Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1349
BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83 (https://dejure.org/1988,1349)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1988 - 1 BvL 9/83 (https://dejure.org/1988,1349)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 (https://dejure.org/1988,1349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
    Denn Härteklauseln in Versorgungsordnungen haben den Zweck, auch für ungewöhnliche Sonderfälle befriedigende Lösungswege zu öffnen (BAG, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG ).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
    Der Senat hat zu Beginn der Beratung am 12. Januar 1988 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 356 [361]; 53, 313 [323]) beschlossen, daß der Richter Dieterich im vorliegenden Fall von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen ist, weil er durch die von ihm mitabgebene Stellungnahme des Bundesarbeitsgerichts, die das Bundesverfassungsgericht nach § 82 Abs. 4 BVerfGG eingeholt hat, in derselben Sache bereits von Amts wegen tätig war (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
    Der Senat hat zu Beginn der Beratung am 12. Januar 1988 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 356 [361]; 53, 313 [323]) beschlossen, daß der Richter Dieterich im vorliegenden Fall von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen ist, weil er durch die von ihm mitabgebene Stellungnahme des Bundesarbeitsgerichts, die das Bundesverfassungsgericht nach § 82 Abs. 4 BVerfGG eingeholt hat, in derselben Sache bereits von Amts wegen tätig war (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 22.04.1986 - 2 BvL 6/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 72, 91 [102] m. w. N.).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Weist eine gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Defizite auf, die sich weder durch Auslegung noch im Wege der Analogie beheben lassen (vgl, hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 - BVerfGE 78, 306 und vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 - BVerfGE 85, 329 ), so ist es den Fachgerichten verwehrt, unter Umgehung des einfachen Rechts unmittelbar auf der Grundlage der Verfassung Ansprüche zu gewähren, die von der Entscheidung des hierzu berufenen Gesetzgebers nicht gedeckt werden.
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08

    Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen

    Die Reichweite der Rechtskraft bestimmt sich nach dem dem Verfahren zugrunde liegenden Streitgegenstand (BVerfG-Beschluss vom 15. Juni 1988, 1 BvL 9/83, BVerfGE 78, S. 320, 328; Urteil vom 22. November 2001, 2 BvE 6/99, BVerfGE 104, S. 151, 196, NJW 2002, S. 1559).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein (vgl. BVerfGE 82, 60 [84 f.]); 82, 198 [206]5)), doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 306 [316]; 80, 96 [101]; 83, 111 [116]).
  • BVerfG, 20.11.2008 - 2 BvL 16/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der §§ 146 Abs 3, 134 Abs 1

    Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen des vorlegenden Gerichts einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so dass sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 72, 91 ; 78, 306 ; 105, 48 ; stRspr).

    a) Die Unzulässigkeit der Vorlage ergibt sich nach den obigen Maßstäben (vgl. BVerfGE 72, 91 ; 78, 306 ; 105, 48 ) bereits daraus, dass das Amtsgericht nicht dargelegt hat, weshalb die zur Prüfung gestellten Normen entscheidungserheblich sind, obwohl der Beschwerdeführer sich nicht in Untersuchungshaft, sondern im Vollzug der Freiheitsstrafe befindet, der durch die als Überhaft notierte Untersuchungshaft lediglich beeinflusst wird (vgl. Seebode, Der Vollzug der Untersuchungshaft, 1985, S. 96; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 122 StVollzG, Rn. 1; BTDrucks 7/3998, S. 41).

  • BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09

    Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig

    Dazu gehört hier eine detaillierte Erörterung der Auswirkungen der mit den zur Prüfung gestellten Normen in Zusammenhang stehenden Gesetzesänderungen, auf die das Verwaltungsgericht seine Überzeugung stützt, das Gebot der Wehrgerechtigkeit sei verletzt (vgl. BVerfGE 78, 306 ; 80, 96 ; 83, 111 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Im Hinblick darauf kann es auch erforderlich sein, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis auf andere Weise - etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 -, S. 7 f.) oder Heranziehung anderer Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 306 [BVerfG 15.06.1988 - 1 BvL 9/83]) - vermieden werden kann.
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so daß sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 78, 306 >316<).

    Erst danach hätte sich die Frage der Entscheidungserheblichkeit der die Erstattungspflicht begründenden Norm gestellt (vgl. BVerfGE 78, 306 >320<).

  • BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art

    Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen des vorlegenden Gerichts einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so dass sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 72, 91 [102]; - 78, 306 [316]; - 105, 48 [56]; stRspr).
  • BAG, 27.03.1990 - 3 AZR 188/89

    Zusatzversorgung in Hamburg

    Die im RGG vorgesehenen Leistungen sind Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachten Dienste (BVerfG Urteil vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 -, S. 17).

    Zu demselben Ergebnis ist das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 1381/85 - sowie vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 - gekommen.

  • BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 10/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art

    Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen des vorlegenden Gerichts einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so dass sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 72, 91 [102]; - 78, 306 [316]; - 105, 48 [56]; stRspr).
  • LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10

    Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen

  • FG Köln, 01.08.2006 - 8 K 4006/03

    Erwerbsbedingt notwendige Kinderbetreuungskosten sind Werbungskosten

  • BVerfG, 20.07.2001 - 2 BvL 8/00

    Mangels hinreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit unzulässige

  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvL 21/94

    Unzulässige Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung

  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

  • BAG, 27.03.1990 - 3 AZR 253/89

    Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Versorgungsansprüche nach dem

  • BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91

    Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Berlin - Unzulässige

  • BVerfG, 09.07.2002 - 1 BvL 5/99

    Mangels Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit der Altfallregelung des PersStdG

  • BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvL 17/85

    Unzulässige Richtervorlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen gegen eine Baugenehmigung

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 6/93

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage infolge unzureichender Auseinandersetzung mit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht