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   OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04   

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OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04 (https://dejure.org/2004,15738)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2004 - 1 BS 297/04 (https://dejure.org/2004,15738)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2004 - 1 BS 297/04 (https://dejure.org/2004,15738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen den Bau eines Lebensmittel-Discountmarkts in einem allgemeinen Wohngebiet; Abwehr eines Vorhabens durch den Nachbarn unabhängig vom Grad seiner tatsächlichen Beeinträchtigung; Kriterien für das Vorliegen eines der Versorgung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 354
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 10 B 1428/00

    Begriff eines der Versorgung des Wohngebiets dienenden Ladens; Aldi-Markt

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Als noch nicht großflächig sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand, der in einem Eilverfahren zugrunde zu legen ist, Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 700 qm anzusehen (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, BauR 1987, 528 [531]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187; NdsOVG, Beschl. v. 26.4.2001, BRS 64, Nr. 76; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] und Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 2004, 245; a.A. OVG RP, Urt. v. 2.3.2001, BRS 164 Nr. 75, wonach ein Laden mit 802 qm Verkaufsfläche noch der wohnungsnahen Versorgung diene).

    Von Belang sind insoweit das Betriebskonzept, die Beschaffenheit und der Zuschnitt der Anlage, die sich daraus ergebenden Erfordernisse einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, die örtlichen Gegebenheiten und die typischen Verhaltensweisen potenzieller Kunden (OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] ; Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 245 f.; VGH Bad-Württ, Urt. v. 21.6.1994, BRS 56 Nr. 54; OVG Berlin, Urt. v. 29.4.1994, BRS 56, Nr. 55).

    Gleichwohl kann aus der Überschreitung der erforderlichen Stellplatzzahl um das Fünffache nicht zwingend geschlossen werden, das Vorhaben diene nicht mehr i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der Versorgung des Gebiets (a.A. OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] [907]; vgl. ferner Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 2004, 245).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2003 - 7 B 1040/03

    Baugenehmigung für einen Aldi-Markt in einem von Wohnbebauung geprägten Gebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Als noch nicht großflächig sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand, der in einem Eilverfahren zugrunde zu legen ist, Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 700 qm anzusehen (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, BauR 1987, 528 [531]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187; NdsOVG, Beschl. v. 26.4.2001, BRS 64, Nr. 76; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] und Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 2004, 245; a.A. OVG RP, Urt. v. 2.3.2001, BRS 164 Nr. 75, wonach ein Laden mit 802 qm Verkaufsfläche noch der wohnungsnahen Versorgung diene).

    Außer Betracht zu bleiben haben dabei allerdings Gebiete einer anderen Nutzungsart und solche Gebiete, die vom Laden so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (BVerwG, Urt. v. 29.10.1998, BRS 60 Nr. 68; OVG NW, Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 2004, 245 [246]).

    Gleichwohl kann aus der Überschreitung der erforderlichen Stellplatzzahl um das Fünffache nicht zwingend geschlossen werden, das Vorhaben diene nicht mehr i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der Versorgung des Gebiets (a.A. OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] [907]; vgl. ferner Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 2004, 245).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Als noch nicht großflächig sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand, der in einem Eilverfahren zugrunde zu legen ist, Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 700 qm anzusehen (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, BauR 1987, 528 [531]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187; NdsOVG, Beschl. v. 26.4.2001, BRS 64, Nr. 76; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] und Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 2004, 245; a.A. OVG RP, Urt. v. 2.3.2001, BRS 164 Nr. 75, wonach ein Laden mit 802 qm Verkaufsfläche noch der wohnungsnahen Versorgung diene).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist der Begriff des "Ladens" durchaus ein sich den ökonomischen Veränderungen und insbesondere den Einkaufsgewohnheiten anpassender und wandelbarer Begriff (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urt. v. 14.6.1967, DÖV 1968, 325; HessVGH, Urt. v. 27.11.1970, BauR 1971, 28; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187 f.).

    Das maßgebliche Gebiet kann sich jedenfalls im Sinne eines Einzugsbereiches auf angrenzende Gebiete bzw. durchfahrende Kunden erstrecken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.2.1979, BauR 1980, 254 [255]; Beschl. v. 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187 [188]).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2726/93

    Allgemeines Wohngebiet - Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Eine Beschränkung hierauf ergibt sich aus der Baunutzungsverordnung jedoch nicht, weil die äußeren Grenzen eines Bebauungsplangebietes häufig nicht in Zusammenhang mit der Frage stehen, ob und in welchem Umfang sich ein Laden diesem Gebiet funktional zuordnen lässt (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 21.6.1994, BRS 56 Nr. 54).

    Von Belang sind insoweit das Betriebskonzept, die Beschaffenheit und der Zuschnitt der Anlage, die sich daraus ergebenden Erfordernisse einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, die örtlichen Gegebenheiten und die typischen Verhaltensweisen potenzieller Kunden (OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] ; Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 245 f.; VGH Bad-Württ, Urt. v. 21.6.1994, BRS 56 Nr. 54; OVG Berlin, Urt. v. 29.4.1994, BRS 56, Nr. 55).

    Von zumindest gleichem Gewicht ist das nach außen in Erscheinung tretende Betriebskonzept (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 21.6.1994, BRS 56 Nr. 54).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Als noch nicht großflächig sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand, der in einem Eilverfahren zugrunde zu legen ist, Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 700 qm anzusehen (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, BauR 1987, 528 [531]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187; NdsOVG, Beschl. v. 26.4.2001, BRS 64, Nr. 76; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000, BauR 2001, 906 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.11.2000 - 10 B 1428/00] und Beschl. v. 19.8.2003, NVwZ-RR 2004, 245; a.A. OVG RP, Urt. v. 2.3.2001, BRS 164 Nr. 75, wonach ein Laden mit 802 qm Verkaufsfläche noch der wohnungsnahen Versorgung diene).

    Bei den Gebieten, denen die Baunutzungsverordnung die genannten Versorgungsbetriebe ausdrücklich zuordnet, handelt es sich um Gebiete, die ausschließlich, vorwiegend oder zumindest auch dem Wohnen dienen oder die, wie Kerngebiete, Wohnstandorten räumlich oder verkehrlich zugeordnet sind (BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, BauR 1987, 528 [530]).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Ist danach eine Ausdehnung des Gebiets, dem der Laden zugeordnet werden kann, über das Bebauungsplangebiet hinaus grundsätzlich möglich, muss sich allerdings aus der Baugenehmigung selbst, aus dem Bauantrag oder aus sonstigen objektiven Gründen die Beschränkung der Nutzung des Baugrundstückes bzw. die Gebietsbezogenheit des Vorhabens ergeben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166).

    Das maßgebliche Gebiet kann sich jedenfalls im Sinne eines Einzugsbereiches auf angrenzende Gebiete bzw. durchfahrende Kunden erstrecken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.2.1979, BauR 1980, 254 [255]; Beschl. v. 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986, BauR 1986, 187 [188]).

  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2002 - 10 L 1774/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Gegen die Annahme, das Vorhaben der Beigeladenen diene nicht allein der Versorgung der Bewohner des vorstehend abgegrenzten Gebiets, sondern sei darauf angelegt, auch jenseits der Gebietsgrenzen wohnende Kunden zu versorgen, spricht bei summarischer Prüfung nicht notwendigerweise der Umstand, dass das Vorhaben durch seine Lage am Rand des Bebauungsplangebietes und insbesondere an der Kreuzung der _ Straße mit der S für den motorisierten Individualverkehr sehr verkehrsgünstig gelegen und daher auch für Bewohner außerhalb des maßgeblichen Gebiets gut erreichbar ist (vgl. zu diesem Kriterium VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.6.1994, BRS 56, Nr. 54; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 21.8.2002, - 10 L 1774/02 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151), der der Senat folgt, kann ein Nachbar unabhängig vom Grad seiner tatsächlichen Beeinträchtigung ein Vorhaben abwehren, wenn es einer Baugebietsfestsetzung widerspricht und der Nachbar in deren Schutzbereich einbezogen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 B 966/98

    Laden zur Versorgung des Gebiets; Getränkemarkt; Laden

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04
    Anders als bei Läden mit einem nur reduzierten Warenangebot, die für einen rentablen Betrieb von vornherein auf einen größeren Einzugsbereich angewiesen sind (zu einem Getränkemarkt, vgl. OVG NW, Beschl. v. 31.7.1998, - 10 B 966/98 -, zitiert nach juris), dürfte im Vorhaben der Beigeladenen ein Warensortiment feilgeboten werden, das den Erfordernissen einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB ) noch hinreichend Rechung trägt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    aa) Wie der Antragsteller zutreffend ausführt, folgt allein aus dem Umstand, dass ein Einzelhandelsbetrieb mit seiner Verkaufsfläche die Grenze zur Großflächigkeit unterschreitet, noch nicht, dass er in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004 - 1 BS 297/04 -, BRS 67 Nr. 67, juris Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 19. August 2003 - 7 B 1040/03 -, BRS 66 Nr. 72, juris Rn. 34; Aschke, a.a.O., Rn. 23).

    Maßgeblich ist, dass es sich um einen einheitlich strukturierten und zusammenhängenden Bereich handelt, wobei neben Gebieten anderer Nutzungsart auch solche Gebiete außer Betracht zu bleiben haben, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang - es geht um den verbrauchernahen Einzugsbereich (vgl. Stock, a.a.O., Rn. 39) - nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67; OVG NW, Beschluss vom 19. August 2003, a.a.O., Rn. 38; NdsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 8).

    Ob ein Laden oder Verkaufsbetrieb im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der Versorgung des Gebiets dient, ist anhand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung des Betriebskonzepts typisierend zu ermitteln, wobei neben der Größe und sonstigen Beschaffenheit des Betriebs auch die sich daraus ergebenden Erfordernisse einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die demografischen und sozialen Verhältnisse im Gebiet, und die typischen Verhaltensweisen in der Bevölkerung einbezogen werden können (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Februar 2010, a.a.O., und vom 28. Juni 2010, a.a.O., Rn. 17; ebenso OVG NW, Beschluss vom 19. August 2003, a.a.O., Rn. 36; NdsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2004, a.a.O., juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 10; Stock, a.a.O., Rn. 42; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 9.97 -, BRS 60 Nr. 68 zum Gebietsbezug einer Gastwirtschaft mit Kegelbahn).

    Denn es kommt nur darauf an, ob das Vorhaben objektiv geeignet ist, der Gebietsversorgung zu dienen, nicht aber darauf, ob es hierfür auch erforderlich ist (vgl. OVG Bln, Urteil vom 29. April 1994, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 10).

    Andererseits gibt es auch Entscheidungen, wonach entsprechende Betriebe im Einzelfall für (möglicherweise) zulässig erachtet worden sind (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 -, BRS 64 Nr. 75, juris [ca. 800 m² Verkaufsfläche, 70 Außenparkplätze und 18 Tiefgaragenstellplätze]; SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O. [knapp 700 m² Verkaufsfläche, 98 Stellplätze]).

    Diese besonderen Bedingungen könnten daher durchaus auch für eine ausnahmsweise Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet sprechen (vgl. Stock, a.a.O., Rn. 53; s. auch SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 11).

    Auch für diesen Kundenkreis ist daher die Vorhaltung von Parkmöglichkeiten von Bedeutung, ohne dass deswegen der Gebietsbezug zu verneinen wäre (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 14; vgl. im Zusammenhang mit einem Getränkemarkt auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Februar 2010, a.a.O.).

    Da es durchaus als möglich, jedenfalls als nicht hinreichend sicher ausgeschlossen erscheint, dass der Aldi-Markt der Versorgung des Gebiets dient und den Gebietserhaltungsanspruch des Antragstellers nicht verletzt, verbleibt es hier bei dem vom Gesetz angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung (vgl. zu einer ähnlichen Abwägung SächsOVG, Beschluss vom 30. August 2004, a.a.O., Rn. 3 f.).

  • VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09

    Baurecht: Christbaumverkauf in der Adventszeit, Nachbarschutz im allgemeinen

    Allerdings schadet es nicht, wenn die im Gebiet Ansässigen mit Kraftfahrzeugen anfahren (OVG Sachsen, BauR 2005, 354).
  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 1 A 279/18

    Kurierdienst; Gebietsverträglichkeit; allgemeines Wohngebiet; typisierende

    Der in diesem Zusammenhang angeführte Senatsbeschluss vom 30. August 2004 - 1 BS 297/04 - ist jedoch hier nicht zielführend.

    Bei dem dort zur Entscheidung stehenden Sachverhalt ging es im vorläufigen Rechtschutzverfahren um die regelhafte bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines der Versorgung des Gebiets dienenden Ladens nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (Senatsbeschl. v. 30. August 2004 - 1 BS 297/04 -, juris).60 2.3.2.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2005 - 5 S 2363/04

    Berücksichtigung bodenrechtlicher Belange bei Erweiterung eines großflächigen

    Dem folgend hat der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.11.2004 - 3 S 2504/04 - Juris) hinreichende Anhaltspunkte im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in einem neuen Stadtteil einer Großstadt angenommen, weil in diesem bislang nur ansatzweise städtebauliche Strukturen gewachsen waren, die durch den Markt gefährdet werden könnten, und weil der Markt selbst zum Wachsen funktionsgerechter Strukturen, nämlich zu einer verbrauchernahen Versorgung beitragen würde, ohne die Versorgungsstruktur in entfernteren Stadtteilen zu gefährden (der geplante Markt also im Grunde eine Nahversorgungsfunktion wahrnehmen würde; vgl. zu diesem Aspekt auch Sächs. OVG, Beschl. v. 30.08.2004 - 1 BS 297/04 - BauR 2005, 354).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 3 M 182/12

    Nicht mehr der Gebietsversorgung dienender Laden bei notwendigen erheblichen

    Maßgeblich ist, dass es sich um einen einheitlich strukturierten und zusammenhängenden Bereich handelt, wobei neben Gebieten anderer Nutzungsart auch solche Gebiete außer Betracht zu bleiben haben, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (vgl. BVerwG, B. v. 03.09.1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67; OVG Münster, B. v. 19.08.2003 - 7 B 1040/03 -, BRS 66 Nr. 72, juris Rn. 38; OVG Lüneburg, B. v. 19.07.2004 - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231, juris Rn. 13; OVG Bautzen, B. v. 30.08.2004 - 1 BS 297/04 -, BRS 67 Nr. 67, juris Rn. 8).

    Zwar mag es für die Frage des Gebietsversorgungscharakters eines Vorhabens für sich genommen unschädlich sein, wenn die im Gebiet Ansässigen mit Kraftfahrzeugen anfahren, weil die heutigen Einkaufsgewohnheiten der Bevölkerung sich dadurch kennzeichnen, dass Einkäufe regelmäßig nicht mehr täglich, sondern ein- oder zweimal wöchentlich getätigt werden und wegen der dann größeren Warenmengen auch bei geringeren Entfernungen Kraftfahrzeuge genutzt werden (vgl. OVG Bautzen, B. v. 30.08.2004, a.a.O.; OVG Berlin, B. v. 21.12.2011, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02

    Baugenehmigung für Werbeanlage

    Ein Lebensmittel-Discounter kann grundsätzlich nicht mehr als "Nachbarschaftsladen" zur wohnungsnahen Versorgung eingeordnet werden, wenn er "großflächig" im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30.08.2004 - 1 BS 297/04 -, BauR 2005, 354; NdsOVG, Beschl. v. 27.04.2001 - 1 MB 1190/01 -, BauR 2001, 1239).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 7 A 2424/04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    OVG, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 1 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 231 = ZfBR 2005, 76 und Sächs. OVG, Beschluss vom 30. August 2004 - 1 BS 297/04 -, BauR 2005, 354.
  • VG Gera, 30.06.2005 - 4 E 537/05

    ; Überleitung B-Plan; Auslegung einer Baustufe; Lebensmitteldiscountmarkt in

    unschädlich, wenn sich der Einzugsbereich eines Ladens mit Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO auch auf angrenzende Gebiete bzw. durchfahrende Kunden erstreckt (vgl. hierzu OVG Sachsen, Beschluss vom 30. August 2004, 1 BS 297/04, BauR 2005, S. 354 ff. m.w.N.).

    30. August 2004, 1 BS 297/04, BauR 2005 S. 354 ff. m.w.N.; andere Ansicht OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2000, 10 B 1428/00, zitiert nach juris).

  • VG Saarlouis, 31.05.2011 - 5 L 436/11

    Wohn- und Geschäftshaus für 5 Wohnungen und Fahrradgeschäft mit -verleih und

    Demgegenüber hat das Sächsische OVG im Beschluss vom 30.08.2004 - 1 Bs 297/04 -, BRS 67 Nr. 67, einen Lebensmitteldiscountmarkt mit 699 qm Verkaufsfläche und 98 Stellplätzen und prognostizierten 1380 Kunden pro Tag in einem Allgemeinen Wohngebiet noch für gebietsverträglich gehalten; ob bei einer anderen - kleineren - Festsetzung des Gebiets und einer geringeren Einwohnerzahl eine andere Beurteilung geboten sei, müsse der Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • VG Cottbus, 31.08.2017 - 3 K 866/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Bildet etwa das Bebauungsplangebiet mit angrenzenden Gebieten, die rechtlich oder tatsächlich ebenfalls als Wohngebiet zu qualifizieren sind, einem einheitlich strukturierten und zusammenhängenden Bereich, so kann dies ein Grund dafür sein, den räumlichen Bezugsrahmen für die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO gebotene Beurteilung zu erweitern (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Oktober 1998, BRS 60, Nr. 67; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. August 2004 -1 BS 297/04 zitiert nach juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. Februar 2010 - 10 N 45.07 -).
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