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   BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05   

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https://dejure.org/2010,233
BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 (https://dejure.org/2010,233)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 (https://dejure.org/2010,233)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 (https://dejure.org/2010,233)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • DFR

    Gentechnikgesetz

  • openjur.de

    Artt. 5 Abs. 3 Satz 1, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 1 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG; §§ 16a Abs. 3, 16a Abs. 4, 16a Abs. 1, 3 Nr. 3, 3 Nr. 6, 16a Abs. 5, 16a Abs. 4, 36a, 16a Abs. 3, 16b Abs. 1, 16b Abs. 2 GenTG
    Normenkontrollantrag in Sachen "Gentechnikgesetz" erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Normenkontrollantrag in Sachen "Gentechnikgesetz" erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 20a GG vom 27.10.1994, Art 2 Abs 1 GG
    Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen "gentechnisch veränderter Organismus" und "Inverkehrbringen" (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Prüfung des § 3 Nr. 3, 6 Gentechnikgesetz (GenTG), des § 16a Abs. 1, 3, 4 und 5 GenTG, des § 16b Abs. 1 bis 4 GenTG und § 36a GenTG; Umfassende Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik in den Teilbereichen Humangentechnik ...

  • rewis.io

    Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen "gentechnisch veränderter Organismus" und "Inverkehrbringen" (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen "gentechnisch veränderter Organismus" und "Inverkehrbringen" (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des § 3 Nr. 3, 6 Gentechnikgesetz ( GenTG ), des § 16a Abs. 1 , 3 , 4 und 5 GenTG , des § 16b Abs. 1 bis 4 GenTG und § 36a GenTG; Umfassende Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik in den Teilbereichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag in Sachen "Gentechnikgesetz" erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schöne neue Gentechnik

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gentechnikgesetz - Pollenflug im Lichte des Grundgesetzes

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungsgliederung für die mündliche Verhandlung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 23. Juni 2010 in Sachen "Gentechnikgesetz"

Besprechungen u.ä. (4)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Gentechnikgesetz

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 74 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1, 5 Abs. 3, 12, 14 GG; §§ 3, 16 a, 36 a GenTG
    Verfassungsmäßigkeit des Gentechnikgesetzes

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    "Kein Sieg über die grüne Gentechnik"

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BVerfG zum Gentechnikgesetz // Zwischen EU, Gentechnikbauern und Öko-Landwirten (Prof. Dr. Wolfgang Voit)

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2010)

    EU will Zulassung von Gentechnik beschleunigen

Papierfundstellen

  • BVerfGE 128, 1
  • NJW 2011, 441 (Ls.)
  • NVwZ 2011, 94
  • DVBl 2011, 100
  • DÖV 2011, 79
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (63)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 96, 171 ; 103, 21 ; 113, 29 ; 115, 320 ).

    Das Recht gewährt seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 84, 239 ; 103, 21 ; 115, 320 ).

    Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zu verstehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Unter den Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung gibt es grundsätzlich kein "belangloses" Datum mehr (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Die Verwendung personenbezogener Daten muss auf den gesetzlich bestimmten Zweck begrenzt sein (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Auch sind Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten von Bedeutung (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
    Analog zu § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein allgemeiner nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß § 1004 Abs. 1, § 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 155, 99 m.w.N.).

    a) Nach der nachbarrechtlichen Konzeption des § 36a GenTG sind Haftungsadressaten die Grundstückseigentümer oder Nutzer des emittierenden Grundstücks, soweit sie die beeinträchtigende Nutzungsart bestimmen und, wenn die Störung von einer Anlage ausgeht, diejenigen, welche die Anlage halten und von deren Willen die Beseitigung abhängt (vgl. BGHZ 155, 99 ).

    Der Anspruch auf angemessenen Ausgleich analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu einer Gefährdungshaftung (vgl. BGHZ 155, 99 ).

    Der Ausgleich richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie bei § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB nach den Grundsätzen über die Enteignungsentschädigung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2003 - V ZR 37/02 -, NJW 2003, S. 2377 m.w.N.).

    Diese Verpflichtung zur Ausgleichsleistung nach den Grundsätzen des Nachbarrechts ist mit einem Schadensersatzanspruch nicht notwendig deckungsgleich; es besteht vielmehr Raum für eine wertende Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2003 - V ZR 37/02 -, NJW 2003, S. 2377 ).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
    Juristische Personen des privaten Rechts sind als Träger des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt, soweit dieses Grundrecht auf Art. 2 Abs. 1 GG gestützt ist (vgl. BVerfGE 118, 168 ).

    Vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur persönliche oder personenbezogene Daten umfasst (vgl. BVerfGE 118, 168 m.w.N.).

    Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung grundsätzlich bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 118, 168 ).

    Im Übrigen bietet das Grundrecht der Berufsfreiheit grundsätzlich keinen über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinausgehenden Schutz vor staatlichen informationellen Maßnahmen (vgl. BVerfGE 118, 168 ).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Norm dementsprechend wiederholt als Staatszielbestimmung bezeichnet (vgl. BVerfGE 128, 1 ; 134, 242 ).

    190 Eine solche grundlegende Verfassungsbestimmung enthält Art. 20a GG (vgl. BVerfGE 128, 1 ; 134, 242 ).

    Wegen der erheblichen Unsicherheit, die in den vom IPCC angegebenen Spannbreiten und Ungewissheiten dokumentiert ist, lässt jedoch - wie schon die grundrechtlichen Schutzpflichten (oben Rn. 162 f.) - auch Art. 20a GG der Gesetzgebung bei der Bestimmung des Klimaschutzziels insofern Spielraum, die Gefahrenlagen und Risiken in politischer Verantwortung zu bewerten (vgl. BVerfGE 128, 1 ).

    Weil bei der exakten Quantifizierung des Zusammenhangs zwischen CO 2 -Emissionen und Erderwärmung Unsicherheiten verbleiben, lässt Art. 20a GG der Gesetzgebung zwar Wertungsspielräume (vgl. BVerfGE 128, 1 ; siehe auch zu den Grundrechten BVerfGE 49, 89 ; 83, 130 ).

    Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, setzt Art. 20a GG den Entscheidungen des Gesetzgebers - zumal solchen mit unumkehrbaren Folgen für die Umwelt - vielmehr Grenzen und erlegt ihm, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, eine besondere Sorgfaltspflicht auf (vgl. auch BVerfGE 128, 1 ; Epiney, in: v.Mangoldt/Klein/ Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 71; siehe auch Steinberg, Der ökologische Verfassungsstaat, 1998, S. 101 f.; Calliess, Rechtsstaat und Umweltstaat, 2001, S. 121 ff.; Wolf, in: AK-GG, 3. Aufl. 2001, Art. 20a Rn. 32; Murswiek, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 50; Huster/Rux, in: BeckOK GG, 45. Ed. 15. November 2020, Art. 20a Rn. 22).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Sie sind deshalb auch an Art. 12 GG zu messen (zur gemeinsamen Anwendbarkeit von Eigentums- und Berufsfreiheit vgl. BVerfGE 50, 290 ; 110, 141 ; 128, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Im Rahmen der danach eröffneten verfassungsgerichtlichen Kontrolle steht dem Gesetzgeber im Hinblick auf die allein zulässigen Zwecke einer bundesgesetzlichen Regelung und deren Erforderlichkeit im gesamtstaatlichen Interesse im Sinne von Art. 72 Abs. 2 GG jedoch eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerfGE 110, 141 ; 111, 226 ; 125, 141 ; 128, 1 ; BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, juris, Rn. 115).
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