich zu treffen (vgl. OVG Bremen, U. v. 24.03.1992 -1 BA 17/91 - InfAuslR 1992, 269 ).
  • VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05

    Antrag auf Befreiung eines 9-jährigen Mädchens aus der islamischen

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Vielmehr bietet der Sportunterricht gerade in der Grundschule Gelegenheit, die Beachtung sozialer Grundregeln einzuüben (vgl. VG Hamburg, B. v. 14.04.2005 - 11 E 1044/05 - NVwZ-RR 2006, 121 ).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 30.92

    Sportunterricht - Schülerin islamischen Glaubens - Bekleidungsvorschriften des

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass im Falle einer konkreten, substantiierten und objektiv nachvollziehbaren Darlegung eines Gewissenskonflikts als Konsequenz aus dem Zwang, an dem koedukativen Sportunterricht teilnehmen zu müssen, ein Anspruch auf Befreiung von diesem Unterricht besteht (BVerwG, U. v. 25.08.1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82 sowie U. v. selben Tag - 6 C 30/92 - [...], Rn 20).
  • VGH Hessen, 28.09.2012 - 7 A 1590/12

    Glaubensfreiheit und koedukativer Schwimmunterricht

    Soweit es der Klägerin durch Abwenden oder Niederschlagen ihres Blickes nicht möglich ist, den Anblick von Mitschülern in Badehosen zu vermeiden, ist ihr diese visuelle Konfrontation im Hinblick auf den staatlichen Integrationsauftrag zuzumuten (im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung gleichfalls gegen eine Befreiung von Schülerinnen vom koedukativen Schwimmunterricht, wenn die Teilnahme daran in einer muslimischen Bekleidungsvorschriften entsprechenden Schwimmbekleidung möglich ist: VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2008 - 18 K 301/08 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 19 B 1362/08, 19 E 1161/08 - NVwZ-RR 2009, 923; VG Aachen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 9 L 518/10 - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 99/12 - NordÖR 2012, 423; für eine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht: VG Bremen, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 V 1754/10 - juris; für den vergleichbar gelagerten Fall der Befreiung vom koedukativen Sportunterricht auch BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - BVerwGE 94, 82).
  • VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19

    Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht

    Sie werden bis zu ihrer Religionsmündigkeit allerdings im Rahmen der elterlichen Sorge von ihren Eltern vertreten (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 99/12 -, zit. nach juris Rdn. 11 - 13).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 19 ZD 10/12

    Entsprechende Anwendbarkeit von § 146 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren gegen

    Ist ein religiös motiviertes Verhalten nicht mit den dem Grundgesetz verpflichteten staatlichen Erziehungszielen vereinbar oder gefährdet es gar den Schulfrieden, ist es darüber hinaus auf der Grundlage einer Einzelfallabwägung möglicherweise sogar Pflicht der Schule, auf den betreffenden Schüler und seine Eltern einzuwirken oder etwaige religiös abgeleitete Ansprüche an die Gestaltung des schulischen Lebens zurückzuweisen (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 30.11.2011 - 6 C 20.10 -, NVwZ 2012, 162; OVG Münster, Urt. v. 18.8.2010 - 19 A 1211/09 -, DVBl. 2010, 1392; Beschl. v. 22.12.2011 - 19 A 610/10 -, NWVBl. 2012, 235 mit nachgehender Revisionszulassung durch BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012 - 6 B 9.12 -, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.2012 - 1 B 99/12 -, NordÖR 2012, 423; aus der Literatur: Schaefer, VerwArch 2012, 136; Thormann, DÖV 2011, 945; Rohe, BayVBl. 2010, 257; Bock, NVwZ 2007, 1250).
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