Rechtsprechung
   OVG Bremen, 21.06.1983 - 1 BA 60/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3944
OVG Bremen, 21.06.1983 - 1 BA 60/82 (https://dejure.org/1983,3944)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.06.1983 - 1 BA 60/82 (https://dejure.org/1983,3944)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Juni 1983 - 1 BA 60/82 (https://dejure.org/1983,3944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgebäude, Schulgrundstück - Städtebauliche Zulässigkeit eines Schulbauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.1983 - 1 BA 60/82
    Nach der insoweit verallgemeinerungsfähigen immissionsschutzrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49, 54 f. - Tunnelofen) ist in den Bereichen, in denen Baugebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, die Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet.
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.1983 - 1 BA 60/82
    Die Eigenart des Baugebietes ergibt sich aus der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebietes und seiner besonderen Struktur (BVerwG, Urteil vom 02.03.1973 - IV C 40.71 -, BVerwGE 42, 30, 37); sie läßt sich nicht allein aus den abstrakt-normativen Rahmenregelungen der einzelnen Baugebietsvorschriften (hier: § 4 BauNVO 1962) entnehmen, sondern ist anhand der Planungsziele und Festsetzungen des konkreten Bebauungsplans unter Berücksichtigung der jeweiligen tatsächlichen baulichen Entwicklung des Baugebiets zu bestimmen (Bielenberg, a.a.O., Rdnr. 24 zu § 15 BauNVO).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.1983 - 1 BA 60/82
    Während ein Teil des Schrifttums der Auffassung war, daß der Schutzbereich des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO 1962 an der Baugebietsgrenze ende, vertrat ein anderer Teil des Schrifttums die Auffassung, daß auch die Wirkungen von Belästigungen und Störungen auf benachbarte Baugebiete zu berücksichtigen seien; wieweit der Bereich der Umgebung zu ziehen sei, hänge von dem Wirkungsbereich der Beeinträchtigung im Einzelfall ab (vgl. im einzelnen die Schrifttumsnachweise bei Bielenberg, a.a.O., Rdnr. 14; das dort für die engere Auslegung angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.1973 - IV C 71.71 -, DVBl. 1974, 358, betrifft allerdings nicht die hier interessierende Auslegung des Begriffs Umgebung in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO 1962, sondern die Frage, ob diese Bestimmung Grundlage für einen gebietsüberschreitenden Nachbarschutz sein könne).
  • BGH, 17.04.1980 - III ZR 167/78

    Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.1983 - 1 BA 60/82
    Baugebiet im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1962 ist nicht das gesamte Planungsgebiet, sondern ein Gebiet spezifischer baulicher Nutzung im Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO 1962 (vgl. BGH, Urteil vom 17.04.1980 - III ZR 167/78 -, EPlaR II 2 b BGH 4.80/1,8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz

    "Baugebiet" im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ist ein Gebiet spezifischer baulicher Nutzung im Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 21.06.1983 - 1 BA 60/82 -, BRS 40 Nr. 43).
  • VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554

    Nachbarklage gegen Zulassung einer Kindertagesstätte (7-gruppige

    Zwar dürfte eine Schule dieser Größe in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sein (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO; siehe hierzu OVG Bremen, U.v. 21.6.1983 - 1 BA 60/82 - BauR 1983, 553) und dasselbe wird man im Grundsatz auch für die sonstigen Nichtwohnnutzungen in dem Bereich annehmen können, soweit es um die einzelnen Nutzungen für sich betrachtet geht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - 7 B 1040/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden

    Schulen sind als Anlagen für kulturelle Zwecke - vgl. zu dieser Einordnung Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Auflage 2002, Vorbem. §§ 2-9, 12-14, Randnr. 13 - sowohl in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) - vgl. OVG Bremen, Urteil vom 21. Juni 1983 - 1 BA 60/82 -, BRS 40 Nr. 43 - als auch - ausnahmsweise - in einem reinen Wohngebiet (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) zulässig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 118/00

    Ausweisung von Flächen innerhalb eines Dorfgebietes im Rahmen eines

    vgl. OVG Bremen, Urteil vom 21. Juni 1983 - 1 BA 60/82 - BRS 40 Nr. 43; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 S 1221/83 - BRS 40 Nr. 31; zur Ausweisung eines Schulsportplatzes vgl. OVG Berlin, Urteil vom 5. September 1986 - 2 A 1.85 - BRS 46 Nr. 27; Bielenberg in Ernst-Zinkahn- Bielenberg, BauGB, Kommentar, § 4 BauNVO Rdnr. 18.
  • OVG Saarland, 25.01.1989 - 2 W 635/88

    Eilrechtsschutz eines Nachbarn gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht