Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10113
OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00 (https://dejure.org/2004,10113)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2004 - 1 Bf 198/00 (https://dejure.org/2004,10113)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 1 Bf 198/00 (https://dejure.org/2004,10113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit für Anhänger der scientologischen Lehre und deren Weltanschauung; Scientologische Lehren als Weltanschauung und religiöses Bekenntnis; Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit; ...

  • Judicialis

    GG Art. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
    Hierbei nehme sie die Funktion des Senats der Beklagten als Staatsleitung wahr, wie sie zuletzt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juni 2002 beschrieben worden sei (1 BvR 558/91 und 1 BvR 1428/91 zur Informationstätigkeit im Bereich des Verbraucherschutzes - Glycolweinliste - sowie 1 BvR 670/91 zur Informationstätigkeit im Bereich sogenannter Sekten- und Psychogruppen).

    So darf er religiöse Bekenntnisse nicht durch Ausgrenzung benachteiligen (BVerfG, Beschl.v. 26.6.2002 - 1 BvR 670/91 -, NJW 2002 S. 2626, 2627; Urt. v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 -, NJW 2001 S.429,432).

    Der Vorbehalt des Gesetzes verlangt hier mangels klassischer Eingriffsqualität keine darüber hinausgehende besondere Ermächtigung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfG, Beschl.v. 26.6.2002 -1 BvR 670/91 -, NJW 2002 S.2626, 2629; Beschl.v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. -, NJW 2002 S. 2621, 2623).

    Auch mittelbar faktische Auswirkungen staatlichen Handelns beeinträchtigen das Grundrecht aus Art. 4 GG rechtswidrig, wenn sie sich verfassungsrechtlich nicht hinreichend rechtfertigen lassen (BVerfG, Beschl.v. 26.6.2002 - 1 BvR 670/91 -, NJW 2002 S. 2626, 2628).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, welche belastenden Folgen die mittelbar-faktisch betroffenen Grundrechtsträger nachvollziehbar zum Abwägungsgegenstand machen können (BVerfG, Beschl.v. 26.6.2002 - 1 BvR 670/91 -, NJW 2002 S.2626,2631) und welches Schutzbedürfnis andererseits vorliegt.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
    Hierbei nehme sie die Funktion des Senats der Beklagten als Staatsleitung wahr, wie sie zuletzt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juni 2002 beschrieben worden sei (1 BvR 558/91 und 1 BvR 1428/91 zur Informationstätigkeit im Bereich des Verbraucherschutzes - Glycolweinliste - sowie 1 BvR 670/91 zur Informationstätigkeit im Bereich sogenannter Sekten- und Psychogruppen).

    Voraussetzung für zulässiges staatliches Informationshandeln sind das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit der Information (BVerfG, Beschl.v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. -, NJW 2002 S. 2621, 2622).

    Der Vorbehalt des Gesetzes verlangt hier mangels klassischer Eingriffsqualität keine darüber hinausgehende besondere Ermächtigung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfG, Beschl.v. 26.6.2002 -1 BvR 670/91 -, NJW 2002 S.2626, 2629; Beschl.v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. -, NJW 2002 S. 2621, 2623).

    Dies trifft insbesondere für Bereiche zu, in denen die Informationsversorgung der Bevölkerung interessengeleitet ist und die gesellschaftlichen Kräfte nicht ausreichen, um ein hinreichendes Informationsgleichgewicht herzustellen (BVerfG, Beschl.v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. -, NJW 2002 S. 2621, 2623).

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
    Es kommt im vorliegenden Verfahren nicht darauf an, ob die ideellen Zielsetzungen der Scientology-Lehren von diesen Organisationen nur als Vorwand für wirtschaftliche und unter Umständen machtpolitische Betätigungen dienen, wie dies das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich der wirtschaftlichen Interessenwahrnehmung angenommen hat (BAG, Beschl.v.22.3.1995 - 5 AZB 21/94 -, NJW 1996 S. 143, 147).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
    Es mag dahingestellt bleiben, ob sich der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch gegenüber staatlicher Informationstätigkeit der Beklagten unmittelbar aus den Grundrechten ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1989 - 7 C 2/87-, NJW 1989 S. 2272, 2273) oder ob er im Wege der Analogie bzw. durch Heranziehung des allgemeinen Rechtsgedankens aus §§ 1004, 906 BGB, der gleichermaßen für das öffentliche Recht gilt, herzuleiten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
    Er setzt voraus, das eine erstmalige oder nochmalige Beeinträchtigung einer u.a. grundrechtlich geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese zu dulden (OVG Münster, Urt. v. 23.4.1999 - 21 A 490/97-, NVwZ-RR 2000 S. 599, 600; Laubinger, VerwArch 1989 S. 261, 289,291 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
    So darf er religiöse Bekenntnisse nicht durch Ausgrenzung benachteiligen (BVerfG, Beschl.v. 26.6.2002 - 1 BvR 670/91 -, NJW 2002 S. 2626, 2627; Urt. v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 -, NJW 2001 S.429,432).
  • VG Hamburg, 13.05.1997 - 16 VG 1778/97
    Auszug aus OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
    Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte mit Beschluss vom 13. Mai 1997 (16 VG 1778/97) den Antrag ab.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    (2) Es entspricht deshalb der Rechtsprechung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichte, wettbewerbsrechtliche und öffentlich-rechtliche Unterlassungsansprüche innerhalb desselben Rechtswegs zu prüfen und nicht als unterschiedliche Streitgegenstände zu behandeln, für die verschiedene Rechtswege eröffnet sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 165/17, GRUR 2019, 741 Rn. 12 ff. und Rn. 23 ff. = WRP 2019, 886 - Durchleitungssystem; OLG Hamburg, Urteil vom 27. September 2013 - 3 U 56/11, juris Rn. 57 und 171; LG Kleve, Urteil vom 16. Juli 2009 - 1 O 212/09, juris Rn. 48; BVerwG, NJW 1995, 2938, 2939 [juris Rn. 15]; VGH Mannheim, NJW 1995, 274 [juris Rn. 20]; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004 - 1 Bf 198/00, juris Rn. 71; OVG Münster, NVwZ-RR 2005, 198, 201 [juris Rn. 30]; VG Aachen, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 L 113/04, juris Rn. 21 bis 26; VG Aachen, Urteil vom 3. November 2006 - 9 K 3236/04, juris Rn. 54 bis 60; VG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 4 L 570.13, juris Rn. 34 f.).
  • VG Hamburg, 15.06.2006 - 9 E 962/06
    Damit ist das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom 17. Juni 2004 ( 1 Bf 198/00 ) rechtskräftig.

    Namentlich kann er nicht darauf verwiesen werden, die Vollstreckung aus dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 (- 1 Bf 198/00 -, NordÖR 2005, 23 [OVG Hamburg 17.06.2004 - 1 Bf 198/00] ), gegen das die von der Antragsgegnerin eingelegte Revision mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) zurückgewiesen worden ist, zu betreiben.

    Entscheidend ist, dass sich der Antragsteller zu 1) ausweislich seiner ausführlichen eidesstattlichen Versicherung, gegen deren Richtigkeit auch die Antragsgegnerin nichts eingewendet hat, für den spirituellen Weg der Scientology - deren Aussagen sind grundsätzlich geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004, a.a.O.) - entschieden hat und diese Sicht der Welt und der Menschen und Dinge darin als ein für sich bindendes Gedankengebäude betrachtet.

    Die Kammer hat auch keinen Zweifel daran, dass es neben dem Antragsteller zu 1) zahlreiche weitere Scientologen gibt, die die Lehren von L. Ron Hubbard nicht als Mittel zur Erlangung wirtschaftlicher Erfolge und u.U. von Machtpositionen betrachten, sondern subjektiv ernsthaft an die transzendentalen Inhalte des Gedanken- und Ideengebäudes Hubbards glauben und die mit dieser Lehre verbundenen Regeln als für sich bindend empfinden (zu diesem Aspekt OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004, a.a.O.).

    Der Annahme einer Widerholungsgefahr steht nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin - in scheinbarer Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Juni 2004, a.a.O.) - die Schutzerklärung nicht mehr an Dritte im Rahmen ihrer Beratungspraxis herausgibt.

    Vor diesem Hintergrund wird Dritten der Bezug der Schutzerklärung nach Auffassung der Kammer noch einfacher gemacht, als dies bereits in der Vergangenheit der Fall gewesen ist, als die Herausgabe der Erklärung an die Inanspruchnahme einer individuellen Beratung und an die Zuerkennung eines besonderen Schutzbedürfnisses geknüpft war (vgl. hierzu die Angaben der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht am 17. Juni 2004 im Rahmen des dortigen Berufungsverfahrens 1 Bf 198/00 ).

    Diese Einschätzung wird dadurch gestützt, dass die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Schlussfolgerungen zu dem ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwar ausdrücklich die formale Einhaltung der sich aus dem Ausspruch der im Revisionsverfahren bestätigten Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Juni 2004, a.a.O.) ergebenden Maßgaben betont, gleichzeitig aber auf eine anderweitige Verfügbarkeit der Schutzerklärung deutlich verweist.

    Im Übrigen setzt sie sich in Widerspruch zu ihren eigenen Erklärungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht am 17. Juni 2004 im Rahmen des dortigen Berufungsverfahrens 1 Bf 198/00, wo sie angegeben hatte, dass die Erklärung auf der einschlägigen Homepage der AGF nicht vorhanden sei.

  • VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24

    Mögliche Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs: Keine einstweilige Anordnung!

    Der Anspruch setzt voraus, dass eine erstmalige oder nochmalige Beeinträchtigung etwa einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese zu dulden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010, 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.7.2013, 13 ME 112/13, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2004, 1 Bf 198/00, juris Rn. 45; Urt. v. 22.6.2010, 4 Bf 276/07, juris Rn. 48 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 20 E 6824/15

    Rechtsschutz bei innerkirchlichen dienstverhältnisbezogenen Maßnahmen

    Die Beurteilung, ob eine Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegt, ist anhand der objektiven Gesamtumstände zu ermitteln, wobei für die Beurteilung der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17. Juni 2004, 1 Bf 198/00, juris Rn. 65 f.; VGH München, Urt. v. 9. Dezember 1998, 4 B 97.311, juris Rn. 11; VG Bayreuth, Urt. v. 5. Juni 2009, B 5 K 07.1220, juris Rn. 134).

    Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt neben der oben bereits ausgeführten Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr voraus, dass das künftige, zu besorgende hoheitliche Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre der Antragstellerin eingreifen wird (BVerwG, Beschl. v. 29. April 1985, 1 B 149/84, juris Rn. 9; vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17. Juni 2004, 1 Bf 198/00, juris Rn. 66, 68).

  • VG Hamburg, 20.11.2012 - 2 K 1939/09

    Zur teilweisen Zulässigkeit der Herausgabe einer durch die Freie und Hansestadt

    Im Bezugsverfahren hatte ein Mitglied des Vereins "Scientology Kirche Deutschland, Hubbard Scientology Organisation München e.V." in zweiter Instanz unter Teilstattgabe der Berufung und der Klage die Verurteilung der Beklagten erwirkt (OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2004, 1 Bf 198/00, NordÖR 2005, 23, juris, unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des VG Hamburg, Urt. v. 7.4.2000, 16 VG 2913/97), es zu unterlassen, die Technologie-Erklärung wörtlich oder sinngemäß einer Firma oder einer Person deshalb zur Verfügung zu stellen, weil diese Firma oder Person eine geschäftsschädigende Beeinträchtigung ihres Rufes befürchtet, wenn ihre Waren von Scientologen vertrieben werden, und/oder weil diese befürchtet, dass bei Gelegenheit des Vertriebs ihrer Waren Verkäufer, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihnen stehen, die Lehren von Lafayette Ron Hubbard gegenüber Endverbrauchern oder anzuwerbenden Verkäufern verbreiten.

    Beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind gemacht worden die Gerichtsakten des Bezugsverfahren (16 VG 2913/97, 1 Bf 198/00, 7 C 20.04, in sieben Bänden ohne die den dortigen und hiesigen Bevollmächtigten der Klägerseite zurückgegebenen Anlagen K 1 bis K 55), des Eilverfahrens des Klägers (9 E 962/06, 1 Bs 192/06, in zwei Bänden), des Verfahrens der Androhung eines Ordnungsgeldes (9 V 2031/06, 1 So 125/06, in einem Band) und des Verfahrens der Verhängung eines Ordnungsgeldes (9 V 53/08, in einem Band).

    Zwar nimmt die obergerichtliche Rechtsprechung (OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2004, a.a.O.) an, dass von den Scientology-Organisationen und der Scientology-Ideologie Gefahren für die Gesellschaft ausgehen:.

  • VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für

    Der Anspruch setzt voraus, dass eine erstmalige oder nochmalige Beeinträchtigung einer u.a. grundrechtlich geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese zu dulden (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 17.6.2004, 1 Bf 198/00, juris; Urteil vom 22.6.2010, 4 Bf 276/07, juris; Beschluss vom 12.1.2015, 2 Bs 247/14; VG Hamburg, Beschluss vom 2.12.2014, 7 E 5363/14).
  • VG Hamburg, 11.10.2006 - 10 K 914/06

    Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen des Leiters des Landesamtes für

    Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist, dass eine - erstmalige oder nochmalige - Beeinträchtigung einer grundrechtlich oder durch einfachgesetzliche Rechtsvorschriften geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese Beeinträchtigung zu dulden (OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004 - 1 Bf 198/00 -, NordÖR 2005, 23, 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 1999 - 21 A 490/97 -, NVwZ-RR 2000, 599; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Mai 1979 - X 639/78 -, Juris).

    Sie erfordert die auf Tatsachen gegründete objektiv ernstliche Besorgnis weiterer Störungen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004 - 1 Bf 198/00 -, NordÖR 2005, 23, 24) zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung.

  • VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1881/06

    Aufforderung zum T-Shirt-Wechsel unverhältnismäßig

    Zum Recht auf Selbstverwaltung eines Gemeindeverbandes gehört es deshalb auch, über solche Angelegenheiten zu informieren und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 1988 - 15 A 924/86 -, NVwZ-RR 1989, 49; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, NJW 2002, 2626; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004 - 1 Bf 198/00 - , NordÖR 2005, 23; zu staatlicher Öffentlichkeitsarbeit s. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2006 - VGH O 17/05 -, LKRZ 2007, 60 und Hufen, LKRZ 2007, 41).
  • VG Hamburg, 15.12.2015 - 7 E 6128/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)

    Der Anspruch setzt voraus, dass eine erstmalige oder nochmalige Beeinträchtigung einer u.a. grundrechtlich geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese zu dulden (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 17.6.2004, 1 Bf 198/00, juris; Urteil vom 22.6.2010, 4 Bf 276/07, juris; Beschluss vom 12.1.2015, 2 Bs 247/14; VG Hamburg, Beschluss vom 2.12.2014, 7 E 5363/14; Beschluss vom 28.10.2015, 7 E 5333/15).
  • VG Hamburg, 06.11.2015 - 7 E 5650/15

    Ablehnung eines Eilantrags von Anwohnern gegen eine sog. Folgeeinrichtung für

    Dieser Anspruch setzt voraus, dass eine erstmalige oder nochmalige Beeinträchtigung einer u.a. grundrechtlich geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese zu dulden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2004, 1 Bf 198/00, juris; Urt. v. 22.6.2010, 4 Bf 276/07, juris, m.w.N.; VG Hamburg, Beschl. v. 28.10.2015, 7 E 5333/15; Beschl. v. 2.12.2014, 7 E 5363/14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 M 43/07

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen eines

  • VG Dresden, 26.11.2007 - 4 K 2051/07

    Gemeinde darf mit Bergbauunternehmen "Grundlagenvertrag" zur Entschädigung von

  • VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020

    Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerde ist kein Verwaltungsakt; kein

  • VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07

    Klage gegen Wiederholung verschiedener Äußerungen der Antragsgegnerin im Rahmen

  • VG Hamburg, 06.08.2007 - 2 E 2649/07

    Arbeitsgruppe Scientology darf sich weiter vorläufig zu der Flucht einer

  • VG Hamburg, 07.02.2022 - 9 E 245/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen das liturgische Läuten der Kirchenglocken des St.

  • VG Hamburg, 11.12.2015 - 9 E 6301/15

    Zur - hier verneinten - Antragsbefugnis für Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht