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   BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82, 1 BvL 6/83   

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BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82, 1 BvL 6/83 (https://dejure.org/1989,866)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1989 - 1 BvL 32/82, 1 BvL 6/83 (https://dejure.org/1989,866)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 1 BvL 32/82, 1 BvL 6/83 (https://dejure.org/1989,866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Sittenwidrigkeit der rechtsgeschäftlichen Übertragung von Taxikonzessionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit - Übertragung - Taxikonzession

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit; Übertragung; Taxikonzession

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit; Übertragung; Taxikonzession

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 40
  • NJW 1990, 1352
  • NVwZ 1990, 551 (Ls.)
  • NZV 1990, 84
  • DVBl 1990, 38
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 54.73

    Inhalt und Umfang der Betriebspflicht von Taxis - Ableitung einer Pflicht des

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    Der Senat habe mit Urteil vom 8. Oktober 1976 (BVerwGE 51, 164 (167)) ausgeführt, § 47 PBefG a.F. fordere nicht, daß die Beförderung mit Taxen nur aus der öffentlichen Bereitstellung heraus vorgenommen werden dürfe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war es schon nach § 47 PBefG a.F. keineswegs verboten, im Taxenverkehr Beförderungsaufträge von Stammkunden beispielsweise telefonisch entgegenzunehmen (BVerwGE 51, 164 >167<; vgl. nunmehr § 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Nrn. 2 und 3 PBefG in der Fassung vom 25. Februar 1983).

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 74, 236 >242<).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    In einem solchen Fall ist die Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage unzulässig (BVerfGE 31, 47 >52<; 65, 132 >137<).
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    Das gilt jedoch nicht, wenn dessen rechtliche (vgl. BVerfGE 7, 171 >175<; 72, 51 >60<) oder tatsächliche Würdigung (vgl. BVerfGE 13, 31 >35 f.<; 50, 142 >152<) offensichtlich unhaltbar ist.
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 74, 236 >242<).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    Das gilt jedoch nicht, wenn dessen rechtliche (vgl. BVerfGE 7, 171 >175<; 72, 51 >60<) oder tatsächliche Würdigung (vgl. BVerfGE 13, 31 >35 f.<; 50, 142 >152<) offensichtlich unhaltbar ist.
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend (st. Rspr seit BVerfGE 2, 181 >190 f<).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    Wenn diese nämlich zum regellosen Handelsobjekt mit erheblichen Preisen gemacht werden könnten, wie dies bisher offenbar geschehen sei, werde die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit beeinträchtigt (vgl. BVerwGE 64, 238 >244 f.<).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 74, 236 >242<).
  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
    In einem solchen Fall ist die Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage unzulässig (BVerfGE 31, 47 >52<; 65, 132 >137<).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BVerfG - 1 BvL 6/83 (anhängig)
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    In zivilrechtlichen Streitigkeiten haben die Grundrechte als objektive Grundsatznormen Ausstrahlungswirkung, die vor allem bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen auslegungsfähigen und wertungsbedürftigen Normen zur Geltung zu bringen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 81, 40 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 7, 198 [206]; 81, 40 [52]).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Diese Rechtsauffassung ist nicht offensichtlich unhaltbar und danach für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit maßgeblich (vgl. BVerfGE 81, 40 [49]; st. Rspr.).
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