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   BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,92
BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70 (https://dejure.org/1972,92)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1972 - 1 BvL 3/70 (https://dejure.org/1972,92)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1972 - 1 BvL 3/70 (https://dejure.org/1972,92)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Mutterschutz

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 4; MuSchG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Verfassungsmäßigkeit des § 9 MuSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 273
  • NJW 1972, 572
  • DB 1972, 536
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70
    Art. 6 Abs. 4 GG ist ebenso wie Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 6, 55 [76]) und Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 25, 167 [173]) Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung, die für den gesamten Bereich des privaten und öffentlichen Rechts verbindlich ist.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70
    Art. 6 Abs. 4 GG ist ebenso wie Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 6, 55 [76]) und Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 25, 167 [173]) Ausdruck einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung, die für den gesamten Bereich des privaten und öffentlichen Rechts verbindlich ist.
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    b) Gleiches gilt vorliegend für Art. 6 Abs. 4 GG als Ausdruck der für den gesamten Bereich des privaten und des öffentlichen Rechts verbindlichen verfassungsrechtlichen Wertentscheidung (dazu BVerfG 25. Januar 1972 - 1 BvL 3/70 - BVerfGE 32, 273) , dass jede, insbesondere jede werdende, Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft hat (BVerfG 24. Mai 2005 - 1 BvR 906/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Das Grundgesetz gewährt ihnen in Art. 6 Abs. 4 einen Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 52, 357 ).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Vielmehr muß jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 65, 1 ).
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