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   BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10   

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BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10 (https://dejure.org/2011,6913)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 1 BvL 1/10 (https://dejure.org/2011,6913)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 1 BvL 1/10 (https://dejure.org/2011,6913)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007 mit Art 5 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG - Zuordnung eines außerplanmäßigen Professors zur Gruppe der Hochschullehrer bzw der wissenschaftlichen Mitarbeiter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 76 ff HSchulG TH 2007, § 119 S 1 HSchulG TH 2007
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007 mit Art 5 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG - Zuordnung eines außerplanmäßigen Professors zur Gruppe der Hochschullehrer bzw der wissenschaftlichen Mitarbeiter - Unzureichende Auseinandersetzung mit ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 20 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) mit Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG und § 37 Abs. 1 S. 2 Hochschulrahmengesetzes (HRG)

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007 mit Art 5 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG - Zuordnung eines außerplanmäßigen Professors zur Gruppe der Hochschullehrer bzw der wissenschaftlichen Mitarbeiter - Unzureichende Auseinandersetzung mit ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007 mit Art 5 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG - Zuordnung eines außerplanmäßigen Professors zur Gruppe der Hochschullehrer bzw der wissenschaftlichen Mitarbeiter - Unzureichende Auseinandersetzung mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 20 Abs. 2 Nr. 1 ThürHG mit Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG und § 37 Abs. 1 S. 2 HRG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Dazu muss es den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus sich heraus verständlich schildern (vgl. BVerfGE 88, 187 ) und sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ).

    Letzteres verlangt eine Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu den denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ).

    Der Beschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung näher darlegen (vgl. BVerfGE 85, 329 ).

    Dazu gehört auch die Erörterung einer verfassungskonformen Auslegung, wenn sie nahe liegt (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 121, 108 ); das vorlegende Gericht muss insoweit vertretbar begründen, dass es eine verfassungskonforme Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm nicht für möglich hält (vgl. BVerfGE 96, 315 ; 121, 108 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1990 - 15 A 584/87

    Korporationsrechtliche Zuordnung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen geht das Verwaltungsgericht insoweit davon aus, dass die Gruppenabgrenzung nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut einen ausschließlich dienstrechtlichen Anknüpfungspunkt habe, der für eine funktionsbezogene Grenzziehung keinen Raum lasse (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. September 1990 - 15 A 584/87 -, NWVBL 1991, S. 292 ).

    Soweit das Verwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bezug nimmt, welches für das entsprechende landesrechtliche Korporationsrecht von einem dienstrechtlichen Professorenbegriff ausgeht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. September 1990 - 15 A 584/87 -, NWVBL 1991, S. 292 ), entbindet dies nicht von der Darlegung, inwieweit die Rechtslage in Thüringen vergleichbar und eine bestimmte Auslegung thüringischer Vorschriften geboten ist.

    Zudem setzt sich das Verwaltungsgericht nicht damit auseinander, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gleichwohl eine verfassungskonforme Lösung unter Rückgriff auf andere Normen des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts entwickelt hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. September 1990 - 15 A 584/87 -, NWVBL 1991, S. 292 ; so im Ergebnis auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1997 - 9 S 960/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 36 ).

  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Zuordnung Professorenaufgaben

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Sollte das Verwaltungsgericht ein solches Verständnis aus den Bestimmungen über das Hochschulpersonal (§§ 76 ff. ThürHG) gewinnen, wäre diese Sichtweise nicht zwingend (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 117 ).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall bereits darauf hingewiesen, dass die Zuordnung eines in der Laufbahn des wissenschaftlichen Dienstes befindlichen Privatdozenten und außerplanmäßigen Professors, der in erheblichem Umfang Lehrveranstaltungen durchführt, zum Begriff des "wissenschaftlichen Mitarbeiters" keineswegs zwingend ist, sondern eher die Subsumtion unter den Begriff "Professor" nahe liegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 117 ; nachfolgend: VG Hannover, Urteil vom 27. Februar 2002 - 6 A 759/00 -, BeckRS 2002, 31056712).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Dazu muss es den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus sich heraus verständlich schildern (vgl. BVerfGE 88, 187 ) und sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Letzteres verlangt eine Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu den denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ).
  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 7.94

    außerplanmäßiger Professor - Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, 'materieller

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz legt das Verwaltungsgericht ferner dar, dass kein Zweifel bestehe und es keiner weiteren Darlegung bedürfe, dass der Kläger, der nach wie vor als außerplanmäßiger Professor bei der Beklagten tätig sei, den Begriff des "materiellen Hochschullehrers" erfülle (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 7.94 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 2001 - 2 A 12196/99 -, NVwZ-RR 2002, S. 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. und Urteil vom 23. Februar 1995 - 25 A 989/93 -, NWVBL 1995, S. 434 ff.).
  • VG Hannover, 27.02.2002 - 6 A 759/00

    Außerplanmäßiger Professor; Hochschullehrerbegriff; Korporationsrecht;

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall bereits darauf hingewiesen, dass die Zuordnung eines in der Laufbahn des wissenschaftlichen Dienstes befindlichen Privatdozenten und außerplanmäßigen Professors, der in erheblichem Umfang Lehrveranstaltungen durchführt, zum Begriff des "wissenschaftlichen Mitarbeiters" keineswegs zwingend ist, sondern eher die Subsumtion unter den Begriff "Professor" nahe liegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 117 ; nachfolgend: VG Hannover, Urteil vom 27. Februar 2002 - 6 A 759/00 -, BeckRS 2002, 31056712).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Dazu gehört auch die Erörterung einer verfassungskonformen Auslegung, wenn sie nahe liegt (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 121, 108 ); das vorlegende Gericht muss insoweit vertretbar begründen, dass es eine verfassungskonforme Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm nicht für möglich hält (vgl. BVerfGE 96, 315 ; 121, 108 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1997 - 9 S 960/96

    Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung eines akademischen Rates und Privatdozenten

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Zudem setzt sich das Verwaltungsgericht nicht damit auseinander, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gleichwohl eine verfassungskonforme Lösung unter Rückgriff auf andere Normen des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts entwickelt hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. September 1990 - 15 A 584/87 -, NWVBL 1991, S. 292 ; so im Ergebnis auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1997 - 9 S 960/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 36 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2001 - 2 A 12196/99

    Rechtmäßigkeit der korporationsrechtlichen Zuordnung zum dienstrechtlichen Status

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
    Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz legt das Verwaltungsgericht ferner dar, dass kein Zweifel bestehe und es keiner weiteren Darlegung bedürfe, dass der Kläger, der nach wie vor als außerplanmäßiger Professor bei der Beklagten tätig sei, den Begriff des "materiellen Hochschullehrers" erfülle (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 7.94 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 2001 - 2 A 12196/99 -, NVwZ-RR 2002, S. 355 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. und Urteil vom 23. Februar 1995 - 25 A 989/93 -, NWVBL 1995, S. 434 ff.).
  • VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95

    Anspruch eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Privatdozent) außerplanmäßiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1995 - 25 A 989/93

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter; "Außerplanmäßiger Professor"

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • VG Göttingen, 06.12.2001 - 4 A 4172/99

    Fehlerhafte Rechtsbehelfbelehrung; Hochschullehrerbegriff; Professor,

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

  • BFH, 09.11.2017 - III R 10/16

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

    Ein Gericht kann die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung überzeugt ist (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1984  1 BvL 23/83, BVerfGE 66, 265, unter B.2.; BVerfG-Beschlüsse vom 28. April 2011  1 BvL 1/10, juris, unter II.1.; vom 6. April 1989  2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, unter B.1., und vom 22. September 2009  2 BvL 3/02, BVerfGE 124, 251, unter B.2.a).
  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    - Vgl. BVerfGE 85, 329 [333 f.]; 96, 315 [324 f.]; 121, 108 [117]; BVerfG, Beschluss vom 04.06.2012 - 2 BvL 9/08, 2 BvL 10/08, 2 BvL 11/08, 2 BvL 12/08 -, juris, Rdnr. 90; BVerfG (K), Beschluss vom 28.04.2011 - 1 BvL 1/10 -, NJOZ 2011, 1210 [1211]; Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.05.2012 - LVerfG 1/11 -, NordÖR 2012, 450 [452]; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 41 Rdnr. 12; Hamdorf, NordÖR 2011, 301 [304]; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2013, § 80 Rdnr. 109; Wernsmann, Jura 2005, 328 [335]; Gehb, Verfassung, Zuständigkeiten und Verfahren des Hessischen Staatsgerichtshofs, 1987, S. 188 -.
  • SG Detmold, 19.05.2015 - S 18 AS 1604/10

    Gewährung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts hinsichtlich

    Ein Anspruch auf eine höhere Regelleistung bestand im hier streitigen Zeitraum nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/10).
  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 2 A 568/13

    Materieller Hochschullehrerbegriff, verfassungskonforme Auslegung

    Hieraus ergeben sich indessen keine Anhaltspunkte für einen eindeutigen Sprachgebrauch in der Weise, dass die gebrauchten Begriffe ausnahmslos und zwingend dienstrechtlich zu verstehen wären (vgl. BVerfG, 1. Senat 3. Kammer, Beschl. v. 28. April 2011 - 1 BvL 1/10 -, juris Rn. 22 zu der gleichlautenden Bestimmung § 20 Abs. 2 Nr. 1 ThürHG).

    Denn diese Vorschriften enthalten weder eine Legaldefinition des Begriffs "Professor" oder "Juniorprofessor", noch gehören sie systematisch zu den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes (vgl. BVerfG, 1. Senat 3. Kammer, Beschl. v. 28. April 2011 - 1 BvL 1/10 a. a. O.).

  • BSG, 08.02.2011 - B 4 AS 168/10 B
    Soweit die Kläger sich auf die Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/10, 3/10, 4/10) beziehen, mangelt es an der Bezeichnung sowohl eines abstrakten Rechtssatzes in dieser Entscheidung als auch in der des LSG von und mit dem das LSG abgewichen sein könnte.
  • SG Hildesheim, 10.07.2020 - S 42 AY 112/19

    Gewährung fortgeschriebener Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 1/10 und 2/11 - die Verfassungsmäßigkeit der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. August 1997 verneint und dabei das bereits mit Urteil vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entwickelte, vorstehend zitierte Grundrecht auch auf Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgedehnt.
  • SG Münster, 22.05.2013 - S 2 AY 62/12

    Übernahme der Kosten eines Asylbewerbers für einen Sprachkurs "Deutsch"

    Da das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 18.07.2012, Az.: 1 BvL 1/10 und 1 BvL 2/11 auf die Regelungen des RBEG abgestellt hat, um Kriterien für die Bedarfsermittlung zu erhalten, und da in den vom Bundesverfassungsgericht angewandten Regelungen die Kosten für Sprachkurse nicht enthalten sind, kann der Kläger seinen Klageanspruch nicht auf die maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützen.
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