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   BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73   

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https://dejure.org/1976,168
BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73 (https://dejure.org/1976,168)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1976 - 1 BvL 31/73 (https://dejure.org/1976,168)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1976 - 1 BvL 31/73 (https://dejure.org/1976,168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfindung - Vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Vergleich - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit - Sozialstaatsprinzip

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Der Abfindungsanspruch im Arbeitsrecht

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 176
  • NJW 1976, 2117
  • DB 1976, 1678
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73
    Diese generalisierende Regelung ist zumindest unter Berücksichtigung des hier vorliegenden Lebens- und Sachbereiches, der für die Anwendung des Gleichheitsgebotes von Bedeutung ist (BVerfGE 25, 269 [292); 35, 348 [357); 37, 342 [353]), nicht mehr hinnehmbar.
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73
    Zwar darf der Gesetzgeber typisieren (vgl. BVerfGE 17, 1 [23]), und bei den notwendigen typisierenden Regelungen müssen auch gewisse Härten und Ungerechtigkeiten hingenommen werden (vgl. BVerfGE 17, 1 (23f); 26, 265 [275 f.]).
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73
    Dieser ihm vorenthaltene, von ihm erworbene Anspruch könnte, soweit er die Abfindung für soziale Besitzstände enthält, den sozialversicherungsrechtlichen Positionen, die jemand durch seinen Arbeitsertrag und die daran anknüpfende solidarisch getragene Daseinsvorsorge erlangt hat (vgl. BVerfGE 40, 65 [84]), vergleichbar sein.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73
    Zwar darf der Gesetzgeber typisieren (vgl. BVerfGE 17, 1 [23]), und bei den notwendigen typisierenden Regelungen müssen auch gewisse Härten und Ungerechtigkeiten hingenommen werden (vgl. BVerfGE 17, 1 (23f); 26, 265 [275 f.]).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Vielfach ist das ausdrücklich offengeblieben, so im Hinblick auf die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung (vgl. BVerfGE 42, 176 [190 f.]), hinsichtlich der Heiratsabfindung einer Witwe, die nach § 1235 Nr. 3 RVO eine Regelleistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist (vgl. BVerfGE 55, 114 [131]), sowie hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit die Anpassung von Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfaßt wird (vgl. BVerfGE 64, 87 [98]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - 19 A 2303/17

    Rechtswidrige Bevorzugung ortsansässiger Schüler - Gesamtschule Heiligenhaus muss

    Die zur Begründung herangezogene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verhält sich allein zu den verfassungsrechtlichen Grenzen normativer Typisierungen, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 -, BVerfGE 82, 126, juris, Rn. 90, vom 12. Mai 1976 - 1 BvL 31/73 -, BVerfGE 42, 176, juris, Rn. 29, und vom 24. Januar 1962 - 1 BvR 845/58 -, BVerfGE 13, 331, juris, Rn. 27, und ist insofern - auch sinngemäß - nicht auf die hier in Rede stehende Heranziehung des Kriteriums in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 APO-S I zu übertragen.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Ob dies der Fall ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein, sondern stets nur nach Natur und Eigenart des in Frage stehenden Sachverhältnisses und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der betreffenden gesetzlichen Regelung feststellen (vgl. BVerfGE 17, 122 (130); 19, 1 (8); 26, 72 (76); 40, 296 (317); 42, 176 (186); 45, 376 (387); 51, 222 (234)).
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