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   BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86   

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BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 (https://dejure.org/1988,46)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 (https://dejure.org/1988,46)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1988 - 1 BvL 84/86 (https://dejure.org/1988,46)
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8 Jahre Nichtanpassung der gesetzlichen Tabellengrenzwerte

§§ 114, 115 ZPO, Ratenbemessung ist mit Sozialstaatsprinzip und Gleichheitssatz vereinbar

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenbeteiligung - Anlage - Tabellengrenzwert - Sozialleistungen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 104
  • NJW 1988, 2231
  • FamRZ 1988, 1139
  • DVBl 1988, 855
  • AnwBl 1988, 539
 
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Wird zitiert von ... (672)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Dabei kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage grundsätzlich auf den Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts an; anders verhält es sich nur dann, wenn seine Rechtsauffassung offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 74, 182 >193< m. w. N., st. Rspr.).

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 65, 141 >148<; 74, 182 >200< jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 65, 141 >148<; 74, 182 >200< jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Eine solche Systemwidrigkeit allein würde noch keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellen (vgl. BVerfGE 59, 36 >49<; 75, 382 >395 f.<).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    §§ 114, 115 ZPO stehen mit der Tabelle auch nicht in einem derart engen Zusammenhang, daß sie deshalb in die verfassungsrechtliche Prüfung einzubeziehen wären (vgl. hierzu BVerfGE 57, 361 >378< m. w. N.).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Denn grundsätzlich hat der Gesetzgeber zu entscheiden, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichrangiger Aufgaben gewährt werden kann und soll (BVerfGE 40, 121 >133<).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Eine solche Systemwidrigkeit allein würde noch keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellen (vgl. BVerfGE 59, 36 >49<; 75, 382 >395 f.<).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Die Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 51, 295 >302<; 56, 139 >143<; 63, 380 >394<) kann dabei keine vollständige sein.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Insbesondere obliegt dem Bundesverfassungsgericht größte Zurückhaltung, dem Gesetzgeber im Bereich darreichender Verwaltung über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 60, 16 >42<).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Die Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 51, 295 >302<; 56, 139 >143<; 63, 380 >394<) kann dabei keine vollständige sein.
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
    Diese Gestaltungsfreiheit geht im Bereich der darreichenden Verwaltung weiter als bei der gesetzlichen Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfGE 49, 280 >283< m. w. N.; zweifelnd BVerfGE 61, 138 >147<).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvL 6/82

    Verfassungsmäßgkeit der Befreiung Sozialhilfeempfänger von bestimmten

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Die Vorlagefrage bedarf weder der Auslegung noch der Präzisierung (vgl. BVerfGE 76, 130 ; 78, 104 ; 78, 232 ; 85, 176 ; 108, 186 ; 120, 56 ; 132, 302 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Dieses selbst hat von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt zu sein (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 80, 54 ).

    Es ist zumindest möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung als verfassungsgemäß erachtet und die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt hätte (wie etwa in den Fällen BVerfGE 77, 370; 78, 104).

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine Beschränkung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers - etwa im Sinne einer Selbstbindung, wie dies für die Verwaltungstätigkeit der Behörden bei Ermessensentscheidungen anerkannt ist - ergibt sich hieraus nicht (vgl BVerfG Beschluss vom 26.4.1988 - 1 BvL 84/86 - BVerfGE 78, 104, 122; ablehnend zu einer Selbstbindung des Gesetzgebers aufgrund vorangegangener Entscheidungen auch BVerfG Urteil vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 ua - BVerfGE 102, 254, 311 f = juris RdNr 250 ff; BVerfG Beschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 1673/03 ua - BVerfGK 12, 189 = juris RdNr 53) .
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