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   BVerfG, 17.06.1997 - 1 BvL 23/95   

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https://dejure.org/1997,4310
BVerfG, 17.06.1997 - 1 BvL 23/95 (https://dejure.org/1997,4310)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1997 - 1 BvL 23/95 (https://dejure.org/1997,4310)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 1 BvL 23/95 (https://dejure.org/1997,4310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Auslegung von

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Vorschrift des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1997 - 1 BvL 23/95
    Das BVerfG hat bereits entschieden, daß das Grundrecht auf Freiheit der Person ( Art. 2 Abs. 2 GG ) einer Unterbringung, die ausschließlich den Zweck verfolgt, den psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, dann nicht entgegensteht, wenn er ohne Anstaltsunterbringung der Gefahr ernster Gesundheitsbeschädigung ausgesetzt ist (vgl. BVerfGE 58, 208 zum öffentlich-rechtlichen Unterbringungsrecht).

    Diese Auslegung liegt vor allem deshalb nicht fern, weil das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, daß das Grundrecht auf Freiheit der Person ( Art. 2 Abs. 2 GG ) einer Unterbringung, die ausschließlich den Zweck verfolgt, den psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, dann nicht entgegensteht, wenn er ohne Anstaltspflege der Gefahr ernster Gesundheitsschädigung ausgesetzt ist (vgl. BVerfGE 58, 208 zum öffentlich-rechtlichen Unterbringungsrecht).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1997 - 1 BvL 23/95
    Dazu kann es erforderlich sein, vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis auf andere Weise, etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift, vermieden werden kann (vgl. BVerfGE 86, 71 [77]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1997 - 1 BvL 23/95
    Denn ist eine verfassungskonforme Auslegung der Norm möglich, so bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 90, 145 [170]).
  • VG Lüneburg, 11.07.2001 - 1 A 279/00

    Einstellungsteilzeit; Haushaltskonsolidierung; Kompensation eines Lehrersolls;

    Solange eine verfassungskonforme Auslegung möglich ist, bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (BVerfGE 90, 145/170; BVerfG, Beschl. v. 17.6.1997 - 1 BvL 23/95 -).
  • VG Lüneburg, 07.06.2001 - 1 A 306/00

    Einstellungsteilzeit; Kompensation eines Lehrersolls; Lehrerarbeitszeit;

    Solange eine verfassungskonforme Auslegung möglich ist, bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (BVerfGE 90, 145/170; BVerfG, Beschl. v. 17.6.1997 - 1 BvL 23/95 -).
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