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   BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77   

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BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77 (https://dejure.org/1978,52)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.1978 - 1 BvL 20/77 (https://dejure.org/1978,52)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 1978 - 1 BvL 20/77 (https://dejure.org/1978,52)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 40
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Im Normprüfungsverfahren ermöglicht diese in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannte Auslegungsmethode (vgl. den Generalbericht für die Zweite Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte, EuGRZ 1974, S. 85), von der Absicht des Gesetzgebers das Maximum dessen aufrechtzuerhalten, was nach der Verfassung aufrechterhalten werden kann (BVerfGE 8, 28 [34]; 9, 194 [200]; 33, 52 [70]).

    Eine solche einschränkende verfassungskonforme Auslegung wäre nur dann nicht zulässig, wenn sie das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen, an die Stelle der Gesetzesvorschrift inhaltlich eine andere setzen oder den normativen Regelungsinhalt erst schaffen oder neu bestimmen würde (vgl. BVerfGE 8, 28 [34 f.]; 9, 83 [87]; 34, 165 [200]; 45, 393).

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Das Vorlageverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG hat nicht etwa den Sinn, die anderen Gerichte von der Prüfung und Entscheidung aller verfassungsrechtlichen Fragen auszuschließen und eine verfassungskonforme Auslegung durch das jeweils zuständige Gericht zu erübrigen (vgl. BVerfGE 22, 373 ).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Im Normprüfungsverfahren ermöglicht diese in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannte Auslegungsmethode (vgl. den Generalbericht für die Zweite Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte, EuGRZ 1974, S. 85), von der Absicht des Gesetzgebers das Maximum dessen aufrechtzuerhalten, was nach der Verfassung aufrechterhalten werden kann (BVerfGE 8, 28 [34]; 9, 194 [200]; 33, 52 [70]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Im Normprüfungsverfahren ermöglicht diese in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannte Auslegungsmethode (vgl. den Generalbericht für die Zweite Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte, EuGRZ 1974, S. 85), von der Absicht des Gesetzgebers das Maximum dessen aufrechtzuerhalten, was nach der Verfassung aufrechterhalten werden kann (BVerfGE 8, 28 [34]; 9, 194 [200]; 33, 52 [70]).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Im vorliegenden Fall spricht für die Möglichkeit einer einschränkenden Auslegung schon der Wortlaut, da der Begriff "der inneren Schulangelegenheiten" zwar die Erteilung eines Schulabschlußzeugnisses, aber nicht notwendig auch Modifikationen für den Erwerb der Hochschulreife umfaßt (vgl. zu diesem Unterschied BVerfGE 33, 303 [345]; 39, 258 [270]).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Eine solche einschränkende verfassungskonforme Auslegung wäre nur dann nicht zulässig, wenn sie das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen, an die Stelle der Gesetzesvorschrift inhaltlich eine andere setzen oder den normativen Regelungsinhalt erst schaffen oder neu bestimmen würde (vgl. BVerfGE 8, 28 [34 f.]; 9, 83 [87]; 34, 165 [200]; 45, 393).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Die insoweit beim Bundesverfassungsgericht konzentrierte ausschließliche Zuständigkeit hat ihren tragenden Grund in der Achtung vor der gesetzgeberischen Gewalt, über deren Willen sich nicht jedes Gericht soll hinwegsetzen dürfen (vgl. BVerfGE 3, 225 [250 f.]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Eine solche einschränkende verfassungskonforme Auslegung wäre nur dann nicht zulässig, wenn sie das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen, an die Stelle der Gesetzesvorschrift inhaltlich eine andere setzen oder den normativen Regelungsinhalt erst schaffen oder neu bestimmen würde (vgl. BVerfGE 8, 28 [34 f.]; 9, 83 [87]; 34, 165 [200]; 45, 393).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Eine solche verfassungskonforme Auslegung kommt dann in Betracht, wenn eine auslegungsfähige Norm nach den üblichen Interpretationsregeln mehrere Auslegungen zuläßt, von denen eine oder mehrere mit der Verfassung übereinstimmen, während andere zu einem verfassungswidrigen Ergebnis führen; solange eine Norm verfassungskonform ausgelegt werden kann und in dieser Auslegung sinnvoll bleibt, darf sie nicht für nichtig erklärt werden (vgl. BVerfGE 2, 266 [282]; 19, 1 [5]; 32, 373 [383 f.]).
  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
    Deren verfassungsrechtliche Nachprüfung obliegt vielmehr in Fällen ihrer Entscheidungserheblichkeit nach ständiger Rechtsprechung jedem Richter (BVerfGE 1, 184 [195]; 17, 208 [210]).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Für Rechtsverordnungen besteht eine solches Monopol nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, und vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 -, BVerfGE 48, 40).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Die verfassungsrechtliche Nachprüfung obliegt in Fällen ihrer Entscheidungserheblichkeit vielmehr jedem Richter (vgl. BVerfGE 48, 40, 45; BVerfG, NVwZ-RR 2000, 473, 474; BGH, Urteil vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 49/14, BRAK-Mitt 2016, 139 Rn. 11, jeweils mwN; Dannecker/Streng-Baunemann, aaO, S. 678).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Eine verfassungskonforme Auslegung kommt in Betracht, wenn eine auslegungsfähige Norm nach den üblichen Interpretationsregeln mehrere Auslegungen zulässt, von denen eine oder mehrere mit der Verfassung übereinstimmen, während andere zu einem verfassungswidrigen Ergebnis führen (BVerfGE 19, 1, 5; 32, 373, 383 f.; 48, 40, 45).
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