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   VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332   

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VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 (https://dejure.org/2010,4258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 (https://dejure.org/2010,4258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2010 - 1 BV 10.1332 (https://dejure.org/2010,4258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Baueinstellungsverfügung bezügl. Mobilfunkanlage wegen nachträglicher Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Städtebauliche Rechtfertigung von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten bei einer ausschließenden kommunalen Planung zur Sicherstellung der Versorgung mit Mobilfunkleistungen von anderen Standorten im Gemeindegebiet als von Wohngebieten; Begründung eines Ausschlusses von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebauliche Rechtfertigung von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten bei einer ausschließenden kommunalen Planung zur Sicherstellung der Versorgung mit Mobilfunkleistungen von anderen Standorten im Gemeindegebiet als von Wohngebieten; Begründung eines Ausschlusses von ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre: Ausschluss von Mobilfunkanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 299
  • BauR 2011, 807
  • ZfBR 2011, 276
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 05.2105

    Bauplanungsrecht: Mobilfunkanlage in Wohngebiet // Bauleitplanung zur Umsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Zwar wird das für den Erlass einer Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsziele in der Regel nur erreicht, wenn die Gemeinde bei Erlass der Sperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung im künftigen Plangebiet besitzt (BayVGH vom 2.8.2007 Az. 1 BV 05.2105 VGH n. F. 61, 27 = BayVBl 2008, 470 = ZfBR 2008, 287).

    Das Instrumentarium des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO lässt es wohl zu, in dem auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung 1990 festgesetzten allgemeinen Wohngebiet die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen (als fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO) auszuschließen (BayVGH vom 2.8.2007 a. a. O. [entsprechende Anwendung von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO]).

    Vielmehr ist das Ziel, die Standorte von Mobilfunkanlagen so festzulegen, dass Wohngebiete so wenig "befeldet" werden wie dies bei Sicherstellung eines guten Funkversorgungspegel möglich ist, ein "positives" und, wie der Senat im Urteil vom 2. August 2007 (a. a. O.) näher dargelegt hat, auch grundsätzlich legitimes Planungsziel.

    36 2. Hinsichtlich der grundsätzlichen städtebaulichen Rechtfertigung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) hält der Senat trotz der vom Bevollmächtigten der Klägerin an anderer Stelle ( Uechtritz , Kommunale Vorsorgeplanung in Bezug auf Mobilfunkanlagen - Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen, VerwArch 2010, S. 505 ff.) erhobenen Einwände an der im Urteil vom 2. August 2007 (Az. 1 BV 05.2105 VGH n. F. 61, 27 = BayVBl 2008, 470 = ZfBR 2008, 287) vertretenen Auffassung fest, dass sich eine Standortplanung (Vorsorgeplanung) für Mobilfunkanlagen auf städtebauliche Gründe stützen kann.

    In dem (unter der Internetadresse http://www.emf-forschungsprogramm.de/abschlussphase/DMF_AB.pdf abrufbaren) Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz über die "Ergebnisse des deutschen Mobilfunkforschungsprogramms, Bewertung der gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks (Stand 15.05.2008)" wird (auf S. 24 unter "Verbleibende offene Fragen") u. a. Folgendes festgestellt: "Auch die Frage, ob Kinder stärker exponiert oder empfindlicher gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Felder(n) sein könnten als Erwachsene, konnte im Rahmen des DMF nicht abschließend geklärt werden." Allein dieser Befund rechtfertigt es nach Auffassung des Senats, im Zusammenhang mit Mobilfunk bestehende Besorgnisse weiterhin auch dem "vorsorgerelevanten Risikoniveau" zuzuordnen und nicht ausschließlich den "Immissionsbefürchtungen" (zu dieser Unterscheidung vgl. BayVGH vom 2.8.2007 a. a. O. sowie Uechtritz, a. a. O., S. 516 mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292

    Errichtung einer verfahrensfreien Mobilfunkantenne - Inkrafttreten einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen hin änderte der Senat diese Entscheidung und lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage mit Beschluss vom 9. September 2009 (NVwZ-RR 2010 = BayVBl 2010, 144 = ZfBR 2010, 78 = BRS 74 Nr. 120) ab.

    59 Nach abschließender Prüfung erscheint es vielmehr sachgerecht, den Ausgleich der widerstreitenden Interessen unter Einbeziehung von § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB vorzunehmen (so auch: Winter , Auswirkungen einer Veränderungssperre auf ein verfahrensfreies Vorhaben nach Baubeginn, aber vor Fertigstellung, JA 2010, 318 ff.).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Beim Erlass einer Veränderungssperre findet eine Abwägung im Sinn von § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB, die es ermöglicht, schutzwürdige Eigentümerinteressen auf der einen und auf der Planungshoheit beruhende Belange der Gemeinde auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727), nicht statt (BVerwG vom 30.9.1992 NVwZ 1993, 473 = BayVBl 1993, 283).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Dass nur eine (jedenfalls im Wesentlichen) fertiggestellte Anlage in ihrem Bestand gegen bauaufsichtliche Maßnahmen geschützt sein kann (BVerwG vom 22.1.1971 NJW 1971, 1624 = BayVBl 1971, 425), besagt nicht, dass ein in Ausführung begriffenes, im Einklang mit dem materiellen Recht begonnenes verfahrensfreies Bauvorhaben ohne weiteres von einer während der Bauphase in Kraft tretenden Rechtsänderung erfasst würde.
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Beim Erlass einer Veränderungssperre findet eine Abwägung im Sinn von § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB, die es ermöglicht, schutzwürdige Eigentümerinteressen auf der einen und auf der Planungshoheit beruhende Belange der Gemeinde auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727), nicht statt (BVerwG vom 30.9.1992 NVwZ 1993, 473 = BayVBl 1993, 283).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Die grundsätzliche Legitimität einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden kommunalen immissionsschutzrechtlichen Vorsorgeplanung steht - auch für die Klägerin - außer Frage (vgl. BVerwG vom 15.10.2002 NVwZ-RR 2003, 171 = BRS 66 Nr. 222; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114 = BRS 65 Nr. 67; vom 14.4.1989 NVwZ 1990, 257 = BRS 49 Nr. 15; vom 16.12.1988 NVwZ 1989, 664 = BRS 48 Nr. 43).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Es steht - auch für die Klägerin - außer Frage, dass das Ziel der gesicherten Planung, Mobilfunkanlagen in dem um das Grundstück des Bahnhofsgebäudes erweiterten Baugebiet auszuschließen, wenn eine ausreichende Versorgung des betroffenen Teils des Gemeindegebiets mit Mobilfunkleistungen von anderen, nicht im oder am Rande eines Wohngebiets liegenden Standorten aus gewährleistet werden kann, in den erkennbaren Unterlagen und Umständen der Planung (BVerwG vom 12.8.2009 NVwZ 2010, 42 = ZfBR 2010, 75 = UPR 2010, 73) hinreichend klar zum Ausdruck kommt.
  • BVerwG, 15.10.2002 - 4 BN 51.02

    Grundsätze der Abwägung im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung; Verhältnis zu

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Die grundsätzliche Legitimität einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden kommunalen immissionsschutzrechtlichen Vorsorgeplanung steht - auch für die Klägerin - außer Frage (vgl. BVerwG vom 15.10.2002 NVwZ-RR 2003, 171 = BRS 66 Nr. 222; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114 = BRS 65 Nr. 67; vom 14.4.1989 NVwZ 1990, 257 = BRS 49 Nr. 15; vom 16.12.1988 NVwZ 1989, 664 = BRS 48 Nr. 43).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Wenn es nach dem Ergebnis einer solchen Untersuchung gerechtfertigt erscheint, Mobilfunkanlagen in einem bestimmten Gebiet auszuschließen, dann sind in den hierfür sprechenden Argumenten die besonderen Gründe im Sinn von § 1 Abs. 9 BauNVO zu sehen (vgl. BVerwG vom 22.5.1987 BVerwGE 77, 317 = NVwZ 1987, 1074 = BayVBl 1988, 52).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
    Die grundsätzliche Legitimität einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden kommunalen immissionsschutzrechtlichen Vorsorgeplanung steht - auch für die Klägerin - außer Frage (vgl. BVerwG vom 15.10.2002 NVwZ-RR 2003, 171 = BRS 66 Nr. 222; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114 = BRS 65 Nr. 67; vom 14.4.1989 NVwZ 1990, 257 = BRS 49 Nr. 15; vom 16.12.1988 NVwZ 1989, 664 = BRS 48 Nr. 43).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 01.2747

    Mobilfunkanlage, Genehmigungspflicht, 10-m-Grenze, Hauptanlage, Nebenanlage,

  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.397

    Nachbarklage gegen Mobilfunk-Basisstation

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Entscheidung vom 1.7.2005 Az. 25 B 01.2747 a.a.O.; vom 22.2.2007 Az. 15 ZB 06.1638 BayVBl 2007, 661 = BauR 2007, 1372 = DÖV 2007, 979; vom 2.8.2007 Az. 1 BV 05.2105 VGHE 61, 27 = BayVBl 2008, 470 = UPR 2008, 268; vom 9.8.2007 Az. 25 B 05.3055 BayVBl 2008, 307; vom 3.11.2010 Az. 15 B 08.2426 - juris; vom 23.11.2010 Az. 1 BV 10.1332 BauR 2011, 807 = DVBl 2011, 299) stellen Mobilfunk-Basisstationen (Antennenmasten mit zugehörigen Versorgungseinheiten) Bestandteile eines gewerblich betriebenen Mobilfunknetzes und damit bauplanungsrechtlich eine - nicht störende - gewerbliche Nutzung im Sinn der Baunutzungsverordnung dar.

    In diesem Zusammenhang hat der Begriff der Nebenanlage somit in erster Linie einen instrumentell-rechtstechnischen Zweck, der mit dem Begriffsinhalt, der ihm sonst in der Baunutzungsverordnung - nämlich als Pendant zum Begriff der Hauptanlage - zukommt, nicht kompatibel ist (vgl. BayVGH vom 1.7.2005 Az. 25 B 01.2747 a.a.O.; vom 23.11.2010 Az. 1 BV 10.1332 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 BV 13.1039

    Bebauungsplan; Ausnahme; Mobilfunkanlage; Abwägung; Denkmalschutz; Ortsbild

    Der Gemeinde wäre es bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauplanung eigenständig das Maß des Hinnehmbaren zu steuern (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2007 - 1 BV 05.2105 - BayVBl 2008, 470; B.v. 9.9.2009 - 1 CS 09.1292 - BauR 2009, 1871; U.v. 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 - DVBl 2011, 299; B.v. 16.7.2012 - 1 CS 12.830 - juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 1.7.2005 - 25 B 01.2747 - BayVBl 2006, 469; B.v. 22.2.2007 - 15 ZB 06.1638 - BayVBl 2007, 661; U.v. 2.8.2007 - 1 BV 05.2105 - BayVBl 2008, 470; U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.3055 - BayVBl 2008, 307; U.v. 3.11.2010 - 15 B 08.2426 - juris; U.v. 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 - BauR 2011, 807; U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.397 - BayVBl 2011, 724) stellen Mobilfunkbasisstationen Bestandteile eines gewerblich betriebenen Mobilfunknetzes und damit bauplanungsrechtlich eine - nicht störende - gewerbliche Nutzung im Sinn der Baunutzungsverordnung dar.

  • VGH Bayern, 16.07.2012 - 1 CS 12.830

    Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung

    Stichhaltige Gründe, aus denen es den Gemeinden von vornherein verwehrt wäre, Mobilfunkanlagen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sowie der Gestaltung des Ortsbilds möglichst von Wohngebieten fernzuhalten, liegen nicht vor (vgl. BayVGH vom 2.8.2007 Az. 1 BV 05.2105 VGH n.F. 61, 27 = BayVBl 2008, 470; vom 23.11.2010 Az. 1 BV 10.1332 DVBl 2011, 299 - nicht rechtskräftig -).
  • VGH Bayern, 09.10.2012 - 15 N 11.1857

    Veränderungssperre; Verhinderungsplanung (Asylbewerberunterkunft); Gesamtkonzept

    In sich schlüssige städtebauliche Gesamtkonzepte können grundsätzlich ein legitimes gemeindliches Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung sein (vgl. BVerwG vom 15.9.2009 - 4 BN 25/09 BRS 74 Nr. 112 zur Darstellung von Konzentrationsflächen in einem Teilflächennutzungsplan; vom 26.3.2009 - 4 C 21/07 BVerwGE 133, 310 zu einem Einzelhandelskonzept; BayVGH vom 23.11.2010 - Az. 1 BV 10.1332 DVBl 2011, 299, bestätigt durch BVerwG vom 30.8.2012 - 4 C 1/11 zu einem Mobilfunkkonzept).
  • VG Augsburg, 14.04.2011 - Au 5 K 10.737

    Verfahrensfreie Mobilfunkanlage; Erteilung einer isolierten Ausnahme; Wirksamkeit

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 23. November 2010, Az. 1 BV 10.1332 und 9. September 2009, Az. 1 CS 09.1292, kann aber auch ungeachtet des Erfordernisses der Erteilung einer isolierten Ausnahme davon ausgegangen werden, dass die streitgegenständliche Mobilfunkanlage von der Beklagten erlassenen Veränderungssperre selbst dann erfasst wird, wenn ein noch nicht fertig gestelltes Vorhaben vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre rechtmäßig verfahrensfrei begonnen worden ist.

    Es ist den Gemeinden nicht von vorneherein verwehrt, Mobilfunkanlagen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sowie der Gestaltung des Ortsbildes, § 1 Abs. 6 Nr. 7 c und Nr. 5 BauGB, möglichst von Wohngebieten fernzuhalten (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 1 BV 10.1332).

  • VGH Bayern, 20.09.2016 - 15 N 15.1092

    Unwirksame Veränderungssperre bei nicht hinreichend konkretisierter Planung

    Bei der Rechtsanwendung des § 14 BauGB ist neben dem in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltungsrecht, das die Planungshoheit und deren Sicherung umfasst, auch die geschützte Position des Bauherrn aus Art. 14 Abs. 1 GG sowie ggf. aus Art. 12 Abs. 1 GG in den Blick zu nehmen (vgl. BayVGH, U. v. 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 - BauR 2011, 807 ff. = juris Rn. 56).
  • VG München, 08.06.2016 - M 9 K 15.2828

    Befreiung vom Bebauungsplan zur Legalisierung eines Mobilfunkmasts bei

    Dieser ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO 1990, der wegen der Änderungen dieser Ziffer hier anwendbar ist, zulässig (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 11.08.2011 - 4 CE 11.1619

    Bürgerbegehren; Negativplanung

    Die Beschwerde beruft sich insoweit zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 23.11.2010 Az. 1 BV 10.1332 ).
  • VG München, 07.01.2021 - M 1 S 20.5030

    Baueinstellung für die Erweiterung eines Legehennenstalles

    (c) Angesichts des Umstands, dass die naturschutzrechtliche Beurteilung weiterhin aussteht und somit schon deswegen nicht von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit ausgegangen werden kann, kommt es auch nicht darauf an, ob für das Bauvorhaben offensichtlich eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden könnte (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 - juris Rn. 61).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Mobilfunkmast; Mobilfunkkonzept; Standort;

    Der Gemeinde ist es bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauplanung eigenständig das Maß des Hinnehmbaren zu steuern (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2007 - 1 BV 05.2105 - BayVBl 2008, 470; B.v. 9.9.2009 - 1 CS 09.1292 - BauR 2009, 1871; U.v. 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 - DVBl 2011, 299; OVG NRW, B.v. 16.9.2008 - 10 A 2599/07 - juris).
  • VG München, 05.02.2015 - M 1 K 14.3335

    Zustimmung zur Errichtung eines BOS-Sendemastes

  • VGH Bayern, 25.06.2014 - 1 ZB 12.1188

    Anlage für BOS-Funk; Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Bayreuth, 21.03.2013 - B 2 K 10.1120

    Gemeindliche Vorsorgeplanung für Mobilfunk; Anforderungen an Alternativstandorte

  • VG Augsburg, 23.02.2011 - Au 6 K 10.1653

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VG München, 25.11.2014 - M 1 K 14.1594

    Zustimmung zur Errichtung eines BOS-Sendemasten; elektromagnetische Strahlung;

  • VG Bayreuth, 12.10.2011 - B 2 K 10.966

    Rechtfertigung einer gemeindlichen Vorsorgeplanung im Zusammenhang mit der

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