Rechtsprechung
ArbG Detmold, 26.07.2007 - 1 BVGa 26/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,44472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 26.07.2007 - 1 BVGa 26/07
- LAG Hamm, 30.07.2007 - 13 TaBVGa 16/07
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 30.07.2007 - 13 TaBVGa 16/07
Einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch; …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 26.07.2007 - 1 BVGa 26/07 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 26.07.2007 - 1 BVGa 26/07 - abzuändern und der Arbeitgeberin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung aufzugeben, die zum 01.08.07 geplante personelle Funktionstrennung zwischen Mitarbeitern im Verkauf/Kasse (Kundenteam) und im Warenservice (Warenteam) in der Filiale D1 solange zu unterlassen, bis der zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin zu versuchende Interessenausgleich zustande gekommen oder entgültig gescheitert ist.