Rechtsprechung
OVG Hamburg, 30.09.2011 - 1 Bs 167/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 87 Abs 1 S 4 SchulG HA 2005, § 42 Abs 7 S 3 SchulG HA 2005, § 87 Abs 1 S 3 SchulG HA 2005
Überschreitung der Klassengrößen in Grundschulen mit sozialstrukturell benachteiligter Schülerschaft; Aufnahme von Geschwisterkindern; Berücksichtigung von Härtefällen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 12.08.2011 - 15 E 1810/11
- OVG Hamburg, 30.09.2011 - 1 Bs 167/11
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11
Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule
Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2011 - 1 Bs 167/11
Der Anspruch auf Aufnahme in die gewünschte Schule findet in deren Aufnahmekapazität seine Grenze (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11; Beschl. v. 29.8.2005, NVwZ-RR 2006, 401).Eine derartige Berücksichtigung kommt aber nur ausnahmsweise und nur unter Anlegung strenger Maßstäbe in Betracht, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11).
- OVG Hamburg, 07.07.2010 - 1 Bs 115/10
Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2011 - 1 Bs 167/11
Auch aus der Entstehungsgeschichte (vgl. BüDrs. 19/3195 S. 18) ergibt sich kein Rangverhältnis der gesetzlichen Auswahlkriterien (OVG Hamburg, Beschl. v. 7.7.2010, 1 Bs 115/10). - OVG Hamburg, 29.08.2005 - 1 Bs 258/05
Aufnahmeanspruch; Wunschschule; Gesamtschule
Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2011 - 1 Bs 167/11
Der Anspruch auf Aufnahme in die gewünschte Schule findet in deren Aufnahmekapazität seine Grenze (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11; Beschl. v. 29.8.2005, NVwZ-RR 2006, 401).
- OVG Hamburg, 31.08.2015 - 1 Bs 177/15
Verpflichtung zur Aufnahme in die 1. Klasse
Diese Umstände dürften über die Verhältnisse, die dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des Beschwerdegerichts vom 30. September 2011 (1 Bs 167/11) zugrunde lagen, deutlich hinausgehen. - VG Hamburg, 09.08.2013 - 15 E 2975/13
Aufnahme eines Schülers in seine Wunschschule; Klassengröße; Härtefall
Ein Härtefall ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschlüsse vom 22. August 2011, 1 Bs 157/11 und vom 30. September 2011, 1 Bs 167/11). - VG Hamburg, 17.07.2013 - 2 E 2737/13
Zur Aufnahme in die Wunschschule unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf …
Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens und damit auch die Reihenfolge der Auswahl ist danach ausdrücklich Verwaltungsvorschriften zur gleichmäßigen Ausübung des Ermessens überlassen worden (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.9.2011, 1 Bs 167/11; Beschl. v. 8.8.2011, NordÖR 2011, 561; Beschl. v. 7.7.2010, 1 Bs 115/10; VG Hamburg, Beschl. v. 3.7.2013, 2 E 2232/13; Beschl. v. 3.8.2012, 2 E 1984/12).
- VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13
Zur Gewichtung des Geschwisterkind-Kriteriums bei der Aufnahme in die …
Nach einer Eingewöhnungsphase und einem entsprechenden Schulwegtraining wird der Antragstellerin die Überquerung der Straße an dem mit Ampeln gesicherten Fußgängerübergang gefahrlos möglich sein (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2011, 1 Bs 167/11). - VG Hamburg, 23.07.2013 - 15 E 2396/13
Zum fehlenden Anspruch auf Kapazitätsausweitung an der Schule Strenge.
Ein Härtefall ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschlüsse vom 22. August 2011, 1 Bs 157/11 und vom 30. September 2011, 1 Bs 167/11). - VG Hamburg, 16.08.2022 - 5 E 3244/22
Zur Heranziehung des sog. Schulwegroutenplaners bei der Verteilung der …
Über die ausdrücklich im Hamburgischen Schulgesetz genannten Verteilungskriterien von Plätzen an Schulen wird zulässigerweise aus Gründen der Verhältnismäßigkeit das im Gesetz nicht genannte Kriterium des Härtefalls berücksichtigt (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2011, 1 Bs 167/11, juris Rn. 12). - VG Hamburg, 28.07.2022 - 5 E 2514/22
Zur Vergabe von nachträglich "frei" werdenden Schulplätzen und zur …
Zulässig ist auch die Vorab-Berücksichtigung von Inklusionskindern nach § 12 Abs. 4 HmbSG (…OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2013, 1 Bs 231/13, juris Rn. 14), von Schülerinnen und Schülern, die in öffentlichen Wohnunterkünften leben, gemäß § 28b Abs. 2 HmbSG (…OVG Hamburg, Beschl. v. 12.8.2019, 1 Bs 189/19, juris Rn. 15) sowie von Härtefällen (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2011, 1 Bs 167/11, juris Rn. 12). - VG Hamburg, 18.08.2023 - 5 E 3278/23
Erfolgloser Eilantrag eines Schülers (Klasse 5) auf Zuweisung an eine …
Über die ausdrücklich im Hamburgischen Schulgesetz genannten Verteilungskriterien von Plätzen an Schulen hinaus wird zulässigerweise aus Gründen der Verhältnismäßigkeit das im Gesetz nicht genannte Kriterium des Härtefalls berücksichtigt (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2011, 1 Bs 167/11, juris Rn. 12). - VG Hamburg, 17.08.2022 - 2 E 2387/22
Erfolgloser Eilantrag einer Schülerin auf Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe ihrer …
Über die ausdrücklich im Hamburgischen Schulgesetz genannten Verteilungskriterien von Plätzen an Schulen hinaus darf zulässigerweise aus Gründen der Verhältnismäßigkeit allein das im Gesetz nicht genannte Kriterium des Härtefalls berücksichtigt werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2011, 1 Bs 167/11, juris Rn. 12).